IV. Wie man den Abgang des Handels zu verhüten, ja wieder herzustellen getrachtet.

Außer den Ordnungen, welche die Wismarischen der Handlung wegen vormals gemacht, und ohnedem was sie mit den übrigen Hansa-Städten zugleich gethan, wovon in vorhergehendem bereits Erwähnung geschehen, sind noch einige besondere Sachen vorhanden, die zur Verbesserung der Wismarischen Handlung vor Zeiten gemeint gewesen, welche jetzt folgen mögen, nämlich im Jahre

1308 haben Wismar, Rostock und Stralsund auf 3 Jahre ein besonderes Bündniß geschlossen.
1380 haben Wismarienses ihrer Salz-Handlung zum besten, Boitzenburg mit einer Mauer umgeben.
1476 haben Wismar und Rostock ihrer Hafen-Gerechtigkeit wegen einen besonderen Fürstlichen Revers erhalten.
1496 ist zuerst eine Bier-Probe angeordnet.
1517 hat Herzog Heinrich auf einem Wismarischen Landtag dem Adel Bier zu verkaufen und zu brauen, auf Anhalten der Stadt, verboten.
1555 hat Wismar nebst andern auf einem Wismarischen Landtag wegen des Verkaufens, Brauens und Handwerktreibens aus dem Lande sich beschwert, auch eine gute Resolution erhalten.
1571 haben Wismarienses auf einem Güstrauischen Landtag, der Klipphafen wegen, sich beschwert.
1579 sind zwei Fürstliche Rescripte wider die Klipphafen herausgekommen.
1581 haben Wismarienses das Privilegium de non evocandis civibus erhalten,
1586 hat man im Schwarzen-Kloster durch einige Niederländer eine Wollen-Manufaktur angefangen, die aber bald wieder eingegangen.
1589 den 15. November ist wieder ein Fürstliches Rescript gegen die Klipphafen herausgekommen.
1590 den 24. Sept. und 7. Okt. ist eben dergleichen geschehen.


Das Bemerkenswertheste, was man jemals der Wismanschen Handlung zum Vortheil vorgenommen, ist die sogenannte Fichelsche-Farth. Nemlich man hat nahe vor Wismar vorbei, durch die bei dem Dorfe Ficheln, unweit Wismar und bei Schwerin sich befindende Seen, die Ost-See mit der Elbe combiniren, und so in die West-See eine Schiffahrt, ohne daß man den Sund passiren durfte, machen wollen, ja man hat wirklich einen Kanal mit verschie-denen Schleusen zu machen angefangen. Wer der erste Angeber dieser Fahrt, und wann man zuerst auf den Gedanken gekommen, solche zu machen, wird allem Vermuthen nach, in den davon am gehörigen Ort, noch vorhandenen Akten, mit mehreren zu finden sein. So viel hat man gefunden, daß im Jahre 1478 man den Anfang mit der Arbeit von der Schwerinischen See nach der Elbe gemacht, auch an dieser Seite etwas gethan, s. Wismar. Chron. Msct., und hat diese Fahrt von Wismar bis Ficheln gehen sollen, was von Wismar bis Ficheln 11/4 Meile ist 3, bis Bantschau 2, bis Neustadt 6, bis Grabow 3, bis Dörmitz 2, bis Hitscher 3, bis Bleckede 4, bis Boitzenburg 3, zusammen 27 ½ Meile, jedoch muß das Werk hernach eine Zeit lang in Stocken gerathen sein, daß man aber circa im Jahre 1530 wieder daran gearbeitet, gibt Hederich in seiner Schwerin. Chron. genugsam zu erkennen; im Jahre 1575 haben die damaligen Landesherrn wegen dieser Fahrt in Wismar Raths gepflogen. Chemnit. Chron. M., und darauf ist im Jahre 1577 wieder etwas von der Arbeit vorgenommen; circa im Jahre 1580 hat man auf einem Landtage auch dieser Fahrt Erwähnung gethan und zwar als einer solchen, die man noch zu Stande bringen wollte. Im Jahre 1628 hat der damalige Herzog von Friedland auch an Vollendung dieser Fahrt gedacht. Aber die gänzliche Vollendung hat bis diesen Tag gefehlt und ist auch künftig wohl schwerlich zu hoffen, ob man gleich von schwedischer Seite vielfältig deswegen Anregung gethan, wie aus den vorhandenen Königl. Resolutionen genugsam erhellt.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kurze Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar