Aufforderung und Verbot

Aufforderung und Verbot. Auf dem Gottesacker in D. hat ein Leichenstein die Aufschrift:

      „Wand'rer steh', und brich hier eine Rose;
      Denn sie ist ein Bild der Jungfrau zart.“ etc.


Wer aber dieser poetischen Aufforderung folgen wollte, würde schön ankommen: denn an allen Ecken desselben Gottesackers sind Zettel angeklebt, welche das Abbrechen der Blumen bei Pfändung und Arrest untersagen.

— Ich, der entfernte Vater, fordere durch diese öffentliche Kundmachung meinen ehemaligen Sohn Johann Peter***, welcher Anno zwölf in Russland erfroren ist, auf, nach Rechtes Sitte, mir seinen jetzigen Aufenthaltsort anzuzeigen, und wenn es möglich ist, in Person vor mir zu erscheinen, da seine Mutter ebenfalls todt ist, und ich dadurch aus Altersschwäche meine Mühle ihm ab- und eigenthümlich zutreten will. N. N. Vater und Müller.