III. Von den bürgerlichen Gesellschaften, insbesondere von der Papagojen-Gesellschaft.

Außer der jetzt erwähnten Eintheilung der hiesigen Bürger und Einwohner ist noch eine andere zu bemerken, welche gewiß seit 1379 schon bräuchlich gewesen, denn dazumal hat man besondere Compagnien, Gesell- und Brüderschaften aufgerichtet, unter welchen die sogenannten Papagojen-Gesellschaft eine der vornehmsten gewesen.
Woher diese Gesellschaft ihren Namen habe, ist leicht zu errathen, weil der Papagei ein gar bekannter Vogel ist. Was aber zu dieser Benennung Anlaß gegeben, ist schwer zu sagen; es sei denn, daß ein von früher her gebräuchliches Vogelschießen dazu habe Anlaß gegeben, wie denn auch dieselben einen Papagojen zu ihrem Wappen erwählt, den sie bis diesen Tag noch gebraucht, obgleich der Name der Papagojen-Gesellschaft (vermuthlich mit der Veränderung des Vogelschießens in dem Scheibenschießen) fast ab-, dagegen der Name der Brauer-Compagnie (weil die meisten Compagnie-Verwandten zur Brauerschaft gehören) aufgekommen oder gebräuchlicher geworden. Daß unter denen, welche vormals zu dieser Gesellschaft gehört, nicht nur Bürgermeister, Sindici und Rathsverwandten, sondern auch Medici und Priester zu finden, kann man allhier zugleich berichten und man mag daher urtheilen, wie gut und angesehen dieselben vor Alters gewesen sind.

Daß dieselben ihre Anstöße zuweilen erlitten, ist auch gewiß. Insbesondere muß man bekennen, daß sie ungefähr i. J. 1600 sich in einem schlechten Zustand befunden haben, aber 1612 wieder hergestellt worden, 1660 ist der Zustand abermals nicht der beste gewesen, doch 1665 ist er einigermassen wieder besser geworden, wiewohl nur auf eine kurze Zeit, weswegen man 1680 kaum gewußt, ob man sie aufs neue wieder zu Stande bringen oder gar eingehen lassen sollte, doch ist das erste endlich 1681 geschehen, daher denn diese Gesellschaft oder Compagnie gottlob jetzt noch im Stande ist, und man mag wohl wünschen, daß sie von Jahr zu Jahr glücklicher werden möge.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kurze Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar