III. Von der innern Unruhe im 16. Jahrhundert.

Das 16. Jahrhundert haben die Wismarischen leider auch nicht ohne innere Unruhe zugebracht, sondern es hat im Jahre 1520 schon etwas von dergleichen sich gefunden: daß die beiden Wismarischen Bürgermeister, Herr Brand Schmidt und Herr Heinrich Malchow, auf einem Hansa-Tag in Lübeck im jetztgedachten Jahr, wegen eines von dem Könige in Dänemark allda eingelaufenen Briefes so uneins geworden, daß einer den andern beinahe erwürgt, berichtet Koch in seiner Lübsch. Chron. im cit. Jahr und sagt zugleich, daß diese Beide sich nie wieder versöhnt und Beide außerhalb Raths gestorben. Nun kann man zwar nicht wissen, ob dieses der Anfang der in eben demselben Jahr in Wismar entstandenen Unruhe gewesen, das aber findet man, daß Montags nach Corporis Christi, wegen des Kornkaufes, welchen die Vornehmsten in der Stadt getrieben und das Korn häufig nach der West-See gesandt, eine solche Uneinigkeit zwischen Rath und Bürgerschaft entstanden, daß auch der Herr Bürgermeister Brand Schmidt aus der Stadt hinweg, und nach Rostock gezogen, wo er auch hernach gestorben.

1522, Montags nach Viti, ist wegen des häufigen Wegschiffens des Korns nach der West-See, oder nach Bremen und Holland eben dergleichen Unwesen in Wismar entstanden, und sind damals verschiedene Kaufleute fast in Gefahr ihres Lebens gerathen, ja die Unwilligen haben gar einige Rathspersonen zum Fenster hinauswerfen wollen.


1524 sqq. ist es, verschiedener Stadt-Rechnungen wegen, nicht allzu einig hergegangen, weswegen man endlich gewisse Bürger bei den Rechnungen mit zu gebrauchen bewilligt, ja 60 und noch 40 Bürger, im Ganzen 100 neben dem Rath, zu allerhand Sachen verordnet, auch gewisse Artikel ausgesetzt.; im Jahre 1537 ist endlich der ganze Hader wieder geschlichtet und die 100 Männer wieder eingegangen. Im Jahre

1560 etwa sind Rath und Bürgerschaft auf’s Neue zerfallen, und zwar, allem Ansehen nach, der nicht lange vorher zur Bezahlung der damaligen großen fürstlichen Schulden in Wismar eingeführten Accise wegen. Man findet unter andern ein fürstliches Schreiben unter dem Datum: Sternberg im Jahre 1569, den 18. August, in welchem der Gemeinde in Wismar anbefohlen wird, keine Accise mehr zu geben; im Jahre 1582 ist ein anderes Hochfürstliches Schreiben von Dömitz vom 12. Mai eingelaufen, des Inhalts: daß die Gemeinde auf die Accise-Bude und Kämmerei mit Achtung geben sollte, und darauf ist im Jahre 1583, den 21. November, Rath und Bürgerschaft endlich wieder vertragen worden, jedoch dieser Vertrag hat nicht lange gewährt, sondern als i. J.

1583 den 28 Juli eine Hochzeits-Ordnung, in welcher viel von Kleidern enthalten, publicirt ward, mit der man allerdings nicht zufrieden war, so kam es im Jahre 1588 den 12. Mai dahin, daß besonders durch die Aemter, wider den Willen E. E. Raths solche Ordnung abgenommen und aufgehoben wurde.

1598 ist ein neuer Lärm angegangen, und zwar wegen der großen Schulden, in welchen die Wismarische Kämmerei damals gerathen war; man setzte den 11. Mai einen Verhör-Tag an und es verlangten die Bürgcr, daß Einige aus ihrer Mitte mit auf der Kämmerei sitzen sollten; den 16. Mai entwarf man etwas von einem Bürger-Vertrag, erwählte nach solchem Vertrage einen Bürger-Ausschuß, erhielt den 17. Oktober von Ihro Hochfürstl. Durchl. die Konfirmation solchen Vertrages, und weil der Eine solchen Vertrag so, der Andere anders erklärte, den 13. November eine Hochfürstliche Deklaration. Es kamen den 13. Dezember gewisse Fürstliche Kommissarien an, die wegen der Kämmerei und Accise eine Rechnung zuzulegen veranstalteten, aber man konnte dennoch zu keinem völligen Vergleich gelangen, deswegen mußte im Jahre 1599 die vorige Kommission continuirt, oder eine neue gehalten werden, welches den 4. December geschah; ja im Jahre 1600, den 13. März, kamen neue Fürstliche Kommissarien an, die endlich den 19. März durch den noch vorhandenen Bürger - Vertrag zur guten Einigkeit den Grund legten. W. Urk. s. Beil. lit. D.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kurze Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar