Privilegium des Herzogs Johann Albrecht I. von Meklenburg
Privilegium des Herzogs Johann Albrecht I. von Meklenburg über die von dem Secretair M. Simon Leupold übernommene Universitäts-Buchdruckerei zu Rostock. D. d. Schwerin 1565.
Nach dem Concepte im Großherzogl. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.
Von gots gnaden Wir Johans albrecht, herzog zu Meckelenburgk, furste zu Wenden, graue zu Schwerin, der Lande Rostock vnd Stargardt herre, Bekennen hiemit öffentlich für vns vnd vnsere Erben, Als die Erwirdigen, Wirdigen, Hoch- vnd Wolgelarten vnsere Rethe vnd lieben getrewen, Rector, Doctores vnd Magistri vnser Universitet zu Rostock, vns vnderthenig berichten lassen, das sie, Got dem Almechtigen zu Ehren, vns vnd vnser Vniuersitet zu Rhum vnd vnser gemeynen Landschafft zum besten, eyne gute Druckerey angerichtet vnd dazu ein guten Drucker vnd Formschneider, Jacobum Lucium aus Siebenbürgen, von Wittenberg verschrieben, bestelt vnd angenohmen, der auch sehr gute litteras hette vnd in seynem Ambte vleissig wehre, aber in seynem vermugen nicht hette, alles Papier, Vnkosten vnd andere notturfft zur Druckerey gehörig zu den Büchern, so vnsere professores darselbst den studiosis zum besten außgehen lassen, außzurichten, Derwegen sie mit dem wolgelarten vnserm Secretarien vnd lieben getrewen Magister Simon Leupolt so viel mit bitte erhalten, das er solche notturft an Papier vnd andern dem Buchdrucker zu schaffen, auch allen Vnkosten, dem Buchdrucker, wie sie sich des mit eynander vergliechen, zu uerreichen, bewilliget vnd angenohmen, Darkegen sie vnd der Buchdrucker ihme vnd seinen erben verschrieben, alle bücher, so da gedruckt werden, in seinen gewarsam zuzustellen vnd den studiosis darselbst vnd vnsern Vnderthanen zum besten zu uerkauffen, Damit nhu niemants ihnen an solchem christlichem werck zu außbreittung vnd befurderung Vnser Vniuersitet Intrag oder Verhinderung thuen vnd die Bücher in vnserm Lande, ihnen zu verterblichen schaden, nachdrucken muge, vns vnderthenig gebeten, zu solchem christlichen guten Werk vnd Fürhaben vnser priuilegium, freyheit, bewilligung vnd ratisication zu geben: Vnd dieweil solch christlich werck vns gefellig vnd zu ausbreyttung Gottes ehre vnd zu beforderung vnser Vniuersitet gedeyen fortzusetzen gneiget sein, So haben wir dasselb gnedig privilegiret, bewilligt, confirmiret, bestettiget, wie wir solches hiemit wissentlich thuen in krafft vnd macht dieses vnsers brieues, Wollen auch gedachte professores vnserer Vniuersitet, vnsern Secretarien vnd Buchdrucker, wie sie sich vntereinander verschrieben vnd vergliechen, darbey befreihen, handthaben vnd schutzen (auch sollen dieselben Bücher vnd papier, wie in andern Chur- vnd fürstenthumben gebreuchlich, für vnsern Zolstedten Zols vnd beschwerungs frey fürvber gestattet werden.
Hiervff allen Vnsern Ambtleuten, Beuehlhabern, Kuchenmeistern, Burgermeistern, Rathmannen, Stadtvogten, Czolnern, Schultessen vnd andern, so vmb vnser willen thuen vnd lassen, sollen vnd wollen, mit ernste beuehlen, das ihr niemandts in vnserm lande gestatten, noch selber thuen oder verhengen wollet, das Jemants die Bucher, so vnsere professores den studiosis zum besten außgehen lassen vnd vnser secretarius im Drucke verlegt hat, in vnserm Lande nachdrucken muge, bey Verlust derselben Bucher vnd Peen dreyhundert thaler, dem hochgebornen Fursten, hern Ulrichen hertzogen zu Meckelnburg, vnserm freuntlichen lieben Bruder vnd geuatter vnd vns vnablessig zu entrichten. Wo ir auch jemants antreffen werdet, der dieselben Bucher, so vnsere professores zu Rostock außgehen vnd drucken haben lassen, an frembden ortern nachgedruckt hetten vnd dieselben in vnserm lande zu kauffe haben werden, so wollet ihnen dieselben Bucher stracks nehmen vnd gedachtem vnserm Secretarien zustellen, (auch ine vnd die seynen mit den Buchern vnd papier für vnsern Czolstedten mit Czol nicht beschweren, sondern denselben nachlassen). In deme thuet ein jeder vnser ernste zuuerlessige meynung. Zu vrkunt mit vnserm Secret besiegelt vnd eigener handt vnderschrieben vnd geben ist zu Schwerin am
nach Christi vnsers heylandts geburt 1565 jare.
