VII. Von der Eintheilung der Wismarischen Bürgerschaft in gewisse Compagnien.

Da auch die Wismarische Bürgerschaft zur Zeit der Noth oder in Kriegszeiten Wehr und Waffen trugen, und ihre Stadt, da sie noch eine Festung war, verteidigten, vielmals die Wachen bestellten und zuweilen in ihren Waffen paradiren mußten, so hat man deßhalb auch eine Eintheilung unter denselben gemacht, welche obgleich sie dann und wann geändert, doch noch dieser Tag gebräuchlich, und demnach nicht zu vergessen ist. Nemlich die Einwohner der Stadt, welche unter des Raths Jurisdiktion stehen, sind vorlängst nach den drei Kirchspielen, welche in der Stadt sich befinden, und heißen, das Marianische, das Nicolai-tanische und das Georgianische Kirchspiel, in Compagnien eingeteilt worden, und will man dafür halten, daß die sechs Fähnlein, welche aus den großen Wismarischen Wappen in dem Rathshause und dessen großen Audienzstube zu sehen sind, daraus ihre Absicht haben. Demnach hat man viele Jahre hindurch 6 Bürger-Compagnien in Wismar gehabt, 2 im St. Marien-, 2 im St. Nicolai-, 2 im St. Georg-Kirchspiel, deren jede aus einem Capitain, einem Lieutenant, einem Fändrich, etlichen Corporals und einer Anzahl Bürger des Kirchspiels bestanden. Im J. 1711, wie die Noth in Wismar sehr groß war, machte man aus den sechs Compagnien zehn, 3 in Marien, 3 in Nicolai, 3 in St. Jürgen, die zehnte Compagnie aber, welche die Feuerordnungs-Compagnie genannt wurde, weil sie besonders dazu verordnet ist, bei etwa entstandenem Feuer das Ihrige zu thun, und aus Mauer-, Zimmer- und -Boots-Leuten, ingleichen aus Altflickern, Schopenbrauern und dergleichen Leuten bestand, war durch die ganze Stadt vertheilt, doch 1721 ließ man in einem jeden Kirchspiel eine Compagnie wieder eingehen. Demnach sind diesen Tag in allem 7 Compagnien, 2 in Marien, 2 in Nicolai, 2 in St. Jürgen und die Feuerordnungs-Compagnie durch die ganze Stadt, deren eine jede 1 Capitain, 2 Lieutenants, 1 Fändrich, 3-4 Unterofficiere und einige Corporals von der Zeit an gehabt. Was diese Bürgerschaft in alten Zeiten für Harnisch, Rütings, Blieden und andere Waffen gebraucht, das wird sich im Folgenden finden, allwo auch etwas von der Wismarischen Reiterei, Schiffsrüstung und dergleichen vorkommen wird.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kurze Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar