Peter in Mecklenburg

Dies Land, schon durch die vorige Anwesendheit der Russen gedrückt, hatte sich durch seine Stände damals bereits an den Kaiser gewandt, und ein Abmahnungsschreiben an den Zaren bewirkt. Bei dem jetzigen wiederholten Überzug rechtfertigte der Zar sein Verfahren *) damit, dass die verbundenen Mächte ihn selbst nach Deutschland zu Hilfe gegen einen Feind gerufen hätten, der weder den Haager Verein, noch den Sequestrazions-Traktat anerkennen, noch den vom Kaiser selbst veranlassten Braunschweiger Konvent beschicken wollen.

Mecklenburg sei das Küstenland, von da die Unternehmungen gegen Schweden am füglichsten vorbereitet werden konnten, und was das Land durch diesen Überzug leide, müsse von den gesamten Teilnehmern des Nordischen Bundes, deren Vorteil die Russen bezielten, ersetzt werden.


Weniger schonend war, was er dem König von England antwortete, der als Kurfürst und Kreis-Direktor sich gleichfalls für Mecklenburg verwandte. „Ich befinde mich,“ schrieb er, „in dem Besitz von Mecklenburg mit eben dem Recht, womit der König von England Bremen und Verden besitzt; und ich will sehen, wer es wagen wird, meine Truppen von dort zu vertreiben.“

Die protestierenden Mecklenburgischen Landstände, die mit ihrem Herzog fortwährend in offner Fehde lagen, erschienen in des unumschränkter, Monarchen Augen vollends als Empörer, und sein Verfahren gegen diese war oft solcher irrigen Ansicht angemessen. Als er Bassewitz fragte, auf welche Weise man die Aufrührer ihrem Souverän am schnellsten unterwürfe? war des Mecklenburgers Antwort: „Durch Gerechtigkeit, von Güte geleitet, und nicht durch Waffen. Gefängnis und Hunger kann uns unterschreiben machen, was man befiehlt; aber blinken nicht mehr die Bajonette, so ist alles schnell widerrufen“ *). Peter meinte jedoch, dass, wenn er Herr von Mecklenburg wäre, ihm die Zähmung der Stände schon gelingen würde; und er war sehr geneigt, sich das Herzogtum abtreten zu lassen und dem Regenten dafür eine gleiche Landstrecke in Kurland oder Liefland einzuräumen, wo er unter Russischem Schutz in Ruhe herrschen könne.

*) Bassewitz I. c. p. 315.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Leben Peters des Großen. Bd 2