VII. Noch etwas von dieser Herrschaft.

An dem ist es, daß man sagen mag, es habe die Stadt Wismar nicht nur vor vielen anderen Oertern etwas voraus gehabt, und solches einmal des bekannten Hanse-Bundes wegen (der wo nicht i. J. 1159 oder 1170 doch bald hernach einen Anfang genommen. Vid. Marquard. de jure Mercat. part. I. lib. I. c. 13. n. 13. Werdenhag. de rebus publ. Hanseat, part. IV. p. 1025. sq. Bertius Gomment. rerum German. lib. 3. c. 4. p. 444. Hagemeyer de foedere Hanseat, c. 1. 2. C. L. Bilderbeck im deutschen Reichs-Staate part 6. c. 5. p. 753) hiernächst aber auch des besonderen Bundes der hiesigen sechs Wendischen Städte halber (vid. Hagemeyer I. c. etc.), sondern sie haben beinahe Gelegenheit gefunden, Ihre Kais. Majestät, eben wie andere Kais. Freie-Reichs-Städte, als ihren einzigen Oberherren, oder einzige höchste Obrigkeit zu verehren. Denn obgleich dasjenige, was nach des Theatri Europaei und des Holländischen Mercurii Bericht ad an. 1675 bei der damaligen Wismarischen Belagerung vorgegangen sein soll (daß man nemlich der Stadt Wismar angeboten, ihr zur Reichsfreiheit behülflich zu sein), wenig Grund haben mag (s. Springingsg. Erzählung von der Belagerung der Stadt Wismar S. 3), ob Wismar auch gleich in der neuen Reichs-Matrikel vom Jahre 1551 nicht gesetzt worden, so steht doch ihr Name in der Matrikel, die i. J. 1467 zu Nürnberg gemacht worden. (Confirm. Lehman. Chron. Spir. lib. 4. c. 5. et lib. 7. c. 12. p. 972.) Man kann aus gewissen Urkunden allhier versichern, daß Wismar (1400) nicht nur zu den Reichs-Conventen, eingeladen, sondern auch zu der Reichs-Hülfe gerufen, die Reichs-Aechter nicht zu leiden ermahnet, auch sonst in andern Stücken als eine Reichsstadt traktirt worden. Ja es ist wirtlich i. J. 1719 von hoher Hand, wie viele wissen, etwas eingelaufen, welches hieher gehört. Was es aber sein soll, wenn der Herr Schurzfleisch in Dissert. de Reb. Mecklenb. §. 12 Regkman in ber Lübsch. Chron. P. 19., Abr. Saur im Städte-Buch p. 171, Ziegler im Histor, Labyr. p. 968, Anon, Staat von Mecklenb. c. 2. § 5. p. 19. c. 7. § 8. p. 49, Anon im Neuen der Welt i. J. 1711 p. 348 etc. sagen wollen, i. J. 1301 habe Herzog Heinrich von Mecklenburg die Stadt Wismar unter sich gebracht, das hat man bis diese Stunde noch nicht errathen können.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kurze Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar