Der Geschäftsmann Simon Leupold

Simon Leupold blieb jedoch bis an seinen Tod mit den Angelegenheiten des Ausschusses beschäftigt und ward reiner Geschäftsmann; auf seine geistige Bildung hatte dies nicht den günstigsten Einfluß. Er ließ sich mit der Zeit in Speculationen aller Art ein, gab sich mitunter auch mit unzuverlässigen Leuten ab, machte unvorsichtige Geldgeschäfte, fing in Güstrow an zu bauen und versenkte sich, nach Geld und Ansehen trachtend, mitunter auch in Schulden und Noth. Oft mag aber auch der Drang des bedeutenden Geldgeschäfts, das er verwaltete, ihn verwickelt haben. So schreibt er am 23. Junii 1560 an den Rath Werner Hahn auf Basedow, nachdem er alle übrigen Mitglieder des Ausschusses nicht auf ihren Gütern hatte finden können, sehr ängstlich unter Anderm:

      „Ich habe bereits vber achtzig tausent gulden die
      loßkundungen bekomen vnd komen alle tage mehr.
      Niemants wil mehr loben. - - Niemants wil mehr was
      geben, wie ich den außzug an beide meyne gnedige hern
      vnderthenig geschickt, aber kein antwort darvff
      bekomen. Es wird grosser schade vnd vnrichtickeit
      daraus entstehen“.


Alle seine mißlichen Verhältnisse und Speculationen rückte ihm sein älterer Sohn Christian, kaum 20 Jahre alt, strenge vor, sogar in poetischen Episteln. Das Leben Leupolds ist in diesem Zeitraume daher weniger reich an hervorstechenden Begebenheiten: die bedeutendste und fast alleinige ist seine Wirksamkeit als Secretair des Ausschusses.

Obgleich er aber fast ganz für diese Stelle leben mußte, so verschmähete doch der Herzog Johann Albrecht seine Dienste fortan nicht. Am 10. April 1556 versichert ihm derselbe die ungeschmälerte Einnahme der ihm früher versicherten Hebungen und agnoscirt und verbürgt ihm den vollen Werth einer Schuldverschreibung des Herzogs Albrecht auf 6000 Gulden, welche dieser dem dänischen Rathe Jürgen Münter in der kopenhagener Fehde ausgestellt und welche Simon Leupold für einen geringern Preis, wahrscheinlich auf seinen Gesandtschaftsreisen nach Dänemark, an sich gebracht hatte; der Herzog gestand ihm diesen Vortheil im Geldgeschäft, im Papierhandel im Sinne der neuern Zeit, zu, weil er damals seit fünf Jahren nur wenig von seiner festen Besoldung bezogen hatte. Diese Verschreibung lautet also:

      Vonn gottess gnadenn Wir Johanss Albrecht hertzogk tzu
      Megklennburgk, Furste tzu Wendenn, Graue tzu
      Schwerinn, Rostock vnnd Stargartt der lannde herr.
      Bekennen hirmit offentlich vor vnnss vnsere liebe
      Brueder vnnd alle vnnser erben, Als vnss derr wolgelarte
      vnser Secretarius vnd lieber getreu er Magister Simonn
      Leupolt dem hochgebornnen furstenn hernn Heinrichen
      hertzogen tzu Meglenburgk vnsercm lieben
      Vetteren hochloblicherr milder seliger gedechtnuss
      sechsstzehen Jar lang vor ein Secretarien gedienet vnd
      seine Liebde Jne vmb seiner langen getreuwen dienste
      willen von Geistlichenn lehnen, so seine Liebde Jme
      tzum teile selber vorlihen, zum teil bei ettlichen von
      Adel vnd Stedtenn befurderrtt, dass er jerlich hundertt
      vnd dreissig guldenn daruon gehatt, die Jme auch auf
      sein leben lang, sampt zwantzig guldenn jerlicher
      besoldung vnd etzlicher Vitalien vnnd hoffcleidt auss
      seiner Liebd kammer, vnd den vierden teil von allen
      Cantzleygeselln vorschrieben, Vnd er sich zu vnnss vf
      vnser gnedigs begeren, nach seiner Liebden todtlichenn
      ab gange, wiederumb tzum diener vörpflichtett, - Vnd
      wir ime die tzusage gethann, alless was ehr bei
      hochgedachts vnsers liebenn vetterenn tzeittenn gehatt,
      dasselbe solte behaltten, - Wir wolten Jme seine
      besoldung auch nichtt vorringerenn, sondern
      uorbesseren, - Vnd er vnss mittler tzeitt getreulichen
      gedienett vnnd in einem Jare tzehenn mahel mit grosser
      gefhaer seines leibes, sich in vnser sachenn bei
      koninglicher Wirden tzu Dehnemarcken geprauchen
      lassen, aber aus vnser kammer keine besoldung, auch
      von den Cantzleygesellen bisher nichts bekommen, - So
      hatt er auch in jungst gepfloggener Visitation, damitt
      desterr besser vnnd bestendiger Ordenung die kirchen
      vnd Schulendiener tzu erhaltten vnd dreissig gulden von
      geistlichen lehnenn fallenn lassen, - Vnnd wiewol Jme
      erstattung hirkegen tzugesagett, Ist dochbisher auss
      vorfallender vorhinderung nichts eruolgett, - Zu deme
      seint Jme funfftzig guldenn, drey dromet roggen vnd

      drey dromett gersten Jerlich vom Deconomo tzu Gustrouw,
      dass ehr der Visitation Register halten vnd sich in der
      Visitation gebrauchenn lassen solle, von den Visitatoren
      vorordentt, - Vnd ehr in alles nhu inss funffte Jar nicht meher,
      alss vierttzig gulden, drei dromett roggen, tzween dromett
      vnnd vier Scheffel gerstenn, bekommenn, dass ander ist Ime
      noch alless hinterstelligk, - Vnd so wir Ime dan vmb seiner
      langenn gepflogenenn getreuwenn dienste willen, auch vnser
      tzusage nach solches tzu erstadten schuldig vnnd geneigt:- So
      haben wir Ime durch guttliche vnderhandelung des erbaren
      vnsers Ratts vnnd lieben getreuwen Jurgenn vonn
      Dannenbergs nachgegebenn, - Wie Wir auch solches vor
      vnnser liebe brueder vnd aller vnserr erbenn hirmitt
      wissenttlich thuenn, dass er denn brief vff sechs tausentt
      guldenn vonn Er Jurgenn Munter Ritter vnnd des
      koningreiches Dehnemargen Rahte tzum Elnnbogenn, die ehr
      weilantt dem hochgebornnenn fursten hern Albrechten
      Herttzogenn tzu Megklenburgk vnserem freundlichenn
      geliebtenn hern vnnd vaterr hochloblicher seliger gedechtnuss
      in der Coppenhagenschenn Feidenn gelihenn vnnd
      vorgestrackt, ann sich vonn vnserentt wegenn brengenn vnnd
      losenn solle, - Vnnd wass ehr Ime in betzalung der sechss
      tausentt guldenn heuptstuell abhandelen kann, dasselb soll
      Ime tzu guette kommenn vorr erstattung seiner nastendigenn
      besoldungk vnnd Canttzleygeselle vnnd abtrettung seiner
      geistlichen Lehenn, wie obberurtt, - So wollenn wir, wie wir
      vns auch, bei vnseren furstlichen wirdenn vnd treuwen, vor
      vnss, vnser brueder vnnd aller vnser erbenn wissentlich wollen
      vorpflichtt haben, befurderen vndt behelffen, dass ehr ohne
      allen verweiss die sechss tausentt guldenn volnkomlich (doch
      alleine denn heuptstuell vnnd keine auffgeschlagene renthe
      oder schadenn, die ehr tzugebenn, vonn vnserenttwegen nichit
      einreumen soll) von vnss oder dem vorordenten Ausschoss
      vnser furstenthumbe vnd lande vnabbruchig danckbarlich
      bekommen solle, - Wo ehr aber ann dem brieue nichts
      abhandelenn konntte, so wollenn wir vnser tzusage nach Ime
      fur sein nastendig besoldung vnd abtrettung der geistlichen
      lehen vnnd Canttzleygesellen in anderenn bedencken, damit
      Ime gepurlich erstattung geschehenn muege. Getreulich vnd
      vngeuerlich. Des tzu vrkuntt habenn wir vnnser furstlich
      pittschierr vnsers daumringes hirauff wissentlich getruckt
      vnnd vnss mitt eigener handt vnderschrieben. Der gegebenn
      ist tzu Schwerinn den tzehenden Aprilis Nach Christi vnsers
      Seligmachers geburtt funfftzehenn hundertt sechsss vnnd
      funfftzigstenn Jare.

Simon Leupold hatte mancherlei Forderungen an den Herzog. Im Anfange des Jahres 1567 hatte dieser ihm die Versicherung geben lassen, daß er mit ihm Rechenschaft halten wolle. Er übergab ein Verzeichniß seiner Forderungen an den fürstlichen Kammer-Secretair Joachim Plesse, worauf ihm jedoch durch Plesse der Bescheid ward, daß der Herzog ihm nichts zu geben schuldig sei, da Leupold dem Ausschusse diene. Leupold beschwerte sich darüber bei Dr. Goltstein und Andreas Mylius und führte dabei an, daß er doch von 1552 bis 1556 dem Herzoge gedient, und in dieser Zeit jährlich höchstens 50 fl., unter dem Herzoge Heinrich aber jährlich 200 fl. gehabt habe; und diese Einnahme sei ihm versichert: solle er diese nicht haben, so möge der Herzog ihm lieber den Abschied geben.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Leupold, Simon (1517-1578). Biographie