II. Von den Herren Präsidenten des hohen Königlichen Tribunals.

Auf die Herren Präsidenten des bisher erwähnten hohen Gerichts insonderheit zu kommen, so erhellet aus vorerwähnier Beschreibung auch dieses, daß i. J. 1653 bei der damaligen Eröffnung Ihro Hoch-Gräflichen Excellenz, der zu der Zeit zu den übrigen Friedens-Executions-Handlung in Deutschland hochverordnete Legatus, Herr Graf Bengt Oxenstierna als erster Präsident selbsten zugegen gewesen.

Im J. 1655 folgte, als der zweite Präsident, der Hochgeborne Hr. Graf Oxenstierna, welcher zugleich des Reiches Schweden Rath, Reichsmarschal und bevollmächtigter extraordinair Legat durch Deutschland, Oberland-Richter über Upland, wie auch Kanzler der Academie zu Greifswald, der nicht allein in Wismar gelebet. Sondern auch endlich 1657 den 5. Dezember in seiner Präsidenten-Charge alhier im Herrn entschlaffen, wie unter andern aus der bei Abführung der Leiche in Wismar von M. Joach. Schmidten gehaltenen Leichen-Predigt zu ersehen.


Der dritte Präsident ist gewesen der Hr. Baron Benedictus Skytte ist vermuthlich i. J. 1558 berufen worden, und hat diese hohe Ehren-Stelle nicht lange bekleidet, wie er denn auch nie nach Wismar gekommen ist.

Im J. 1673 hat zwar der Herr Axel Sparr die Präsidenten-Charge erhalten, doch i. J. 1674 den 9. Januar hat derselbe der Stadt schon notificiret, daß er dieselbe wieder verlassen, und der Hr. Graf Beng Oxenstierna sie wieder erhaltet, worauf die Stadt 1674 ein Gratulationsschreiben an denselben gesandt hat.

Hierauf ist der Bengt Orenstierna i. J. 1674 wirklich in Wismar angelangt, aber sogleich als Legat nach dem Kais. Hof wieder abgereist. Will man nun selbigen als den vierten Präsidenten rechnen, so mag als

Fünfter hinzugesetzt werden der Hr. Eduard Ehrenstein, welcher auch nie nach Wismar gekommen.

Der Sechste ist gewesen der Herr Baron Andreas Lilienböck, von welchem auch ungewiß ist, ob er Wismar gesehen hat; das aber ist gewiß, daß er i. J. 1683 noch gelebet.

Der Siebente ist gewesen der Herr Baron Johann von Rosenhan. Es kam dieser Herr mit seiner vornehmen Familie i. J. 1686 in Wismar an, lebte auch daselbst fast beständig, bis ihn der Allerhöchste 1710 den 3. September durch einen seligen Tod von hinnen nahm. Die Leiche ward anfänglich in der hiesigen St. Marien-Kirche beigesetzt, hernach aber nach Schweden geführt. (S. Trauerrede auf dessen Tod, von Hr. Superint. D. Gerdsen gehalten. Im J. 1711 erhielt man aus Schweden die Nachricht, daß Baron Gustav Falsburg der achte Präsident des hiesigen hohen Tribunals geworden, welcher Herr vermuthlich auch heraus gekommen wäre, wenn nicht die damaligen unruhigen Kriegszeiten ihn zurückgehalten hätten.

Wie im Jahre 1721 im Januar Wismar wieder an Schweden kam, hörte man zugleich, daß der Hr. Baron N. R. Falström Präsident geworden, doch zu Pfingsten delbigen Jahres kam schon die Nachricht, daß dieser Herr als der neunte Präsident in Schweden sein Leben geendigt.

Ihm folgte der zehnte Präsident, der Hochgeb. Herr Burggraf und Graf Friedrich Christoph von und zu Dohna und Wartenberg, welcher denn auch am 16. August 1722 mit einigen Domesiiquen in Wismar anlangte, † auch hieselbst 1727 den 20. Juli circa um die fünfte Stunde matuninam.

Nach diesem kam der eilfte Präsident: Ihre Hochgräfl. Exzellenz der Hr. Graf und Reichs-Rath Johann von Lilienstädt gegen den Herbst 1727 zu dieser hohen Würde, † den 26. September 1732 78 J. alt auf seinen Gütern in Pommern.

Der zwölfte Präsident ist jetzt ihre Excellenz Herr Mauritius Ulrich, Graf und Herr zu Putbus.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kurze Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar