VIII. Von dem Bürger-Ausschuss in Wismar.

Noch etwas Bemerkenswertes von der Wismarischen Bürgerschaft ist der sogen. Bürgerausschuß, welcher nichts anders ist, als gewisse Männer aus den Bürgern, und zwar zwanzig aus dem ersten und zwanzig aus dem andern Stande, insgesammt 40 Personen, deren 4 (aus jedem Stande 2) im Namen ihrer Mitbürger das Wort führen, und deßhalb die Bürger-Worthalter genannt werden. Wann dieser Ausschuß aufgekommen, frägt sich hiebei, und man kann sagen, daß in alten Urkunden schon 1304 etwas von einem Prolocutor oder Worthalter zu lesen ist. Ingleichen, daß in andern Urkunden von 1416 sie Centenarii genannt wurden, und zwar tunc regentes, nachdem vorher 1409 die Wismarienser nach dem Exempel der Lübecker und Rostocker 60 Männer erwählt wurden, welche im Namen der übrigen in Stadtsachen etwas mit zu sagen haben sollten, so hat man diese auch als einen Ausschuß ansehen mögen, doch wie diese 60 wieder abgeschafft wurden, so wählte man 1427 in der damaligen großen Unruhe bald 60, bald 30 bald noch weniger, welche ein Ausschuß heißen möchte. (Vid. Anon. Chr. Wismar. Manuscript. ad an. eit. Crantz, lib. 10. Vandal. c. 14.) Bantzekauische Tragödie jedoch auch diese gingen 1430 wieder ein. Es müssen aber in folgenden Jahren sowohl die 100 Männer als die 40 wieder aufgekommen sein, denn man hat in gewissen alten Urkunden gefunden, daß 1537 die 100 sammt den 40 Männern aufs neue abgesetzt wurden.

Im J. 1583 nahm man aufs neue Gelegenheit, in gewissen Bereinigungs-Arrtikeln zwischen Rath und Bürgerschaft bis zu ewigen Zeiten 40 Personen zu bestellen, welche anstatt der ganzen Gemeinde in den wichtigsten Sachen ihre Meinung auf Erfordern dem Rathe mündlich anzeigen, und mit demselben sich vereinigen sollten. Dies ist wirklich der Anfang des noch währenden Ausschusses, welcher 1600 in den damaligen Bürgervertrag Art. 16. aufs neue festgesetzt, und wie damals von fürstlicher, so nachgehends von königl. Obrigkeit vielfältig confirmirt worden, Gott gebe nur, daß derselbe zum gemeinen Besten der Stadt, wohin er einig angesehen, allemal vieles beitragen möge.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kurze Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar