Gemästete Kälber 1862

Die schlesische landw. Zeitung teilt hierüber Folgendes mit. Auf einer der letzten Viehausstellungen zu Poissy waren unter Anderem zwei gemästete Kälber, welche prämiert wurden und die Aufmerksamkeit der Besuchenden in hohem Grade auf sich zogen. Das eine wog im Alter von 3 ½ Monaten 235 Kilo, also 470 Zollpfd., und gehörte der holländisch-cotentiner Race an; das andere, vlämischer Abkunft, war 4 Monate alt und wog 190 Kilo, also 380 Zollpfund. Gemästete Kälber sind in Paris ein beträchtlicher Handelsartikel, wovon, ohne die Auktionen zu rechnen, ungefähr 12.000 Stück monatlich verkauft werden. Hauptsächlich sind es die Departements Seine-et-Oise, d'Eure-et-Loire, Seine-et-Marne, Loiret-Eure, Oise, Marne und Seine-Inferieure, welche den Pariser Markt mit Kälbern versorgen. Sie zeichnen sich durch ihre feine Qualität aus. Husson sagt in seinem bekannten Werke: „les consommations de Paris“ von ihnen, daß sie speziell für diese Stadt gezüchtet werden, und daß die Provinz kaum weiß, von welcher Güte ihre Produkte sind. Von ihrer Geburt an werden sie einem Fütterungsverfahren unterworfen, welches ihrem Fleische sehr bald die Weiße und die Delikatesse, derentwegen sie so sehr gesucht sind, gibt. Mit 2 bis 3 Monaten kommen sie auf die Schlachtbank, mitunter sind sie auch 3 ½ und 4 Monate alt, doch nur ausnahmsweise, da bemerkenswerter Weise zu alte ebenso wenig gesucht sind, als zu junge. Vor 6 Wochen die Kälber zu verkaufen, ist verboten. Die Kälber kommen auf die Märkte von Sceaux und Poissy und in die Halle von Paris. Der Markt von Sceaux beginnt jeden Montag um 6 Uhr Morgens im Sommer und um 7 Uhr im Winter, zu Mittag wird er geschlossen. Der Dienstag-Markt Poissy beginnt im Sommer ebenfalls um 6 Uhr Morgens und um 8 Uhr im Winter und wird ebenfalls das ganze Jahr hindurch um 12 Uhr geschlossen. Auf allen diesen Märkten werden die Tiere vor Beginn des Verkaufes besichtigt, und zu jung oder zu mager befundene vom Markt entfernt; dasselbe ist bei Tieren mit Gewährsmängeln der Fall. Käufern ist der sofortige Wiederverkauf erstandener Tiere verboten. Der Abtrieb richtet sich nach dem Standplatz seiner Tiere, den er bei Entrichtung des Marktgeldes von 1/4 Frcs. pr. Kopf gewählt hat. Die Kälberhalle in Paris ist jeden Mittwoch und Freitag geöffnet. Der Verkauf geschieht vom 1. Oktober bis l. April von 10 Uhr Morgens bis 3 Uhr Mittags, und von 7 bis 2 Uhr im Sommerhalbjahr. Die Schlächter dürfen vor Eröffnung des Kaufgeschäftes den Markt nicht betreten. Die Händler sind gehalten, bei Ankunft auf dem Markte die Zahl ihrer Stücke zu deklarieren, und müssen sich darüber durch die Quittung des Marktgelderhebers legitimieren. Sie dürfen ihre Tiere selbst von den Wagen abladen oder durch ihre Leute abladen lassen, oder müssen sich dazu eigens bestimmter und äußerlich erkennbarer Leute bedienen. Die Kälber müssen die besondere Marke ihres Herrn tragen. Das Marktgeld beträgt ½ Frcs. pr. Kopf. Das mittlere Gewicht der auf den Pariser Märkten verkauften Kälber ist 70 Kilo (140 Pfd.), und der Durchschnittspreis für Lebendgewicht war in der ersten Julihälfte 1 Frcs. 41 C. pr. Kilo (18 ßl.).

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Landwirtschaftliche Miscellen aus dem Jahr 1862