VII. Von den Herren Referendaren, Sekretairen und Registratoren.

Daß man außer den oben gedachten, sogleich beim Anfang des Tribunals auch zwei Referendare, nämlich Hr. Petrum Iden und Franz Joel von Oernestädt bestellet, solches sieht man in der Beschreibung des Actus Introductionis. Doch da außer diesen beiden nirgends von keinem Anderen etwas zu finden ist, so mag man glauben, daß das Referendariat bald wieder eingegangen ist.

Eben das kann man auch jetzt von dem Secretariat sagen, nachdem bei der letzten Einrichtung, und nach Abgang der Bremer- und Stettiner-Stände von den Pommerschen, beschlossen wurde, weiter keinen Secretarium zu bestellen. Indessen sind bisher nur diese drei Folgenden (Secretaire gewesen:


Hr. Gottfried Christian Michelsen.
„ Franziscus Stiepmann.
„ Heinning Joachim Gerdes, † 1725.

Die Zahl der Herren Registratoren, deren Charge wohl beständig beibehalten worden ist, ist inzwischen auch nur erst auf vier gekommen, nemlich:

Hr. Martinus Scheffel.
„ Heinrich Scheffel.
„ Victor Dahlmann.
„ Joachim Martin Scheffel 1729.
Gott erhalte dieses Königl. hohe Gericht in beständigen, ja helfe wieder zu dem vorigen Flor, und segne Alle, die zu demselben gehören.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kurze Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar