IV. Von den Wismarischen Conthor-Herren und der Langen-Bank.

Abschößlinge, wenn man so sagen will, von der bisher berühmten Papagojen-Gesellschaft sind ehedessen theils die sogenannten Conthor-Herren oder Conthor-Brüder, theils die von der langen oder neuen Bank (wie sie sich genannt haben) gewesen, die aber beiderseits längst wieder eingegangen, oder sich wieder vereinigt haben. Nemlich 1538 fingen einige (besage gewisser alter Urkunden) von der vorgedachten Papagojen-Gesellschaft in eben demselben Hause, in welchen sie nebst den übrigen bisher zusammen gekommen, an, ein besonderes Gelag oder einen besonderen Tisch anzurichten, welchen sie ihr Conthor nannten, daher der Name der Conthor-Herren, oder der Conthor-Brüder oder der Conthorischen entstanden, sie erhielten auch in demselben Jahre ihre besonderen Privilegien oder Statuten von E. E. Rath, erwählten ihnen einen besonderen Hauptmann, zwei Beisitzer, einen besonderen Secretair, und trennten sich also von den übrigen, welche von der Zeit an den Namen derer von der langen Bank, außer Zweifel von dem Orte, da sie in ihrem Compagniehause zu sitzen gewohnt, zu führen begannen.

Ob die sogen. Conthorische diejenige gewesen ist, welche sonst auch die Schwarz-Höfder geheissen, und ihr besonderes Wapen (einen Mohrenkopf mit einer weissen Binde) gehabt, oder ob die SchwarzHöfder noch eine andere Slrt Leute gewesen (etwa alte Kaufgesellen, die keine Bürger gewesen, aber doch Kaufmannschaft getrieben, and also zu den Kaufleuten sich gehalten haben, wie unter andern in Riga deren sein sollen, die auch Schwarg-Höfder heissen sollen), möchte man hierbei gerne wissen, und sonst noch einige Nachrichten ihm wünschen, weil man bisher von diesen Leuten gar nichts finden konnte, als nur das Wapen derselben mit dem Namen, welches, im Neuen Hause, in der sogen, katholischen Kirche, in einem Fenster zu sehen ist. Nnzwischen muß man noch berichten, daß die Conthorischen, mit denen von der langen Bank anfänglich sich ziemlich wohl vertragen, allein endlich kamen die letzten auf den Gedanken, vielleicht nicht ohne Grund, daß die ersten sich zuviel ausnehmen, zerfielen nachher mit denselben, sogar daß i. J. 1609 die von der langen, oder wie sie sich nunmehr nannten, von der neuen Bank, 1619 besondere Gesetze aussetzten, und hat dieser Unwille mit ziemlicher Heftigkeit etwa bis 1623 gewährt, da allem Ansehen nach Alles wieder verglichen, und aus zwei Theilen wieder eine Papagojen-Gesellschaft geworden.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kurze Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar