Errichtung des Senats

Ehe jedoch Peter dem Heere folgte und sich aufs neue den Gefahren des Krieges dahin gab, übertrug er einem neu errichteten Senate von acht Personen die Besorgung der Reichsgeschäfte (22 Febr./4 März). Die Anweisung, welche den Senatoren gegeben ward, betraf die Rechtspflege, die Staatsausgaben und den Kriegsdienst. Sie sollten darauf achten, dass ohne Ansehn der Person Recht gesprochen und wider die falschen Richter und Zungendrescher mit der Strafe des Verlustes der Ehre und der Güter verfahren werde. Zu dem Ende sollten durch das ganze Reich Fiskale und über selbige ein Oberfiskal bestellt werden, deren Pflicht es wäre, sowohl heimlich, als öffentlich auf unrechtes Gericht, und auf alles, was dem Reiche Nachteil bringen könnte, ein wachsames Auge zu haben, und solches dem Senate anzuzeigen. Bei den Staatsausgaben sollte der Senat jedes Unnötige vermeiden, und was endlich den Kriegsdienst betreffe, alle Edelleute versammeln, um aus den jungen Leuten künftige Offiziere zu bilden. Besonders sollten dabei diejenigen Personen nicht verschont werden, die sich, um dem Dienst zu entgehen, träge auf ihre Dörfer zurück gezogen hätten *).

*) Tagebuch I. S. 368. 369. S. auch Anmerk. 4.


Durch diesen dirigierenden Senat ward zugleich das, unter dem Namen Rozräd, bekannte hohe Gericht abgeschafft; ein Gericht, von welchem der ganze Adel und jeder, der in Zarischen Diensten stand, bisher abhängig gewesen war. Nicht die Geburt, sondern die Geschicklichkeit bestimmt von jetzt an die Wahl der Senatoren. Der Zwischenraum zwischen dem Senat und dem Zaren füllte gewöhnlich eine Mittelsperson, die des Zaren Vertrauen hatte. Jetzt war es der tätigt Fürst Menschikow. Er blieb in Petersburg mit der vollen Gewalt, die vorkommenden Angelegenheiten zu berichtigen *). Der Zarewitsch aber wurde, um ihn an Geschäfte zu gewöhnen, zum Reichsverweser bestellt.

*) Tagebuch I. S. 367.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Leben Peters des Großen. Bd 2