Von den wunderbaren Erlebnissen

Es kann nicht befremden, dass das Gerücht von den wunderbaren Erlebnissen des Mannes sich allmählich weit verbreitete und so auch bis nach Ostpreußen und Königsberg gelangte. Nicht nur Kant hörte davon, sondern auch manche aus seinem Freundes- und Bekanntenkreise, diese befragten ihn um sein Urteil und drangen in ihn sich öffentlich über Swedenborgs Geistermanifestationen zu äußern. Kant interessierte zwar die fragliche Materie in hohem Maße, er hat auch mehrfach private Erkundigungen über Swedenborg einzuziehen gesucht, gelegentlich sogar an diesen geschrieben, ohne freilich eine Antwort zu erhalten. Trotzdem griff er nur zögernd zur Feder, weil er sich der Schwierigkeiten der hier in Betracht kommenden Probleme sehr wohl bewusst war. In einem Brief an Mendelssohn vom 7. Februar 1766 hat er seine Schrift, als er sie diesem übersandte, „mehr einen flüchtigen Entwurf von der Art, wie man über dergleichen Fragen urteilen solle, als die Ausführung selber“ genannt.

Nichtsdestoweniger handelt es sich in diesem Werke des großen Philosophen um eine schriftstellerische Leistung allerersten Ranges. Kant verfügt hier über eine Fülle von Esprit, schlagfertigen Wendungen, originellen Bildern, die ihm die meist heitere Laune seiner Phantasie eingibt, wie vielleicht in keiner andern seiner Schriften. Er stand im Alter von 42 Jahren, als er, 1766, die Abhandlung veröffentlichte, die großen Werke, die seinen Weltruhm begründen sollten, waren noch nicht geschrieben. Aber schon hier zeigt sich, wenigstens in gewissen Grundlinien, die geniale Eigenart, um nicht zu sagen der Eigensinn seines metaphysischen Standpunktes, von dem aus er den nordischen Seher zu beurteilen suchte.


Die Metaphysik, in welche er das Schicksal habe, verliebt zu sein, leiste, so schreibt er *) zweierlei Vorteile. Der eiste besteht darin, den Aufgaben genüge zu tun, die das forschende Gemüt aufwirft, wenn es verborgeneren Eigenschaften der Dinge durch Vernunft nachspäht. Der zweite ist der, dass man sich der Grenzen der menschlichen Vernunft voll und ganz bewusst wird. Sie bleibt exakte Wissenschaft nur solange, als sie den Boden der sinnlichen Erfahrung unter sich hat. Von derartigen Erfahrungen muss jedoch gefordert werden, dass sie sich in ein „unter den meisten Menschen einstimmiges Gesetz der Empfindung“ bringen lassen. Dieser Bedingung genügen aber die herumgehenden Geistergeschichten, auch die Swedenborg betreffenden, nicht. Sie würden nur eine Regellosigkeit in den Zeugnissen der Sinne beweisen, die sie untauglich macht, als Fundament zu irgend einem Gesetze der Erfahrung zu dienen **).

*) In dem Wiederabdruck der Schrift bei Reclam S. 61.
**) A. a. O. S. 66.


Kants Streitschrift hat viel Lob erfahren. Ich erinnere an das Urteil von Karl Rosenkranz in dessen Geschichte der Kantschen Philosophie, die den zwölften Band von Kants sämtlichen Werken ausmacht, die Rosenkranz im Verein mit F. W. Schubert herausgegeben. Er rühmt den eleganten und pikanten Stil, die fast epideiktische Virtuosität, mit der Kant die häklichsten Punkte der Psychologie und Metaphysik behandelt habe. Er spricht hier den Wunsch nach einem einfachen und wohlfeilen Abdruck so klassischer Schriften aus (a. a. O. S. 147) und würde gewiss an der von Karl Kehrbach veranstalteten Reclamschen 20-Pfennig-Ausgabe seine Freude gehabt haben.

Die Abhandlung bildet freilich, wenn man nicht bloß oberflächlich über sie hinlesen will, keine ganz leichte Lektüre. Dazu ist sie zu gedankenreich. Es kommen hinzu, wenigstens für unsern modernen Geschmack, manche Schwerfälligkeiten und Umständlichkeiten des Stils, der gelegentlich selbst vor einer Periode mit 150 Worten nicht zurückschreckt. Aber immer wieder wird der Leser überrascht und entschädigt durch ein Wort gesunder Lebensweisheit oder ein äußerst zutreffendes, Heiterkeit auslösendes Bild, wie z. B. das von dem Aal der Wissenschaft, den die einseitig empiristisch gerichteten Naturlehrer beim Schwanze zu erwischen glauben, auf diese Art aber bald bei einem Warum angelangt sind, worauf sie keine Antwort geben können. Es mache das einem Philosophen gerade so viel Ehre als einem Kaufmann, der bei einer Wechselzahlung freundlich bittet, ein ander Mal wieder anzusprechen (S. 50).

Doch diese glänzende, mit Recht so viel gerühmte Außenseite der Schrift darf uns nicht der Frage überheben, ob Kants Ausführungen wirklich überall die Sache, um die es sich hier dreht, voll und ganz treffen, ja, ob er nicht selbst hin und wieder in der Beurteilung seines Helden — so nennt er ihn gelegentlich — gewisse Schwankungen zeigt.

Schon 1763, drei Jahre, bevor seine Streitschrift gegen Swedenborg herauskam, hatte er in einem Briefe an eine Dame seiner Bekanntschaft, Fräulein von Knobloch, auf deren Ersuchen hin sich über einige wunderbare Begebenheiten aus dem Leben Swedenborgs geäußert.

Derselbe sollte u. a. mit Hilfe des Geistes eines Verstorbenen eine verloren geglaubte Quittung wiederaufgefunden sowie auch, in Rothenburg einst befindlich, einen in Stockholm wütenden Brand im Geiste geschaut haben. Kant berichtet in dem Briefe, wie er selbst genaue Nachforschungen in Schweden hat anstellen lassen, um über diese Geistergeschichten ins Klare zu kommen, und man bekommt zunächst durchaus den Eindruck, dass er diese Erzählungen für schlechthin verbürgt hält. Nur am Schlusse des Schreibens macht er ein paar ausweichende Bemerkungen, so dass man schließlich doch nicht recht weiß, und auch jene Dame es vermutlich nicht recht gewusst hat, wie er innerlich zu der Sache gestanden.

Man hat früher darüber gestritten, ob dieser Brief wirklich schon vor Abfassung der Streitschrift von Kant geschrieben sei oder erst aus etwas späterer Zeit, etwa aus dem Jahre 1768, herstamme. Die Datierung, welche die Epistel nach ihrem ersten Herausgeber, dem späteren Erzbischof von Borowski, gehabt haben soll, ist leider falsch. Denn 1758, wie Borowski angibt, kann der Brief nicht geschrieben sein, weil mehrere der in demselben erwähnten Ereignisse, wie der große Brand von Stockhohn, in eine etwas spätere Zeit fallen. Anderseits dürfen wir die Abfassungszeit nicht nach Veröffentlichung der Streitschrift ansetzen, da von anderen Gründen abgesehen, jenes Fräulein von Knobloch sich bereits 1764 mit einem Hauptmann von Klingsporn verheiratet hat. Jetzt wird der Brief wohl allgemein, z. B. auch in der großen Kantausgabe der Berliner Akademie der Wissenschaften, in das Jahr 1763 gesetzt. Wen die Einzelheiten der Kontroverse interessieren, der möge das nähere bei Kuno Fischer, im dritten Bande seiner Geschichte der neueren Philosophie, oder in der Einleitung zu der Streitschrift in der Kehrbachschen Ausgabe nachlesen.

Über das Lehen Swedenborgs und seine einzelnen wunderbaren Erlebnisse erfahren wir aus der späteren Schrift unseres Philosophen nicht viel mehr als in dem Briefe bereits enthalten war. Doch hatte Kant inzwischen das vielbändige Hauptwerk des nordischen Sehers, die arcana coelestia, für teures Geld erstanden und gelesen. Wenn es sich in diesem Buche auch hauptsächlich um allegorische Schriftauslegung der beiden ersten Bücher des Alten Testamentes handelt. So konnte er doch aus den Geisteroffenbarungen, auf die sich Swedenborg bei seiner Auslegung beruft, mancherlei über dessen Vorstellungen von den Zuständen in der Geisterwelt und ihren andauernden Beziehungen zu den Menschen und deren innerem Sinn entnehmen. In dem „historischen“ Teil seiner Schrift gibt er daher auch einen kleinen Auszug aus den Theorien, die sich Swedenborg auf Grund seiner audita et visa gebildet hat. Die Art, wie sich die Geistererscheinungen im einzelnen vollzogen haben, bespricht er nicht, um, wie er sich ausdrückt, auf diese Weise für die Zärtlichkeit des Geschmacks seiner Leser zu sorgen.

Dem „historischen“ Teile der Schrift geht ein umfangreicher „dogmatischer“ voraus. Schon hier finden sich mancherlei Ausführungen über das Wesen des Geistes und über Zusammenhänge in dem großen Ganzen der Geisterwelt, die mehrfach an Swedenborgs Anschauungen erinnern. Allerdings haben hier Kants Spekulationen etwas Schillerndes, ich möchte fast sagen Spielerisches. Er will eine Satire gegen den Geisterseher schreiben, und da fragt sich, wie weit seine Ausführungen ernst zu nehmen sind. Er will die „Träume“ desselben erläutern durch „Träume der Metaphysik“. Er will damit zugleich dogmatistisch gerichteten Philosophen wie Wolf und Crusius einen Hieb versetzen, die, wie er meinte, ohne genügende Erfahrungsgrundlage ins Blaue hinein spekulierten. Es ist nicht etwa Wolfsche Metaphysik, die er hier vorträgt, aber doch ein geistreiches Analogon zu ihr, sofern er mit genialer Phantasie Möglichkeiten durchdenkt und plausibel zu machen sucht, die freilich nur durch Erfahrungsbeweise zu Tatsachen werden könnten. Aber es handelt sich hier doch nicht bloß um tolle Luftsprünge eines gutgelaunten Philosophen, der sich von ernster Geistesarbeit erholen und seinen Gegnern zugleich etwas am Zeuge flicken will. So ganz leicht zu nehmen sind seine Spekulationen trotz mancher Phantastereien, die hier vorkommen, keineswegs, wie z. B. auch Kuno Fischer die Ausführungen über das moralische Gefühl als Beweis für den Zusammenhang und die Einheit, die in der Geisterwelt herrschen, durchaus ernst nimmt *). so sehr er auch im übrigen den satirischen Charakter dieses ersten dogmatischen Hauptteils hervorhebt. Ich verweise ferner auf gewisse Spekulationen Fechners, z. B. in dessen Büchlein vom Leben nach dem Tode, die als direkte Fortführung der kantischen Gedanken über den Zusammenhang der irdischen Geister mit der transzendenten Welt betrachtet werden können.

*) Vgl. im dritten Bande seiner Geschichte der neueren Philosophie (3. Aufl.) S. 254-256.

Im Hinblick auf Swedenborg kommt von den metaphysischen Ideen Kants in diesem dogmatischen Hauptteil vor allem folgendes in Betracht. Er erwägt hier in dem zweiten Hauptstück die Möglichkeit, dass sich die Menschen schon in diesem Leben gewisser Einflüsse der Geisterwelt bewusst werden könnten. Dieselben würden zwar nicht unmittelbar in unser persönliches Bewusstsein übergehen können, aber nach dem Gesetz der associierenden (Kant schreibt: vergesellschaftenden) Begriffe verwandte Bilder und analoge Vorstellungen unserer Sinne erwecken, die Symbole jener geistigen, von den Geistern stammenden Begriffe sind. So könnte die empfundene Gegenwart eines Geistes das Bild einer menschlichen Figur annehmen, und Ideen, die durch den Einfluss jenes mitgeteilt sind, würden sich in die Zeichen der dem Menschen sonst gebräuchlichen Sprache kleiden. Diese Art von Erscheinungen kann sich freilich nur bei Personen ereignen, deren seelisches Sensorium eine ungewöhnlich große Reizbarkeil besitzt, die Bilder ihrer Phantasie dem inneren Zustande der Seele gemäß durch harmonische Bewegung noch besonders zu verstärken. Solche Menschen würden in gewissen Augenblicken Gegenstände außer sich zu sehen glauben: zwar liegt dann hier nur ein Blendwerk ihrer Einbildung vor, aber doch auch zugleich ein realer, geistiger Eindruck, der nicht unmittelbar empfunden werden kann, wohl aber durch verwandte Phantasiebilder, die den Schein von Empfindungen annehmen.

Diesen sehr interessanten Ausführungen Kants entspricht es, wenn in der wissenschaftlichen Theologie die Erscheinungen des auferstandenen Christus des öfteren so gedeutet werden, dass ihnen zwar eine reale geistige Einwirkung seitens des Verklärten zugrunde liegt, dieselbe sich aber den sie erlebenden Jüngern in die Form von Visionen gekleidet hat.

Was nun Swedenborg anlangt, so wird man gewiss nicht erwarten dürfen, dass Kant einfach auf Grund jener allgemeinen Erwägungen, zu denen er bei seiner Exkursion auf dem „Luftschiffe der Metaphysik“ gelangt war, gewillt sein mochte, an eine objektive Ursache der Geistererscheinungen jenes Mannes zu glauben. Bloße Möglichkeiten sind noch lange keine Wirklichkeiten. Es musste ebenso sehr die andere Eventualität erwogen werden, dass es sich nur um gewisse krankhafte Vorgänge im Gehirn gehandelt habe, die jene Sinnestäuschungen hervorgerufen hätten. Kant sucht es sich denn auch im weiteren Verlauf seiner Deduktionen mit den Mitteln der damaligen Physiologie anschaulich zu machen, wie es zugehe, dass der verworrene Mensch Dinge, die bloß Gegenstände seiner Einbildung sind, als vor ihm wirklich gegenwärtige ansieht. Aber es fällt doch sehr auf, dass er schon am Ende des zweiten Hauptstücks in diesem dogmatischen Teile die ganze Angelegenheit plötzlich als eine res diiudicata betrachtet, von dem Krankhaften in Swedenborgs Erscheinungen redet, und nicht übel Lust zeigt, seinem Gegner bei dessen „anschauender Kenntnis der andern Welt“ einen Teil des Verstandes abzusprechen, den man für die gegenwärtige nötig hat.

Hier liegt also zweifellos ein Sprung in den scharfsinnigen Argumentationen des Philosophen vor. Man wird zwar den Einwand erheben, dass sich ein wissenschaftlicher Beweis für die Realität von Geistererscheinungen nun einmal nicht führen lasse, auch wenn dieselben nur in der von Kant als möglich hingestellten Form vor sich gegangen sein sollten. Gewiss tritt uns hier eine recht große Schwierigkeit entgegen. Nun handelt es sich aber bei Swedenborg nicht bloß um Erscheinungen, sondern auch um konkrete Mitteilungen seitens der Geister. Da fragt sich denn, ob diese Mitteilungen nicht Dinge enthalten haben, die jenem bis dahin unbekannt waren, und die er auf, sagen wir einmal natürlichem Wege nicht erfahren haben konnte. Kant wusste, dass derartige Dinge von Swedenborg berichtet wurden. Er hatte auch durch zwei Freunde besondere Nachforschungen anstellen lassen, zuerst durch einen dänischen Offizier und später noch genauer durch einen Engländer, der an Ort und Stelle gewesen war und auch Swedenborg selber gesprochen hatte. Schon in dem oben erwähnten Briefe an das Fräulein von Knobloch finden wir zwei dieser wunderbaren Geschichten erzählt. In der Streitschrift werden sie im wesentlichen in derselben Form wiederholt und durch eine dritte (die schwedische Königin betreffende) vermehrt, auf welche bereits in jenem Briefe Anspielungen enthalten waren *). Nun ist es schon, wie gezeigt, aus jenem Briefe nicht mehr ganz klar zu ersehen, wie Kant innerlich zu diesen anscheinend so gut beglaubigten Geschichten gestanden hat. In der Streitschrift lehnt er es rundweg ab, über dieselben etwas zu entscheiden **). Diese ganze Frage, wie er schreibt, scheint ihm dazu weder wichtig noch vorbereitet genug! Der Leser möge über die betreuenden Erzählungen denken, wie er wolle, resp wenn ihm etwas daran gelegen, seinerseits Erkundigungen einziehen. Er selbst hat schon an etwas früherer Stelle (S. 42) den Vorbehalt gemacht, jede einzelne der Geistererzählungen in Zweifel zu ziehen, allen zusammengenommen aber einigen Glauben beizumessen. Das letztere tut er freilich nicht auf Grund der Nötigungen seines Verstandes, sondern es offenbart sich darin, wie er S. 48 schreibt, ein Rest der alten Stammehrlichkeit, die fortgesetzten Beteuerungen gegenüber kein konsequentes Misstrauen aufrecht erhalten kann. Dazu kommt das Bedürfnis des Gemüts, durch dergleichen Erzählungen die Hoffnung auf ein Leben nach dem Tode garantiert zu sehen ***).

*) Vgl. in dem zweiten historischen Hauptteil a. a. O. S. 45-47.
**) A a. O. S. 45.
***) Vgl. S. 40 und 67.


Wir haben hier, scheint mir, den schwächsten Punkt in der ganzen Position Kants vor uns, in dieser unentschiedenen Art, mit welcher er jenen Geschichten aus Swedenborgs Leben gegenüberstand, die ein mit Hilfe der Geisterwelt übernatürliches Wissen des Mannes zu beweisen schienen. Gerade hier kam es, nach dem ganzen Zwecke, den die Schrift haben sollte, auf eine klare Stellungnahme an. Hic Rhodus, hic salta! Man wende hiergegen nicht ein, dass für Kant die ganze Sache bereits durch seine Ausführung in dem ersten dogmatischen Hauptteile erledigt war. Denn einmal fragt sich, weshalb dann überhaupt noch ein historischer Teil gefolgt ist, und anderseits lag für Kant nach seinen im ersten Teil aufgeführten Konstruktionen, mochten es auch zunächst nur Möglichkeiten für ihn sein, durchaus kein Grund vor, die Swedenborg betreffenden Geschichten und von diesem aufgestellten Theorien a priori als belanglos zu betrachten. Im Gegenteil, er fühlt ja geradezu das Bedürfnis, sich gegen den Vorwurf zu verteidigen - er tut es mit viel Humor und Geist - als ob er seine metaphysischen Spekulationen absichtlich so zu Lenken gesucht habe, dass sie nach dem Ziele gewisser Erfahrungen und Zeugnisse, die im Leben Swedenborgs eine Rolle spielten, hintreffen mussten. Umso mehr fällt es auf, dass er sich der Pflicht überhoben gefühlt hat, zu jenen angeblichen Zeugnissen von einem übernatürlichen Wissen Swedenborgs in klarer und entschiedener Weise Stellung zu nehmen, mochte er sich hier auch um Fälle handeln, die den allgemeinen Gesetzen menschlicher Empfindung widersprachen, und mochte sich auch noch soviel Phantastisches in den sonstigen angeblichen Erlebnissen des Mannes vorfinden.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kant und Swedenborg