Verhältnis zur allgemeinen Kirchengeschichte

Aus dem Begriff der Spezialkirchengeschichte ergibt sich das Verhältnis, in welchem sie zur allgemeinen Kirchengeschichte steht. Diese nimmt auf die Kirchen gewisser Länder nur sporadisch Rücksicht, jene verfolgt sie im Zusammenhange; diese betrachtet die Landeskirchen nur im Verhältnis zu dem Ganzen der kirchlichen Entwickelung, jene sieht in der Landeskirche ein selbstständiges Ganzes; diese sucht in dem Besonderen das Gemeinsame, jene umgekehlt in dem Gemeinsamen das Besondere und Eigentümliche auf. Dabei darf die gegenseitige Abhängigkeit nicht verkannt werden. Die allgemeine Kirchengeschichte bildet die Grundlage oder den Hintergrund, auf welchem die Spezialkirchengeschichte das besondere kirchliche Leben innerhalb eines Staates nach allen in Betracht kommenden Richtungen und Äußerungen desselben sich organisch entfalten lässt, weshalb es die Aufgabe des Spezialkirchengeschichtschreibers ist, den Zusammenhang mit der allgemeinen Entwickelung in dem Verfolg der speziellen überall in dem rechten Maße hervorzuheben. Andererseits fördert die Spezialkirchengeschichte wiederum die allgemeine dadurch, daß sie diese teils berichtigt, teils verständlicht. Aber jede von beiden ist zuerst Herrin, alsdann erst Dienerin, und die Spezialkirchengeschichte kennt zunächst und ursprünglich kein außer ihr liegendes Interesse, weder jenes der Hilfsleistung für die allgemeine Kirchengeschichte, nach irgend ein anderes praktischer oder patriotischer Art.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kirchengeschichte Mecklenburgs