Katzenjammer

Aus: Sundine: Unterhaltungsblatt für Neu-Vorpommern und Rügen, 18. Band 1844
Autor: Redaktion - Sundine, Erscheinungsjahr: 1844
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Katzen, Leibrente, Katzenjammer, Testament
In Neapel soll ein Prozess ganz eigener Art bei den Gerichten anhängig sein. Es soll nämlich die Marchesa Grafolini in ihrem Testamente für fünf Katzen, die ihr vorzugsweise lieb und teuer gewesen waren, eine Rente ausgesetzt haben und diese Rente soll so lange an den Pfleger der Katzen ausgezahlt werden, bis keine derselben mehr am Leben ist.

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Von den Katzen blieb nur noch eine übrig, welche unlängst plötzlich verschwand, und nun verlangen die Erben der Marchesa das für die Rente bestimmte Kapital zurück. Der Katzenpfleger seinerseits macht den Umstand geltend, dass die Katze nur verschwunden, nicht verstorben, und dass ihr Tod nicht erwiesen sei; demzufolge sei auch für ihn als den Vollstrecker des Testamentes der Genuss jener Rente keineswegs erloschen. Seine Ansprüche sind allerdings gültig, und wenn es der Gegenpartei nicht gelingt, den Tod der Katze vollständig zu beweisen, so wird die Rente dem Pfleger so lange verbleiben müssen, als eine Katze im Alter der verschwundenen möglicher Weise noch hätte leben können, Katzen haben ein zähes Leben und man hat Beispiele von ziemlich hohem Alter derselben. Der genannte Ehrenmann soll von seinem Advokaten die Versicherung erhalten haben, dass er seinen Prozess gewinnen werde.

Wildkater

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