Verhältnis zwischen Acker und Weide

Auf die Verschiedenheit der Bodenart gründet sich die in Mecklenburg angenommene Verschiedenheit des Verhältnisses zwischen der zu beackernden und zu beweidenden Fläche. Zwar hat der Mecklenburger den Kornbau zum Hauptaugenmerk genommen, und schätzt die Viehnutzung weit weniger als der Holsteiner. Er weiß aber, dass ein verhältnismäßiger Viehstand zu einem glücklichen Erfolge des Körnerbaues unumgänglich nötig sei. Je schlechter der Boden ist, desto größer muss der Flächenraum sein, den das Vieh zur Weide verlangt, wenn es gleich, nur um des Düngers willen hauptsächlich gehalten wird. Da aber der Kornbau so wenig wie möglich eingeschränkt werden soll, so hat man nirgends genauer, wie in Mecklenburg, berechnet, wie das Verhältnis zwischen Weide und Ackerland sein müsse, um hieran weder zu viel noch zu wenig zu tun. Und hierauf beruht denn die zweckmäßigste und jeder Bodenart angemessenste Einrichtung der Schlagordnung - dieses dem Mecklenburger so wichtige Problem.

Man hat fast allgemein angenommen, dass der Mist einer Kuh zureiche, um 100 sechzehnfüßige Quadrat-Ruthen zu bedüngen. Daraus ergibt es sich, wie stark die Kopfzahl sein müsse, um einen Schlag von bestimmter Größe jährlich auszudüngen.


Ist diese Zahl bestimmt, so tritt die Frage ein: wie viel Weideraum dafür erforderlich sei? Dies ist natürlich nach der Güte und Gräsigkeit des Bodens sehr verschieden. Auf dem stärksten, das beste und hilfreichste Gras tragenden Boden werden 250 Quadrat-Ruthen auf eine Kuhweide gerechnet; dieser findet sich aber nur selten. Häufiger ist der, wo 300 Quadrat-Ruthen erforderlich sind. Gewöhnlich aber muss man 350 annehmen. Auf schlechterem Boden werden 400, und auf dem schlechtesten 600 bis 600 Quadrat-Ruthen erfordert.

Wenn demnach ein Teil des Ackers jährlich ausgedüngt werden soll, so müssen, nach Verschiedenheit des für eine Kuh erforderlichen Weideraums, 2 ½, 3, 3 ½, 4, 5, oder gar 6 Teile, von gleicher Größe, zur Weide liegen bleiben. Und hieraus ergibt sich die zu wählende Zahl und Ordnung der Schläge, wobei man in de meisten Fällen zwischen dem System mit einer oder mit zwei Brachen die Wahl hat.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Landwirtschaftliche Bemerkungen über Mecklenburg