Abschnitt. 7

Was den Einkauf von Privatpersonen anbetrifft, so hat er folgende große Nachteile, als: die von diesen Personen erkauften Pferde sind, wenn nicht besondere Umstände obwalten, doch größtenteils fehlerhaft; sie sind in dem Orte und der umliegenden Gegend bekannt und man hat keine Hoffnung, sie daselbst wieder abzusetzen. Sie werden auch überdies, da der Verkäufer in der Regel ihren Verkaufspreis nach seinem Einkaufspreis festsetzt, sehr teuer angeschlagen und sind daher für den Händler, der von dem Handelsgeschäfte lebt, kein annehmlicher und gangbarer Artikel. Denn, hier abermals beiläufig gesagt, was ich noch so oft wiederholen werde, der Pferdehändler muss über die Liebe und Leidenschaft zu den Pferden, selbst über der wahren Pferdekenntnis, nur nicht das Kaufmännische des Geschäftes vergessen und die zu dem Handel erkauften Pferde, die er ja nicht für sich, sondern für seine Abnehmer und für seinen Profit kauft und deren wahrer Wert noch so viel sein kann, nur nicht nach diesem, sondern nach seinen zu erwartenden Abnehmern, als Handelsartikel von dem er lebt, bezahlen und sie nur in der Art schätzen, als sie nicht sowohl ihm Freude machen und behagen, sondern nachdem sie das Kapital verzinsen, welches er auf sie verwandt hat.

Hätte ich immer so gehandelt, wie diese aus einer ungleichen Erfahrung im Pferdehandel geschöpfte Regel verlangt, ich würde jetzt ein eben so reicher, wenigstens wohlhabender Mann sein, als viele andere Pferdehändler, die das, was ihnen an Pferdekenntnis mangelt, die ich vielleicht besaß, durch kaufmännische Wissenschaft, die mir mangelte, ersetzen.