Alimentation

Alimentation (Verköstigung). Ein alter, sehr jovialer Journalist war häufig der Tischgenosse eines berühmten pariser Bankiers, und wurde zuletzt auch dessen Schuldner in Geldangelegenheiten. Der Zahlungstag des Wechsels folgte, aber nicht die Zahlung; der Bankier jedoch sprach kein Wort darüber, nur sah er mit Schmerz, dass sein unterhaltender Gast seine Tafel mied. Er ließ ihn also verfolgen. Nach einigen Tagen wurde der Schuldner verhaftet, und — nicht ins Gefängnis, sondern zum Bankier und zwar gerade zur Mittagsstunde geführt. „Mein Herr,“ sagte der Gläubiger sehr ernst zu seinem Gefangenen, „nehmen Sie sich wohl in Acht! So oft Sie ohne gültige Ursachen meinen Einladungen nicht folgen, werde ich Sie arretieren lassen.“ — „Sie tun nicht mehr als Ihre Pflicht,“ erwiderte der Schuldner ruhig, „Sie sind zur Alimentation verpflichtet.“ — —