IV. Von den Einwohnern des Neuen-Klosterschen Amtes.

Das Neue Klostersche Amt, welches von einem Kloster seinen Namen führet, und gedachtermaßen seit dem Osnabrüggischen Frieden zur Herrschaft Wismar mitgehöret, ist größer als das vorgedachte Pölische. Es ist allein allda eine Hölzung von 6 bis 7 Meilen, wie einige wollen; die Dorfschaften sind auch zum guten Theil besser als die Pölischen, daß Arendsien und Dussien im Jahre 1275 dem Kloster geschenket seien, will Latomus versichern, so soll auch im Jahre 1280 das Dorf Großen-Mühlen an gedachtes Kloster auf gleiche Art gekommen sein. Allein so viel man weiß, gehören jetzt Arendsien und Neuen-Mühlen nicht hierher, sondern nur folgende Dörfer: 1. die Vorburg, 2. die Meymburg, 3. Nevern, 4. Tollau, 5. Züsau, 6. Lüdersdorf, 7. Glassine, 8. Großen-Sien, Duffin oder Thessin, 9. Reimsdorf, 10. Lübberstorf, 11. Bapst, 12. Teplitz und 13. Pinnoroerhoff.

Bei diesen allen mag man noch an den Warnaumünder Zoll (an dem Ausfluß der Warnau, oder zu Warnamünde vor Rostock) allhie gedenken und davon merken, daß, wie die Kron - Schweden in dem ehemaligen 30jährigen Krieg, einen Zoll dorten angelegt, sie selbigen auch nachgehends behalten. Welchem nach das dortige Zoll-Haus, welches im Jahre 1661 von Wismar aus wieder zurecht gemacht, oder der dortige Zoll-Inspector mit seinen Leuten nach Wismar mit gehören, doch da der Zoll vor einigen Jahren Ihro Hochfürstlichen Durchlaucht dem Herzog von Mecklenburg Pfandesweise versetzet, so stehet zu erwarten, wann derselbe mit Schwedischen Leuten werde wieder besetzet werden.


Und soviel von den Personen, welche im weltlichen Stande gelebet, und in der Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar und deren Civil- oder weltlichen Historie hauptsächlich zu bemerken.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kurze Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar