C. Beschreibung des Actus Introductionis des hohen königlichen Tribunals; geschehen in Wismar, den 17. Mai 1653.

Nachdem Ihre Königl. Majestät und das Reich Schweden durch den Osnabrückschen Friedensschluß, bei Deroselben aquirirten und zugeeigneten Landen, das hohe Regal ultimae provocationis erlangte und zwar so, daß nicht nur blos daß Privilegium de non appellando, sondern mit dem Bedinge und Gewalt concedirt, daß in Deutschland an einem bequemen Ort ein höchstes Gericht einzurichten ist, sobald nur mit dem Nürnbergischen Executions-Tractat es zu einem Schluß gelangt ist, im Jahre nach Christi Geburt 4652, durch gnädigste Fürsorge der Durchlauchtigsten. Großmächtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Christine, der Schweden, Gothen und Wenden Königin je, die Anordnung gemacht, daß dieses höchste Gericht eingerichtet und introducirt wurde; demnach denn zuerst beschlossen wurde, daß solches in Wismar, als einem in der Mitte der deutschen Provinzen belegenen und also Allen bequemen, zugleich sichern Ort gehalten, darauf fort der darinnen belegene königl. Hof dazu aptirt werde, darnach auch taugliche dazu benötigte Personen zu berufen bedacht; dergestallt dann Ihre Königl. Majestät solches mit einem Präsidenten, einem Vice-Präsidenten und Director, sechs Assessoren, einem Protonotario, zwei Referendarien, einem Advocato Fisci, einem Secretär, Registrator, Boten und und Postmeister, zweien -Canzelisten und zweien Copisten versehen wollen. Und haben derowegen zum Präsidenten den damals zu den übrigen Friedens-Executionshandlungen in Deutschland verordneten Legaten, Herrn Grafen Bengt Oxenstierna; zum Vice-Präsidenten und Director D. David Mevium, Syndicus der Stadt Stralsund; zu Assessoren Georg Friedrich Börcken, Vorpommerschen Hofgerichtsrath, Hinrich Cälestin von Sternbach, Stettinschen Hofgerichtsrath, D. Martin Böcklen, Syndicus der Stadt Lübeck, D. Petrus Voigt, Syndicus des Domcapitels zu Hamburg; zum Protonotario Friedrich Pascovius, königl. Secretär, zu Referendarien Petrus Iden und Franz Joeln, zum Advoaten Fisci D. Caspar Wilden, zum Secretären Gottfried Christian Michelsen, zum Registratoren Martin Scheffel, zu Canzelisten Eberhard Hackenberg und Daniel Lengen, zu Copisten Johann Queccius und Peter Drevenstedt berufen. Darauf ferner den Hrn. Reichs- und Canzeleirath Schering Rosenhan und obgemeldeten Präsidenten Oxenstierna zu Commissarien verodnet, was zur Bestellung, Introduction und Eröffnung des königl. Tribunals gehörig vorzunehmen und werkstellig zu machen.

Als nun hierauf im folgenden Jahre 1653 der Hr. Präsident von Nürnberg sich nach Wismar erhoben, den Bau des königl. Hauses angeordnet und zum guten Anstand, darinnen es sich jetzt befindet, wohl accommodirte, sonst auch ferner die nöthige Disposition gemacht hatte, hernach ferner dahin auch hochwohlgemeldeter Herr Reichsrath Rosenhaan im Monat März gekommen, den Vice-Präsidenten zu sich fordern lassen, von aller behufigen Nothdurft des Werkes geredet und disponirt, davon an höchstgemeldete Ihre Königl. Majestät untertänigst referirt und zureichende Instruction erholt, ist demnach zu oberregter Introduction und Eröffnung der 17. Mai angesetzt, dazu sowohl die berufenen Personen erfordert, als auch an die Landschaften gewisse Deputirte zu diesem Actus abzuschicken. Schreiben abgelassen, inmittelst alles zu dieser Solennität angerichtet und adaptirt.
An dem bestimmten Tage haben sich, die von den berufenen Anwesenden zeitig zu dem Präsidenten eingefunden, denselben nach dem Neuen Hause, wo der Reichsrath logirte, begleitet, woselbst sich auch die angelangten Deputirten aus den Provinzen, als aus Bremen, Jürgen Marschal, Landrath und Johann Orwegen, Bürgermeister aus Stade; aus Pommern Jochim Kuno von Owstein, Landrath auf Jamtzow und Brasow, Hans Kussow, auf Turow Megow etc. und Philipp Christoph von der Lancken auf Zukewitz, Woldenit etc. Erbgesessen, D. Christian Schwarz, Raths-Verwandter aus Stralsund, D. Johann Schnobelius, Syndicus zu Stettin und D. Henning Gerdes, Bürgermeister und Syndicus zu Greifswald, von dem Domcapitel zu Hamburg, D. Henr. Wördenhoff und Johanneß Schlaff, sammt dem ganzen Rath der Stadt Wismar, wie auch der vornehmsten Bürgerschaft eingefunden, von dannen in nachfolgender Pocession zur Kirche zu St. Marien sich verfügt.


Voran ging der Marschalk mit seinem Stabe, darauf folgte die Wismarsche Bürgerschaft, je zwei zusammen, zuvorderst die Canzelei-Bedienten des Tribunals zu Fuß, darauf in einer Carosse die beiden Referendarien, nach denen gleichfalls in Carossen die obgemeldeten Deputaten, als in der andern 2 Bürgermeister und der Syndicus der Stadt Wismar, in der dritten die Beiordneten vom Dom Capitel, in der vierten der Bürgermeister und Syndicus von Greifswald, in der fünften den Syndicus von Stettin, in der sechsten die Deputirten von Stralsund, in der siebenten die Deputirten des pommerschen Adels, in der achten die -Bremischen Deputirten; darauf ritt der Oberst und Commandant Joachim von Bolckmann und gingen der königl. Commissarten sämmtliche Bedienten. Nachdem fuhren in einer Carosse mit 6 Pferden die beiden Hrn. Commissarien, folgends in einer andern auch mit 6 Pferden bespannten der Vice-Präsident und die anwesenden Assessoren, nach denselben saß in einer Carosse des königl. Commissarius Secretär. In solcher Procession fuhr man über den Markt, worauf 10 Compagnien Musketiere, die alle auf den Hüten grüne Büsche von Laub hatten, mit fliegenden Fahnen sich präsentirten, zur Kirche zu St. Marien, woselbst nach gehaltener Musik Mag. Brandt eine Predigt hielt; nach geendigtem Gottesdienst verfügte man sich in derselben Procession zum Königl. Hof und in den großen zu den gerichtlichen Audienzen gewidmeten Saal, der mit Tapeziereien und Schildereien wohl ausgeziert war; in der Mitte unter dem ausgezogenen Himmel stellten sich die königl. Commissarien, zu deren Rechten die Deputirten aus den deutschen Provinzen, zur Linken die zum Tribunal berufenen Bedienten, befanden sich daneben in dem Saale eine große Menge Leute, darunter viele Fremde, die den Actum Introductionis anzuschauen angelangt sind. Den Anfang desselben machte der Reichsrath Rosenhaan durch eine feierliche Anrede, worin er zuvörderst das Recht Ihrer Königl. Majestät und des Reiches Schweden zur Aufrichtung eines hohen Tribunals anführte, wie solches nach dem langwierigen Krieg durch den Friedensschluß wohl erworben und stattlich fundirt. Erklärte auch nach Ablesung der zu diesem Actus ertheilten königl. Plenipotenz Ihrer Königl. Majestät gnädigste Intention, nunmehr in allem Zubehör nach dem Einhalt desselben solches einzurichten und also zu formiren, wie es zur Handhabung der Justiz füglichst, deren Landen und Leuten zuträglichst, geschehen möchte. Repräsentirte zugleich, was bisher deswegen in königl. Sorgfalt vorgenommen und angeordnet, denn, wie jetzt darauf mit der Introduction verfahren werden sollte, dermaßen im Namen Ihrer Kön. Majestät dieselbe, mittelst zu Leg- und Uebergehung der zureichenden Gerichtsgewalt, Anordnung der benöthigten Aemter, Einsetzung und Autorisirung der dazu erforderten Bedienten und Versprechung des königlichen Schubes, Schirmes und aller Manutenenz, solches mit mehreren zierlichen und nachdenklichen Formalien geschehen.

Wandte sich nach diesem zu dem Herrn Präsidenten mit der Anrede, übergab demselben das Präsidium und die Inspection über das königl. Tribunal und alle dessen Bedienten, sammt alle dem, die dieser obersten Charge bei demselben zugehörig, ermahnte und verweisete darauf Alle und Jede, über welche er zu befehlen Aufsicht und Verordnung bemächtigt, zum schuldigen Gehorsam und Respect. Welches der Hr. Präsident wieder beantwortete, mit mehrerer Erklärung seiner untertänigsten Devotion gegen Ihre Königl. Majestät, so er in gehorsamster Uebernehmung dieser hohen Charge, so, ungeachtet des hohen Regales Splendeur und des Werks, bevor ab im Anfang, vermutlicher Difficultäten wohl ein wenig Bedenken maachen mögen, bezeugen wollen, denn auch seines geneigten Willens und Vorsatzes bestens nachzukommen, dem Werk auf Maß und Weise, wie ihm anvertrauet, für zu sein, dabei sich gegen die Bedienten gütig, affectionirt gegen die Provincien und deren Einwohner hülfbietig und bereitwillig, gegen alle und jede, in Beförderung des Justizwesens, beförderlich zu erweisen. Schloß solches mit Erbittung und Anwünschung aller Felicität, erklärte sich darnach, zu Abstattung des Präsidenten-Eides, den er auch auf Vorlesung, so von einem der Referendarien geschah, alsofort abstattete.

Nachdem redete der Reichsrath Rosenhaan in seinem und des Hrn. Präsidenten, als Mitcommissarien Namen, den Vice-Präsidenten an, übergab demselben im Namen Ihrer Königl. Majestät die Direction des gerichtlichen Handels bei dem Gericht und dessen Canzelei, sammt dem, was sonst in seinem Vocationsbrief enthalten, ließ denselben öffentlich ablesen und lieferte darnach ihm solchen in Händen. Wie nun derselbe in der Antwort, den hierunter ihm begegneten ordentlichen Beruf, die untertänigste Schuldigkeit und Willen Ihrer Königl. Majestät, als seiner hoher Obrigkeit, hintangesetzt des Zweifels, die seine wohlbewußte Tenuität und dieses Amtes Wichtigkeit ihm machen können, allerunterthänigst zu gehorsamen und zu dienen erkannt, sich darauf zu dem, so ihm beigelegt worden nach äußerster Möglichkeit erklärte, ward der Eid auch von ihm darauf abgelegt. Gleichergestalt geschah von dem Herrn Commissarius die Rede und Anvertrauung des Amtes an die Assessoren, darauf von jedem derselben die Beantwortung folgte, die Ausantwortung Dero Bestallungen und Abstattung des Eides, welcher nachdem von den andern auch aufgenommen und sie an ihre Aemter gewiesen worden.

Nach solchem ward von dem Vice-Präsidenten in einer Oration die Importance und Würde des vortrefflichen Regals, so durch das Privilegium de non apellando und die Macht ein höchstes Tribunal anzurichten erworben, daneben was daraus Ihre Königl. Majestät in Dero deutschen Provinzen an Hoheit, Justizwesen, an Vortheil und mehr schleuniger Beförderung, an Nutz und Erleichterung zugewachsen, repräsentirt, und insonderheit durch die Erzählung der Gravaminum, so im Reich über das Justizwesen geführt, der bisher zu derselben Remedirnng ergangenen Consultation und Vorschlägen, den Collation der Processe am Kaiserlichen Kammergericht, und künftig nach der Form dieses Gerichtes mit weniger und kürzern Terminen, geringern Kosten und viel geschwindern Anstalten, remonstrirt. Endlich durch ein Votum für Ihre Königl Majestät und Dero Reiche beständige hohe Prosperität, Dero deutsche Provinzen unter Dero Schutz und Schirm gedeihliches Aufnehmen, des königl. Tribunals Vigor und Suceessen, der Bedienten tapfer aufrichtiges Gemüth, der Länder und Leute daraus schöpfenden Rath und Trost, beschlossen. Diesem folgten der Stände Abgeordnete mit ihren Danksagungen für die königl. gnädigste Fürsorge, Congratulation und Votis, welche ein Jeder derselben mit zierlichen Reden hervorbrachte.

Wie nun solches alles von Früh Morgens bis 3 Uhr Nachmittags in obgemeldeter Ordnung also ergangen und glücklich vollendet, ward von dem Trompeter geblasen, darauf rund um die Stadt aus allen Stücken auf den Bällen, dann auch von den Soldaten, die sich vor dem königl. Hof stellten, zweimal Salve geschossen, mit gleichem Comitat die Herren Commissarien in das Neue Haus begleitet, allda die Anwesenden mit einem Bankett, bei Musik und Lösung der Stücken, in Lust und Fröhlichkeit, bis in die späte Wacht tractiret wurden.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kurze Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar