Kaiser Josefs II. Erinnerungen an seine Staatsbeamten

Autor: Josef II (1741-1790) König und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, Erscheinungsjahr: 1783/1845
Themenbereiche
Aus: Deutsche Monatsschrift für Literatur und öffentliches Leben. Band 8. Juli bis Dezember 1845.
Herausgegeben von Biedermann, Friedrich Karl (1812-1901) Politiker, Publizist, Herausgeber und Professor für Philosophie

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Am Schlusse des Jahres 1783 gab Se. Majestät Kaiser Josef II. an seine Staatsbeamten folgende Erinnerungen, deren Wiedervorführung gerade in unserer Zeit von besonderem Interesse sein dürfte:

,,Drei Jahre sind nun verflossen, dass Ich die Staatsverwaltung habe übernehmen müssen. Ich habe durch selbe Zeit in allen Teilen der Administration Meine Grundsätze, Meine Gesinnungen und Meine Absichten mit nicht geringer Mühe, Sorgfalt und Langmut sattsam zu erkennen gegeben.

Ich habe Mich nicht begnügt, einmal eine Sache nur zu befehlen, Ich habe sie ausgearbeitet und entwickelt; Ich habe die von Vorurteilen und eingewurzelter alter Gewohnheit entsprungenen Umstände durch Aufklärung geschwächt und mit Beweisen bestritten; Ich habe die Liebe, so Ich für das allgemeine Beste empfinde, und den Eifer für dessen Dienst jedem Staatsbeamten einzuflößen gesucht.

Hieraus folgt notwendig, dass von sich selbsten anzufangen, man keine andere Absicht in seinen Handlungen haben müsse, als den Nutzen und das Beste der größeren Zahl; Ich habe den Chefs Vertrauen geschenkt und Gewalt eingeräumt, damit sie, sowohl auf die Gesinnungen ihrer Untergebenen, als in der Tat, wirken können.

Die Auswahl der Personen ist ihnen ganz und gar freigelassen worden; Vorstellungen und beigebrachte Ursachen, dann die allemal schätzbaren Wahrheiten sehe Ich von Chefs so, wie von Jedermann, immer mit Vergnügen aufgenommen. Täglich und stündlich war ihnen meine Türe offen, teils um ihre Vorstellungen anzuhören, teils ihre Zweifel aufzuklären. Nur erachte Ich meiner Pflicht und derjenigen Treue gemäß, so Ich dem Staate in allen Meinen Handlungen lebenslänglich gewidmet habe, dass Ich ernstgemessenst auf die Erfüllung und Ausübung aller ohne Ausnahme von Mir gegebenen Befehlen und Grundsätzen halte, welche Ich bis jetzt nicht ohne Leidwesen so sehr vernachlässigt sehe, dass zwar viel befohlen und auch expediert, aber auf die Befolg- und Ausübung auf keine Art gesehen wird. Daraus entsteht, dass so viel wiederholte Befehle erfolgen müssen, und man durchaus von Nichts versichert ist, ja nur die meisten in so weit handwerksmäßig die Geschäfte behandeln, dass nicht mit dem Absehen das Gute zu erwirken und die Leute von demselben zu belehren, zu Werke gegangen, sondern nur das höchstnotwendige geleistet werde, um nicht in einen Prozess zu geraten und die Kassazion zu verdienen.

Auf diese mechanisch-knechtische Art ist es unmöglich mit Nutzen das Geschäft zu betreiben. Wer bei einer Hofstelle oder in einem Lande ein Chef, Vizepräsident, als Kanzler, Rat, Kreishauptmann, Obergespann, Vizegespann oder Vorsteher, was immer für einer Gattung, geistlich, weltlich oder Militärstande sein oder verbleiben will, muss
von nun an alle nach Maß des ihm anvertrauten Faches der Staatsverwaltung von Mir erlassene Hauptentschließungen und Normalresolutionen neuerdings aus den Registraturen erheben, selbe sammeln und solche dergestalten fleißig lesen und durchgehen, damit er den wahren Sinn derselben und deren Absehen sich ganz eigen mache.

Hat die Erfahrung nun leider bewiesen, dass, anstatt das Gute in einer Resolution auszusuchen und den Sinn, den man gleich nicht recht begreift, zu ergründen, und nach billigem Vertrauen auf die bekannten Gesinnungen selbe mit Eifer zu ergreifen und die Befolgung sich angelegen zu halten, man nur denselben auf der unangenehmen oder verkehrten Seite betrachtet, dessen Expedierung so lange als nur möglich verzögert, ohne Erläuterungen dahin gibt, keinen Menschen belehrt und dergestalten nur ein unwirksames Geschrei auszubreiten trachtet, ja meist eine unbedeutende und öfters zur Befolgung nicht genug klare Belehrung hinausgibt, anmit aber den wahren Unterschied nicht beobachtet, dass der Landesfürst durch seine Befehle nur seine Gesinnungen und Absehen zu erkennen gibt, seine Hof- und Länderstellen aber gemacht sind, seine Willensmeinung bestimmter zu erklären und alle Wege, die zu deren richtiger, genauer und geschwinder Befolgung führen können, auszuwählen und Anstände zu entfernen, auch darauf beständig zu wachen, dass sie fleißig und ohne Ausnahme befolgt werden, weil nur aus dem ganzen Umfange und aus genauerer Befolgung das wahre Gute entstehen kann und zu geschehen hat. Ohne dieses Absehen und Gesinnung wäre die Beibehaltung so vieler Hof- und Länderstellen und übrig davon abhangender Beamter die übelste Staatswirtschaft, da mit so vielen Kosten so viele Leute gehalten würden, die mehr zur Verwirrung und Vereitlung der Geschäfte, als zu deren Beförderung und Befolgung dienen.

