V. Wie es in den neuesten Zeiten mit der Handlung zugegangen und noch jetzt damit steht.

Daß man in den Jahren, welche zu den neuesten Zeiten gehören, der Wismarischen Handlung noch gerne aushelfen wollte, daran darf Niemand zweifeln. Indessen stehen doch die Sachen jetzt so, daß man von Herzen froh sein möchte, wenn sie besser wären. Höchst ungegründet ist inzwischen das Vorgeben, die Wismarische Handlung sei dadurch in Abnahme gekommen, daß Wismar von Mecklenburg abgekommen, weil die vielfältigen schwedischen Resolutionen etc. gerade das Gegentheil beweisen. Ob aber dem Neid, der Uneinigkeit etc. nicht der Abgang der Wismarischen Handlung zuzuschreiben? ist eine andere Frage. Dasjenige, was sonst der Handlung zum Nutzen oder zum Schaden geschehen, in obgedachten Zeiten, kann man auf folgende Art vermutlich am besten betrachten.

Im Jahre
1601 den 21. August ist das Brauen in bessern Stand zu bringen, eine neue Brauer-Ordnung gemacht.
1602 sind durch vielfältigen Sturm verschiedene Wismarische Schiffe verunglückt.
1603 sind noch 6 Schiffe von Wismar nach Spanien oder Lissabon gesegelt
1604 haben die Städte den englischen Handel vergeblich wieder herzustellen sich bemüht. An der Pest sind 1604 Menschen in diesem Jahre in Wismar gestorben, auch sind sechs Schiffe nach Spanien gesegelt.
1607 hat der Sturm an Schiffen und sonst in Wismar Schaden gethan; nach Spanien sind 5 Schiffe gefahren. Man hat gefunden, daß die Engländer in etlichen Jahren über 32 Millionen an Zoll von den Seestädten erhoben, zu welcher Summe Wismar gewiß das seinige zugelegt.
1608 sind wieder sechs Schiffe nach Spanien gesegelt.
1609 ist zwischen den Wismarischen Comptoir - Herren und der Papagojen-Gesellschaft große Uneinigkeit entstanden, wobei der Handel auch das seinige empfunden.
1610 sind nur drei Schiffe nach Lissabon gesegelt. Man hat alle Donnerstage ein Pferdemarkt angeordnet, zu Güstrau den Klipphafen sich widersetzt, den Bierhandel in Dänemark zu verbessern getrachtet.
1611 ist eine neue Brauer-Ordnung gemacht und die Bierprobe abgeschafft.
1612 hat man die fast verfallene Papagojen-Gesellschaft wieder hergestellt.
1614 ist die Hansa-Ordnung auch den Wismarischen zum Besten, gedruckt.
1617 ist eine neue Wismarische Waage-Ordnung verfertigt.
1619 haben die von der Papagojen-Gesellschaft sich noch mehr entzweite.
1620 ist die Brauer-Ordnung nochmals geändert.
1621 ist eine fürstliche Assekuration wider die Klipphafen, das Brauen, Mülzen, Handwerk treiben, verkaufen auf dem Lande, ertheilt. An der Fichelschen Fahrt hat man in dem brüderlichen Vertrage dieses Jahres auch gedacht. Noch haben Königl. Maytt. von Schweden Ihro Durchl. den Herzog von Mecklenburg eine besondere Resolution von Wismar ertheilt.
1622 und 23 ist die Uneinigkeit in der Papagojen-Gesellschaft noch fast größer geworden.
1623 ist die Bier-Accise verdoppelt und sonst allerlei Steuer gefordert.
1624 ist das Kaiserliche Repressalien-Privilegium erneuert.
1625 ist etwas von einer Pest in Wismar gewesen. 1627 ist Wismar zu seinem größten Schaden von den Kaiserlichen besetzt worden.
1629 haben die Schweden den Wismarischen Hafen versperrt gehalten, auch ist ein besonderer Discurs, woher die Stadt Wismar in Abgang der Nahrung gerathen, und wie dieselbe zum vorigen Flor wieder gebracht werden könnte, von D. A. W. S. W. A. aufgesetzt.
1632 hat man gefunden, daß vom Jahre 1627 bis 32 die Stadt von den Kaiserlichen nicht mehr Schaden erlitten als 171,899 ½ Rthlr., und sind damals nicht viel über 300 Bürger in Wismar übrig gewesen, dadurch der spanische Handel gänzlich zu Grunde gegangen, auch der übrige Handel unwiederbringlich Schaden erlitten.
1633 konnten die Wismarischen ihren Schaden leider auf 200,000 Rthlr. schätzen und dabei öffentlich anzeigen, daß sie in sechs Jahren keinen Anker gelichtet.
1634 den 24. Febr. ist eine neue Brauer-Ordnung gemacht.
1636 ist die Bier-Accise nochmals verdoppelt und von der Zeit an 16 ßl. für die Tonne bezahlt worden.
1637 den 5. März ist den Wismarischen erlaubt, von dem Bier nach dem Lande auch Accise zu nehmen, und in Schweden ist der Stadt der halbe Licent erlassen.
1640 haben die Herzöge in Wismar wegen der Fichelschen Fahrt deliberirt, von der Stadt sind verschiedene Kontributionen gefordert.
1641 ist eine neue Polizei-Ordnung gemacht.
1642 ist die erste Königlich schwedische Resolution erfolgt.
1643 ist die andere Königl. Resolution erfolgt; wegen der Zoll-Freiheit im Oresund ist auch etwas vorgefallen.
1646 ist der Oresundsche Receß auch den Wismarischen zum Besten, renovirt.
1648 hat man zu Osnabrück der Stadt Bestes gesucht, aber nichts erhalten.
1651 sind verschiedene sehr schöne Königl., schwedische Resolutionen erfolgt. Noch ist aufgesetzt: Vorschlag und Bericht, wie die Kommercien mit Nutzen zu Wismar zu erweitern, wie die Landfuhren in Deutschland einzurichten und wie eine Anlage der Waaren zu Hildesheim zu vergönnen und zu etabliren stände von Obristl. Seseman, auf welchen noch ein anderer Vorschlag gefolgt, der vielleicht aus der gelehrten Feder des sel. Herrn Mevius mag geflossen sein.
1652 ist eine See-Bicr-Probe angeordnet, damit der Bier-Handel besser gelingen möchte.
1653 ist der schwedische Huldigungs-Receß zu Stande gekommen, auch ist eine sehr wichtige Königl. Resolution (von Wiederherstellung des spanischen Handels,) vom Tuch-machen, von gewissen Schiffs-Freiheiten etc. ertheilt.
1654 ist der Huldigungs-Rezeß, auch dem Handel zum Besten, confirmirt.
1655 sqq. ist von dem Hrn. Bürgermeister v Deilen etwas dem Handel zum Besten geschehen.
1657 ist eine neue Königl. Resolution von verschiedenen, zur Handlung gehörigen Sachen ertheilt.
1658 ist in einem besondern Königl. Schreiben die Handlung einem Jeden frei gegeben.
1660 hat man auch in Wismar etwas von einem Kommercien-Kollegium errichtet.
1663 hat die Stadt das schönste Niederlage-Privilegium erhalten.
1665 ist wieder etwas von einer Königl. Resolution erfolgt.
1667 ist das schwedische See-Recht zu Stande gekommen, auch ist bei Poel und Bekewitz der Wismarischen Strand-Gerechtigkeit wegen etwas vorgefallen.
1670 ist eine dem Handel höchst vorteilhafte Königl. Resolution (wider das Bier brauen auf dem Lande und Handwerkern daselbst, wider die Klipphafen, von Freiheit aus Wismarisches Bier, von dem Handel nach Bergen, von dem Niederlags-Werk, von der Fichelschen Fahrt etc.) erfolgt.
1672 ist der Wismarischen Niederlage wegen ein neues Privilegium ertheilt, auch hat man den Bier-Handel in Mecklenburg wieder herzustellen getrachtet. In England und Schottland aber sind einige Wismarische Schiffe angehalten.
1673 ist die Strand- und Hafen-Ordnung revidirt.
1674 hat Jemand wegen der Fichelschen Fahrt zu Schwerin besondere Vorschläge gethan.
1675 ist Wismar von den Dänen belagert und erobert.
1676 hat man eine Königl. dänische Resolution, der Handlung zum Besten, erhalten.
1680 ist der Stadt, die wieder schwedisch geworden, eine sehr heilsame Königl. Resolution von 25jähriger Zoll-Freiheit, von der im Jahre 1670 ertheilten Niederlags-Gerechtigkeit, von Wismarischen Manufakturen und Waaren von der Fichelschen Fahrt, wider die Klipphafen etc. ertheilt. Die Leges der Brauer-Kompagnie sind anch revidirt und der Brauer-Kompagnie wegen viele besondere Vorschläge geschehen.
1681 ist eine Königl. Kommission in Wismar gehalten worden, da wegen des Warnemündischen Zolles und der Fichelschen Fahrt und der norwegischen Handlung etc. Verschiedenes resolvirt. Auch ist eine neue Brauer-Ordnung, nach dem Loose zu brauen, gemacht; desgleichen zu Schwerin der Brauer wegen etwas, wiewohl vergebens, gesucht.
1682 hat man wieder eine dem Handel sehr zuträgliche Königl. Resolution (von den Mecklenburgischen Gravaminibus, von der Fichelschen Fahrt, von Freimeistern etc.) erhalten, nach welcher auch alle Waaren von Wismar nach Schweden, und aus Schweden wieder nach Wismar gehen sollen.
1685 ist wegen des Brauens zum Neuen-Kloster etwas resolvirt.
1687 ist das im Jahre 1682 der Stadt ertheilte, wieder eingezogen, indessen doch das Niederlags-Privilegium vom Jahre 1672 renovirt.
1688 ist eine Königl. Resolution von dem Niederlags-Werk etc. ertheilt.
1690 hat sich der bisherige Wismarische Wollhandel verloren.
1697 ist eine Brauerkasse eingerichtet, die aber bald eingegangen.
1700 ist der französischen Waaren halber etwas resolvirt.
1705 ist die Bier- und Korn-Freiheit in Schweden renovirt, doch ist des Krieges wegen der Handel zur See immer schlechter geworden.
1707 oder 8 ist die noch währende Brauerkasse von neuem eingerichtet.
1711 sq. ist Wismar blokirt und bombardirt worden und der Handel zur See fast in’s Stocken gerathen.
1713 sqq. hat die Stadt große Summen herleihen müssen.
1715 hat der Wismarische Handel durch abermalige langwährende Blokade wieder viel gelitten.
1716 sqq. ist der Handel zur See noch immer unfrei geblieben.
1721 haben Ihro Königl. Maytt. eine General-Konfirmation auf die der Stadt eingeräumte Verpfändung ertheilt.
1722 hat man den Wismarischen fast ganz verschlemmten Hafen wieder reinigen lassen.
1724 hat man eine neue Königl. schwedische favorable Resolution erhalten. In der Stadt ist eine Königl. Kommission gehalten, in welcher viel regulirt und verbessert, auch ist die Accise zum Theil erhöht, zum Theil auf einige Sachen gelegt worden.
1739 ist durch eine Königl. Resolution die Niederlags-Freiheit der Stadt wieder ertheilt worden. Auch der Weinhandel auf Frankreich ist wieder angefangen worden.


Ob nun zwar diese gute Stadt durch die in diesem Säculo erlittenen Kriegs-Drangsale und ausgestandenen Bombardirung und Blokaden eine große Abnahme des Handels erleiden mußte, so bestrebte man sich doch nach Möglichkeit, solche wieder in Flor und Aufnahme zu bringen, und man kann auch, nebst Gott, hoffen, es werde der Stadt ein erwünschter Zuwachs in dem Handel mehr und mehr angedeihen, da die Niederlags-Freiheit der Stadt wieder beigelegt worden, die Anzahl der Schiffe sich seit einigen Jahren merklich vermehrt, und noch jährlich neue Schiffe gebaut werden, auch der Handel nach Frankreich und Norwegen sich wieder eingefunden, der Wollhandel auch ziemlich zu floriren angefangen, und wünschet man nichts mehr, als daß Gott den Handel und Nahrung bei dieser Stadt und ihren Einwohnern je mehr und mehr wachsen lassen und was zum ersprießlichem Gedeihen und Aufnahme gereichen kann, verleihen wolle.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kurze Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar