Der Träger des Handels war der Kaufmann

Der Träger dieses Handels war der Kaufmann, aber erst mit der Zunahme des Verkehrs erwuchs auch der Kaufmannsstand zu einem fester fassbaren Gebilde. Die Grenzen blieben freilich immer flüssige nach oben wie nach unten, denn der Stand beruhte auf dem Beruf, nicht auf der Geburt. In der älteren Zeit wird es wohl nur wenigen Unfreien gelungen sein, in die Anfänge der Kaufmannschaft hineinzukommen.

Der Kaufmann wird in der Fremde überall als freigeborener Mann behandelt, und persönliche Freiheit war eigentlich Vorbedingung für sein unbehelligtes Wandern. In unseren meist jüngeren Städten dagegen drang der Rechtssatz „Stadtluft macht frei“ — er findet sich zuallererst in Schwerin 1160 — wenn auch hier und da abgeschwächt, frühzeitig durch, und wie im geistlichen Stande so konnte auch im bürgerlichen Leben der Unfreie in geachtete, ja hoch angesehene Lebensstellungen aufrücken.


Genau wie in unseren Tagen hat auch im Mittelalter manches Handlungshaus sich auf kleinsten Anfängen in die Höhe gearbeitet und sind stolze Geschlechter wieder an den Bettelstab gelangt.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kaufmannsleben zur Zeit der Hanse