Preisregeln.

Da ein großer Teil des Publikums möglichst billig zu kaufen sucht, bemühen sich die Kaufleute, wenn auch nicht gerade immer die billigsten Preise anzusetzen, so doch den Anschein eines vorteilhaften Angebots zu erwecken. Dagegen läßt sich durchaus nichts einwenden, aber das früher in vielen Geschäften so beliebte Verfahren, die Waren mit Auszeichnungen nach Art der folgenden zu versehen: ,,Früher 12 Mark, jetzt nur mehr 4 Mark“, dürfte heute eigentlich nur mehr auf die Dummen einen Eindruck machen. Man bleibe lieber bei der Wahrheit, und man wird mehr Erfolg haben als durch solche Täuschungen.

Billige Preise sind zwar eine gute Empfehlung für ein Geschäft, aber ein solides Unternehmen kann ohne Gewinn nicht bestehen, und auch in der Billigkeit gibt es eine Grenze.


Ein Kaufmann soll feste Preise haben und möglichst auch nur gegen bar verkaufen. Eine Tafel mit der Aufschrift ,,Feste Preise“ im Laden anzubringen, ist überflüssig, da solide Geschäfte dies nicht nötig haben und eine solche Aufschrift eher die Vermutung erweckt, daß der Inhaber doch mit sich handeln läßt und die Preise von vornherein darnach festgesetzt hat.

Bringt ein Kaufmann im Schaufenster einen Preis an einer Ware an, so macht er damit dem Publikum ein Angebot, und wenn ein Kauflustiger die Ware für den erwähnten Preis kaufen will, so ist das Geschäft abgeschlossen und damit der Kaufmann verpflichtet, sie ihm auszuliefern, und wenn nicht die gleiche Ware am Lager ist, sie aus dem Schaufenster herauszunehmen, auch wenn dies mit Unbequemlichkeiten verknüpft ist.

Über deutliche Preisauszeichnung bemerkt die ,,Welt des Kaufmanns“ (1911) mit Recht: ,,Namentlich in kleineren Ladengeschäften ist es noch immer vielfach üblich, die Preise an den Waren nicht in Zahlen, die jedermann versteht, sondern in einer nur vom Verkäufer zu entziffernden Buchstabengeheimschrift anzubringen. Warum geschieht das? Wissen die Kaufleute nicht, daß jeden denkenden Käufer ein unbehagliches Gefühl beschleicht, wenn er solche Auszeichnungen sieht? Daß er dahinter immer die Absicht vermutet, ihn zu übervorteilen? Ihm fehlt ja jede Möglichkeit, die Preisforderung, die ihm genannt wird, auf ihre Übereinstimmung mit der Auszeichnung nachzuprüfen. Und wenn die Absicht des ,,Vorschlagens“ nicht vorhanden ist, was steht dann der deutlichen Auszeichnung mit Ziffern entgegen? Ich kann keinen Grund finden.“

Es ist ein alter Kniff vieler Geschäfte, den Preis einer Ware um einen möglichst kleinen Bruchteil einer Mark niedriger anzugeben, um dadurch den Preis billiger erscheinen zu lassen. Dieser Gebrauch ist aus Frankreich gekommen. So gibt es in den großen Pariser Magazinen, Louvre, Bon Marché, Printemps usw. keine Ware für 20 oder 10 Franken, sondern es wird für die so bewerteten Gegenstände der Preis mit 19.95 Franken oder 9.95 Franken angegeben. Ob diese ,,Klugheit“ nun wirklich klug ist, ob dadurch bei denkenden Käufern der Anschein größerer Billigkeit der Preise erzielt wird, mag dahingestellt bleiben, jedenfalls besteht die Gewohnheit seit Jahrzehnten und die große Zahl von Millionen, welche den Jahresumsatz dieser Magazine ausmachen, heißt uns schweigen. In deutschen Warenhäusern hat man sich von der bisherigen fast allgemein üblichen Anwendung von 5 Pfennigen als kleinsten Teilbetrag einer Mark abgewendet. Es gibt dort Waren für 2, 3, 8, 17, 96 Pfennig, kurz für fast jede Pfennigzahl.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kaufmännische Propaganda.