Heranbildung der Landschullehrer für die Landwirtschaft

In Preußen hat die Regierung neuerdings Vorsorge für Erteilung eines landwirtschaftlichen Unterrichts in den Schullehrerseminaren getroffen. Einerseits hat man dabei die Vorteile im Auge, die auf einem Dorfe durch den Rat und das Beispiel des Lehrers, wenn er rationeller Landwirt ist, für die Bewirtschaftung in der Gemeinde erreicht werden können, andererseits hat man aber auch Seitens der Staatsregierung die Absicht, den Unterricht in ländlichen Arbeiten mit in den Lehrplan der Dorfschulen aufzunehmen. Man hat in einigen Kreisen der Monarchie derartige Versuche bereits gemacht und soll sich ein derartiger Unterricht als ganz praktisch bewähren. Verschiedene zu gutachtlicher Äußerung darüber aufgeforderte Bezirksregierungen sollen sich ebenfalls im allgemeinen für die Zweckmäßigkeit ausgesprochen haben. Ihre speziellen Vorschläge werden die Unterlage der durch die Ministerien zu erlassenden allgemeinen Anforderungen bilden.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Landwirtschaftliche Miscellen aus dem Jahr 1852