Zweck

Der praktische Zweck der Special- oder Landeskirchengeschichte, welcher jedoch ihren wissenschaftlichen Charakter nicht aufhebt sondern eben voraussetzt, besteht darin für den Theologen der Landeskirche, worin für den Theologen überhaupt der praktische Zweck der allgemeinen Kirchengeschichte besteht. Die volle Wirksamkeit auf die Kirche seines Landes wird nur derjenige ausüben können, welcher den gegenwärtigen Zustand dieser Kirche aus ihrer geschichtlichen Entwickelung begriffen hat.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kirchengeschichte Mecklenburgs