Im Dienste des Herzogs

Endlich berechnete sich der Herzog Johann Albrecht mit ihm wegen seiner Forderungen zu Güstrow in den Osterfeiertagen des Jahres 1568 ganz zu seiner Zufriedenheit und bestellte ihn zum lebenslänglichen fürstlichen Secretair, Notarius und Diener von Haus aus mit einem jährlichen Gehalte von 50 Thalern, wobei der Herzog ihm die Erlaubniß ertheilte, auch ferner dem Ausschusse um Besoldung zu dienen, und ihm das Versprechen gab, sich, wenn dieser Dienst aufhören sollte, mit ihm um eine andere Besoldung zu vereinbaren, von welcher er seinen Unterhalt haben könne. Außer den Ausschußgeschäften ward er häufig zum Dienste des Herzogs beordert; namentlich machte er noch im J. 1570 eine Reise nach Plattenberg, Berlin, Magdeburg, Lüneburg und Hamburg; in demselben Jahre war er auch in Schwerin, um den Verlag des Drucks der Consistorial-Ordnung zu übernehmen.

In diesen verschiedenartigen Geschäften arbeitete Simon Leupold zu Güstrow fort bis an seinen Tod. Wann er gestorben sei, ist nicht mit Sicherheit zu ermitteln. Bis ins Jahr 1573 wirkt er noch in den Geschäften des Ausschusses; im J. 1572 kommt seine Hand in den Contributions-Registern zuletzt vor und im April 1573 tritt schon ein anderer Berechner, Jacob Krüger, auf. Im J. 1575 ward er von den Fürsten noch als ihr Secretair behandelt und in den Jahren 1575 und 1577 fungirte er noch als güstrowscher Senator und als Notarius in Malzahnschen Familienangelegenheiten; am 28. Sept. 1577 wandte er sich an den Herzog Ulrich wegen seiner Forderung an Herzog Joh. Albrecht. Dies ist die letzte actenkundige Spur von seiner Hand; jedoch schreibt der schweriner Rector Bernhard Hederich noch am 26. Februar 1578 an ihn; dieser stand wegen des Drucks seiner Grammatik mit ihm in Verkehr. Im J. 1583 kamen seine volumineusen Papiere in die fürstliche Canzlei, nachdem schon im J. 1574 seine Bibliothek aus seiner Schreibstube genommen und verzeichnet war 50).


Als ein scheinbar gleichzeitiges Ereigniß verdient bemerkt zu werden, daß 1577 am Tage Antonii Daniel Clandrian vom Herzog Ulrich zum Kirchen-Visitations-Notarius ernannt und Michaelis 1584 wiederholt in diesem Amte bestätigt ward.

In seinen letzten Tagen scheint er, nach dem Tode seines Herrn, etwas hart behandelt zu sein. So klagen ihn am 8. August 1581 Dr. Jesaias Hoffmann und Daniel Clandrian beim Herzog Ulrich wegen mancherlei „Praktiken“ in Geldsachen an, nachdem sie zur Nachforschung beauftragt waren 51). Es mag von der einen Seite wahr sein, daß er, indem er von einem wissenschaftlichen Leben zu einem geräuschvollen Geldverkehr überging, sich zu einem guten Auskommen manche Gelegenheit zum Gelderwerb zu Nutzen machte; - von der andern Seite ist aber auch zu bedenken, daß bei den verwickelten finanziellen Verhältnissen des Landes Neider ihm manches ungerechter Weise zur Last legen mochten, woran er nicht Schuld war, und nach dem Tode Johann Albtechts bei einer andern Ansicht der Dinge am Hofe des Herzogs Ulrich Angeber genug hervorkamen: an Klagen über dies Alles fehlt es nicht 52). Der Hof Johann Albrechts klagte nach dem Tode dieses Herrn über den Verfall der Wissenschaften; am Hofe Ulrichs hatte man über den Verfall der Finanzen zu klagen nie aufgehört. - Die Anklage Simon Leupolds war übrigens ungerecht, da sie auf Geldnegociationen in Kopenhagen zielte, welche Johann Albrecht ihm ja feierlich erlaubt und als Entschädigung cedirt hatte. Herzog Ulrich war, bei seinem höchst achtungswerthen Charakter, dennoch oft hart gegen seinen Bruder und dessen Diener.

