III. Von dem Vermögen der Wismarischen in und unter Mecklenburg.

Am allerbesten hat man es in Mecklenburg wissen können, wie vermögend oder unvermögend Wismar wäre, und, daß man es gewußt, auch an den Tag gelegt, wenn etwa eine gemeine Landessteuer hat gegeben werden sollen. Nemlich nach der Mecklenburgischen Kontributions - Taxe hat Wismar 1 Rthlr. geben müssen, wann Rostock 1 ½ erlegt etc. oder Rostock hat den 12ten, Wismar aber den 18ten Theil beigetragen. Sonst hat man gefunden, daß Rostock 60, Wismar 40, Sternberg 10, Gadebusch 10 Mann stellen sollen. Chemnit. Chronik M. in vita Joh. VI. wie im Jahre 1560 sqq. der Herzoglichen Schulden wegen 500,839 Mark erlegt werden sollen, hat Wismar 50,000 Mark über sich nehmen müssen. W. Urk. Noch im Jahre 1648, den 5. Oktober, wurden zu Römer-Zügen von Mecklenburg 60,670 Rthlr. 42 ß. 8 Pfennige verlangt und war damals der Römerzug der Stadt Wismar zu 25 Rthlr. angerechnet und mußte die Stadt zu vorgedachter Summe 3041 Rthlr. 32 ß. bezahlen. Wism. Urk.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kurze Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar