IX. Von den Juden, die ehemals in Wismar gewohnt haben.

Unter den ältesten Einwohnern der Stadt Wismar, demnach unter den ältesten Wismarischen Stadt-Unterthanen, trifft man auch Juden, welche es aber so gemacht haben, daß sie mehr als einmal aus der Stadt fort mußten und auch jetzt nicht darin wohnen dürfen. Wann diese Leute zuerst nach Wismar gekommen, kann man jetzt nicht sagen, das findet sich indeß, daß sie schon 1260 sich überall hier befunden haben. Daß sie vor 1300 aus Wismar hinausgeschafft wurden, bezeugt Latomus in Genealochr. ad an. 1301. Außer diesem kommt in alten Schriften vom Jahre 1303 nicht nur Domus, sondern auch Platea Judaeorum, das Judenhaus und die Judenstraße vor, unter welcher die jetzige Altböterstraße zu verstehen ist, in welcher auch das Judenhaus (vielleicht die Synagoge) gestanden hat. Um dieselbe Zeit finden sich vor der Jude Lazarus, Zacharias Sohn, Salomon der Bruder Lazarus, Mardochäus und Cholde, und zwar als solche, die dazumal in Wismar gelebt und gewohnt haben. 1310 hat Mathan, ein Jude, in Wismar noch gewisse Häuser gehabt, 1316 liest man etwas von Mortghiro, von Isaak, von Jakob und dessen Sohn, von Salomon, der Concivis genannt wurde, und dazumal in Wismar ein Haus gekauft hat.

Im Jahre 1337 schlichen die Juden in Wismar sich so häufig ein, daß die Wismarischen sich deswegen bei dem damaligen Landesherrn beschwerten, worauf verordnet wurde, daß zukünftig nicht mehr als zwei Juden-Hischen in Wismar sollten geduldet werden, (vid. Latom. Genealoch. ad an. cit.)


In den folgenden Jahren ist es dabei geblieben, und es kommen zuweilen in alten Schriften besondere Dinge vor, welche sich mit den Juden in Wismar zugetragen haben, wovon auch etwas bei Latomo in Geneal. ad an. 1339 zu lesen ist. Allein 1350 waren die Juden in Wismar so verhaßt geworden, daß in den damaligen Civilloquiis den Bürgern bei 10 Mark Silber Strafe verboten ward, einen Juden zu beherbergen. Ja es wurde öffentlich bekannt gemacht: wofern ein Jude vor der Stadt angetroffen werden würde, sollte er ins Gefängnis geworfen werden; es wurde jedoch nachgehends soweit wieder gemildert, daß die Juden zwar in der Stadt, besonders wenn Jahrmarkt ist, sich einige Zeit lang darin aufhalten und handeln, aber nicht beständig bleiben oder wohnen dürfen.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kurze Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar