Belohnung

Belohnung. Ein äußerst selbstzufriedener Kritiker überreichte einem talentvollen Monarchen ein kritisches Werk über Virgil. Der Fürst ließ sogleich einen Scheffel Weizen holen und, nachdem er durchsiebt war, ihm den Abgang davon zur Belohnung geben.

— Eine dem Verdienst unangemessene Belohnung ist eine kränkende Beleidigung. Einem herzhaften und braven Soldaten riss eine Kugel beide Arme weg. Sein Obrist wollte ihm mit einem Taler ein Geschenk machen, dieser aber wies das Geschenk mit den Worten von sich: „Sie glauben gewiss, Herr Obrist, ich hätte nur ein Paar Handschuhe verloren.“


— In einer Provinzialstadt erging eine Verordnung, worin demjenigen, der einen Ertrunkenen rette, eine Belohnung von zehn Gulden und, im Falle die Hilfe vergeblich sein sollte, doch von drei Gulden versprochen wurde. — Kurz darauf fiel ein Knabe in einen Teich. Mit Lebensgefahr zog ein alter Invalide das Kind aus dem Wasser und nach einigen Minuten kam es wieder ins Leben zurück. — Einige Zeit darauf erfuhr der Invalide, dass er durch seine Tat eine Belohnung verdient habe; er meldete sich also bei dem Magistrat, erhielt aber zum Bescheide: „dass der vorliegende Fall sich nicht zur Prämie qualifiziere, indem der gerettete Knabe noch nicht ertrunken gewesen sei,“ und der arme Invalide musste für diese Resolution noch 36 Kreuzer Gebühren bezahlen.