Es bleibt nur übrig, noch etwas über Simon Leupolds häusliche Verhältnisse und seine Familie beizubringen. Von seinen Verwandten väterlicher Seite ist schon oben die Rede gewesen. Simon Leupold war mehrere Male verheirathet. Schon im Jahre 1544 suchte sein Freund Koltsch für ihn eine Frau, jedoch ohne Erfolg, weil die Erkorne noch zu jung war. Seine erste Frau, welche er im Anfange des Jahres 1546 heirathete, hieß Anna Bugner und war des fürstlichen Stadtvogts Jacob Bugner oder Bungener (wie er selbst und Simon Leupold schreiben) (lebte noch 1561) zu Güstrow Tochter. Diese starb 1563 im Wochenbette. - Seine zweite Frau hieß Elisabeth Netzeband; diese war sicher vom Junii 1564 bis in die Mitte des Jahres 1565 mit ihm vermählt; ein Christoph Netzeband zu Wismar war ihr Bruder und ein Heinrich Netzeband empfahl sich bei S. Leupold, damit dieser sich für ihn beim Magistrat zu Güstrow verwenden möge; mit einem Claus Netzeband stand S. Leupold schon während seiner ersten Ehe in Verkehr. Im August 1564 beklagt sich Leupolds Sohn Christian bei ihm darüber, daß seine Stiefmutter in Beziehung auf seine Geschwister und deren Vermögen nicht redlich sein solle. - Um 13. Februar 1566 bat S. Leupold den Herzog Johann Albrecht um Consens zu einer dritten Heirath mit einer „vornehmen Jungfrau aus Hamburg“. Von dieser dritten Vermählung ist aber nur wenig bekannt; nach einem Entwurfe der Ehepacten hieß sie Katharine Kolinger und war eine Stieftochter des Christoph Günther zu Hamburg von dessen Frau Gertrud, deren Bruder der Burgemeister Albrecht Heckmann zu Hamburg war; die Hochzeit mit diesem Mädchen, welche, wie „bei andern ehrlichen, wohlhabenden Bürgern zu Hamburg gewöhnlich“, ausgestattet ward, sollte vor Misericordia 1566 ausgerichtet werden 53). Zu dieser Heirath gab Johann Possel, nach einem Briefe, ein griechisches Gedicht heraus. Ostern 1567 quitirte S. Leupold den Stiefvater seiner Frau, den damaligen fürstlichen Accisemeister Christoph Günther zu Rostock, über die jährigen Zinsen von den 800 Mk. lüb. Brautschatz seiner Frau, Katharina Kolingers. Auch diese Frau starb nach einiger Zeit und S. Leupold heirathete in seinen alten Jahren zum vierten Male. Seine vierte Frau war ein adeliges Fräulein Sophie Kröpelin, Tochter des Lehnmanns Henning Kröpelin auf Upahl bei Güstrow. Die Hochzeit sollte am Montag nach Johannis 1572 sein, und der Herzog Johann Albrecht bat am 13. Junii den Rath zu Güstrow für diese Hochzeit um Aufhebung der güstrowschen Hochzeitsordnung, da Leupolds künftiger Schwiegervater „etliche von Adel“ mitbringen wolle und daher auf der Hochzeit 60 Gäste mehr erscheinen würden, als die Verordnung erlaube. - Vor der Hochzeit nahmen der Stiefvater und die Mutter seiner dritten Frau die von dieser mit S. Leupold erzeugten Kinder zu sich nach Hamburg. - Die vierte Frau lebte noch im J. 1574.




50) Thomas in Anal. Gustr. I. c. sagt:
„Ad summam pervenit senectutem, † 15 - - “,
ohne jedoch sein Sterbejahr angeben zu können.
51) In dieser Denunciation wird von ihm noch so geredet, als wenn er lebte; wenigstens wird seiner nicht als eines Verstorbenen gedacht. - Ja, noch bis zum J. 1591 kommt er in Rechnungen als „M. Simon Leupold“ mit Forderungen vor; seit 1592 erscheinen dagegen „Simon Leupolds Erben“; er scheint zuletzt in Alterschwäche untergegangen zu sein.
52) So schreibt S. Leupold schon am 2. Mai 1556 an den Herzog Joh. Albrecht über den Herzog Ulrich:
„Sein f. g. (Herz. Ulrich) wehren nicht geneigt, mir solch Furschrifte mitzutheilen, Denn ich hette seiner F. G. vor wenig tagen ein schelmpossen gerissen, des sein fürstlich Gnade wolten eingedenck sein. Nu hab ich wider sein furstlich Gnade nicht gethan noch gehandelt, sondern villeicht vor Seiner f. g. des geldes halben, so E. f. g. (Herzog Joh. Albrecht) ich vff Ihr begern zugeschickt, von etzlichen mißgonnern bin angegeben worden“.
53) Am 6. Aug. 1564 hatten der Hauptmann Stumpff und Simon Leupold eine Gesandtschaft an den Magistrat zu Hamburg auszurichten.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Leupold, Simon (1517-1578). Biographie