Nach dem Concepte im Großherzogl. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.
Von gots gnaden Wir Johans albrecht, herzog zu Meckelenburgk, furste zu Wenden, graue zu Schwerin, der Lande Rostock vnd Stargardt herre, Bekennen hiemit öffentlich für vns vnd vnsere Erben, Als die Erwirdigen, Wirdigen, Hoch- vnd Wolgelarten vnsere Rethe vnd lieben getrewen, Rector, Doctores vnd Magistri vnser Universitet zu Rostock, vns vnderthenig berichten lassen, das sie, Got dem Almechtigen zu Ehren, vns vnd vnser Vniuersitet zu Rhum vnd vnser gemeynen Landschafft zum besten, eyne gute Druckerey angerichtet vnd dazu ein guten Drucker vnd Formschneider, Jacobum Lucium aus Siebenbürgen, von Wittenberg verschrieben, bestelt vnd angenohmen, der auch sehr gute litteras hette vnd in seynem Ambte vleissig wehre, aber in seynem vermugen nicht hette, alles Papier, Vnkosten vnd andere notturfft zur Druckerey gehörig zu den Büchern, so vnsere professores darselbst den studiosis zum besten außgehen lassen, außzurichten, Derwegen sie mit dem wolgelarten vnserm Secretarien vnd lieben getrewen Magister Simon Leupolt so viel mit bitte erhalten, das er solche notturft an Papier vnd andern dem Buchdrucker zu schaffen, auch allen Vnkosten, dem Buchdrucker, wie sie sich des mit eynander vergliechen, zu uerreichen, bewilliget vnd angenohmen, Darkegen sie vnd der Buchdrucker ihme vnd seinen erben verschrieben, alle bücher, so da gedruckt werden, in seinen gewarsam zuzustellen vnd den studiosis darselbst vnd vnsern Vnderthanen zum besten zu uerkauffen, Damit nhu niemants ihnen an solchem christlichem werck zu außbreittung vnd befurderung Vnser Vniuersitet Intrag oder Verhinderung thuen vnd die Bücher in vnserm Lande, ihnen zu verterblichen schaden, nachdrucken muge, vns vnderthenig gebeten, zu solchem christlichen guten Werk vnd Fürhaben vnser priuilegium, freyheit, bewilligung vnd ratisication zu geben: Vnd dieweil solch christlich werck vns gefellig vnd zu ausbreyttung Gottes ehre vnd zu beforderung vnser Vniuersitet gedeyen fortzusetzen gneiget sein, So haben wir dasselb gnedig privilegiret, bewilligt, confirmiret, bestettiget, wie wir solches hiemit wissentlich thuen in krafft vnd macht dieses vnsers brieues, Wollen auch gedachte professores vnserer Vniuersitet, vnsern Secretarien vnd Buchdrucker, wie sie sich vntereinander verschrieben vnd vergliechen, darbey befreihen, handthaben vnd schutzen (auch sollen dieselben Bücher vnd papier, wie in andern Chur- vnd fürstenthumben gebreuchlich, für vnsern Zolstedten Zols vnd beschwerungs frey fürvber gestattet werden.
Hiervff allen Vnsern Ambtleuten, Beuehlhabern, Kuchenmeistern, Burgermeistern, Rathmannen, Stadtvogten, Czolnern, Schultessen vnd andern, so vmb vnser willen thuen vnd lassen, sollen vnd wollen, mit ernste beuehlen, das ihr niemandts in vnserm lande gestatten, noch selber thuen oder verhengen wollet, das Jemants die Bucher, so vnsere professores den studiosis zum besten außgehen lassen vnd vnser secretarius im Drucke verlegt hat, in vnserm Lande nachdrucken muge, bey Verlust derselben Bucher vnd Peen dreyhundert thaler, dem hochgebornen Fursten, hern Ulrichen hertzogen zu Meckelnburg, vnserm freuntlichen lieben Bruder vnd geuatter vnd vns vnablessig zu entrichten. Wo ir auch jemants antreffen werdet, der dieselben Bucher, so vnsere professores zu Rostock außgehen vnd drucken haben lassen, an frembden ortern nachgedruckt hetten vnd dieselben in vnserm lande zu kauffe haben werden, so wollet ihnen dieselben Bucher stracks nehmen vnd gedachtem vnserm Secretarien zustellen, (auch ine vnd die seynen mit den Buchern vnd papier für vnsern Czolstedten mit Czol nicht beschweren, sondern denselben nachlassen). In deme thuet ein jeder vnser ernste zuuerlessige meynung. Zu vrkunt mit vnserm Secret besiegelt vnd eigener handt vnderschrieben vnd geben ist zu Schwerin am
nach Christi vnsers heylandts geburt 1565 jare.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Leupold, Simon (1517-1578). Biographie