IV. Von den Gebäuden in den Wismarisch königl. Ämtern.

Was man für Aemter hier versteht, ist klar aus dem, was oben von Poel und dem Neuen-Kloster gesagt worden ist, von welchen nachfolgendes Wenige hier noch mag bemerkt werden.

Was das Amt Poel betrifft, so ist unter den dortigen Wohnungen das Herren-Haus oder das fürstliche Schloß gewiß jederzeit das vornehmste gewesen. Im Jahre 1319 hat ein besonderer Advokat oder Voigt auf Poel gewohnt; ob aber dieser damals das hiesige Herren-Haus inne gehabt, und solches damals schon gestanden, das läßt man dahin gestellt sein. Nur so viel weiß man, daß mehr erwähntes Haus im Jahre 1611 erstlich zu einer Festung gemacht worden; nachdem aber Poel schwedisch geworden, ist es nach und nach zerfallen und jetzt völlig eingegangen. Jetzt ist das Amthaus das vornehmste.


Im Jahre 1319 haben, wie oben schon erwähnt, die Gebrüder Kleindienst in Lübeck das Dorf Pentzin, und im Jahre 1320 das Dorf Timmendorf gekauft. Im Jahre 1329 haben der Abt und das Convent zu Cismar das Ihrige, was sie auf Poel gehabt, dem Dom-Kapitel zu Lübeck verkauft, woraus, allem Vermuthen nach, zu schließen, wann und wie einige Poelische Dörfer nach Lübeck gekommen. Im Jahre 1638 haben die Kaiserlichen einige Dörfer auf Poel in Strand gesteckt, welches sie mit einigen dortigen adeligen Höfen auch gethan. Im Jahre 1712 und 13 ist Verschiedenes auf Poel pfandweise der Stadt überlassen.

Von dem Neuen-Klosterschen Amt kann man hier nur dieses (da man die Erbauung des Klosters selbst im papistischen Mecklenburg schon angeführt, und von den Dörfern Arends-Siehn und Duß-Siehn, imgleichen von den Dorf Neuen-Mühlen, schon droben etwas beigebracht), noch hinzusetzen, daß im Jahre 1231 die Herren von Mecklenburg Johann und Pribislaus, das Dorf Neckarsdorf dem Kloster zuerst geschenkt. Es muß aber dasselbe nachher in andere Hände gerathen sein, aus welchen es im Jahre 1591 dem Kloster wieder zugestellt wurde. Sonst ist dieses Amt im Jahre 1675 Jemandem, und im Jahre 1711 dem Hrn. Geheimen Rath von Pleß, auf gewisse Jahre pfandweise eingeräumt.

Und so viel von der Civil- oder weltlichen Historie der Stadt und Herrschaft Wismar, was in derselben etwa versehen, will man gern ändern, wenn man etwas Besseres findet. Was etwa noch fehlt, das kann und mag ein Jeder, der Lust und Belieben, oder Gelegenheit dazu hat, nach seinem Gefallen hinzusetzen. Daß das Gesammelte Mühe genug gekostet, mag indessen ein Jeder glauben.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kurze Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar