Abbitte und Ehrenerklärung

Abbitte und Ehrenerklärung. Ein in Deutschland lebender Franzose hatte ein ganzes Kollegium Esel genannt. Er wurde dafür zur Abbitte und Ehrenerklärung, ebenfalls vor dem versammelten Kollegium, verurteilt. Er erschien demgemäß und sagte in seinem gebrochenen Deutsch: „Meine Erren, ick aben kesagt, Sie sein Esel, unn das is warr; — ick sollen Sie bitten um Verzeihunk, unn das tun mir leid.“