Wenn diese Stellen nur materialistisch verbleiben, nicht wirken und nicht nachsehen, so könnte keine wirtschaftlichere Einrichtung sein, als sie sämtlich abzudanken und dadurch Millionen zu ersparen, welche an der Kontribution nachgelassen würden, und wenn der Untertan eine viel größere Wohltat spürte, als die ihm jetzt bei schlechter Verwaltung von so zahlreichen Beamten zugeht, und könnten die Befehle und Berichte ebenso gut gerade hierher ad Centrum von den Dominien oder Kreishauptleuten einlaufen, allhier die Generalien gedruckt, an alle hinausgeschickt, so wie alle die Partikuliers betreffende Gegenstände abgetan werden, als nun so, wie anjetzo, durch einen langen Umtrieb eine kahle Begleitung des Kreishauptmanns oder Komitats, der Landesstelle und ebenso der Hofstelle herausgegeben, und ebenso die erfolgende Entschließung ohne weitere Belehrung hinaus erlassen wird, wodurch nur Zeit verloren und viele Aufsätzemachende, Überlegende, Eintragende, Abschreibende und endlich Unterschreibende besoldet werden.

Wenn nun aber, wie ich es für die Zukunft verhoffen will und einzuführen wissen werde, diese gesamte vom Staate besoldete, bloß allein nach ihrem Amte mit allen ihren Kräften auf die Befolgung aller Befehle, auf die Aufklärung und Einleitung aller Aufträge wachen und das Gute in allen Teilen erhalten und bewerkstelligt werden wird, alsdann ist deren Zahl und Beköstigung eine jährliche Vorsorge, wovon jedes Individuum in der Monarchie feinen Nutzen und das Gute zu ziehen hat.

Aus diesem folgt, dass bei allen Stellen ohne Ausnahme Jedermann einen solchen Trieb zu seinem Geschäfte haben muss, dass er nicht nach Stunden, nicht nach Tagen, nicht nach Seiten seine Arbeit berechnen, sondern alle seine Kräfte anspannen muss, wenn er Geschäfte hat, um selbe vollkommen nach der Erwartung und nach seiner Pflicht auszuführen, und wenn er keine hat, auch derjenigen Erholung, die man so billig doppelt empfindet, wenn man seine Pflicht erfüllt zu haben sich bewusst ist, genieße.

Der nicht Liebe zum Dienste des Vaterlandes und seiner Mitbürger hat, der für Erhaltung des Guten nicht von einem besondern Eifer sich entflammt findet, der ist für Geschäfte nicht gemacht und nicht wert, Ehrentitel zu besitzen und Besoldungen zu ziehen.

Eigennutz von aller Gattung ist das Verderben aller Geschäfte und das unverzeihlichste Laster eines Staatsbeamten. Der Eigennutz ist nicht allein vom Geld zu verstehen, sondern auch von allen Nebenabsichten, welche das einzige wahre Beste, die aufgetragene Pflicht und die Wahrheit im Berichten und die Genauigkeit im Befolgen verdunkeln, bemänteln, verschweigen, verzögern oder entkräften machen.

Jeder, der sich dessen schuldig macht, ist für alle weitere Staatsdienste gefährlich und schädlich, so, wieder, der es weiß und nicht entdecket, mit ihm unter die Karte steckt und ebenfalls entweder aus dessen Eigennützigkeit seinen Nutzen ziehet oder nur die Gelegenheit erwartet, solches gleichfalls zu tun.

Ein Chef, der von seinen Untergebenen dieses leidet, ist meineidig gegen sein Jurament, wogegen keine Erbarmnis oder Nebenrücksichten Platz zu greifen haben.

Ein Untergebener, der seine Vorgesetzten nicht angibt, handelt gegen seine Pflicht, so er seinem Landesfürsten und allen seinen Mitbürgern schuldig ist.

Wer dem Staate dienen will und dienet, muss sich gänzlich hintansetzen, wie schon oben gesagt worden. Aus diesem folget, dass kein Nebending, kein persönliches Geschäft, keine Unterhaltung ihn von den Hauptgeschäften abhalten und entfernen muss, und also, dass auch kein Autoritätsstreit, kein Zeremoniel, Kurtoisie oder Rang ihn im mindesten abhalten muss. Zur Erreichung des Hauptzieles, das Beste zu wirken, der Eifrigste zu sein, am meisten Ordnung unter seinen Untergebenen zu halten, heißt der Erste und Vornehmste zu sein: ob also Insinuaten, Noten und dergleichen Kanzleistrenge oder Titulaturen beobachtet, ob in Stiefeln, gekämmt oder ungekämmt die Geschäfte geschehen, muss für einen vernünftigen Mann, der nur auf derselben Erfüllung sieht, ganz gleich und alles eins sein, er muss selbe betreiben, er muss kein Mittel unterlassen, damit sie guten Fortgang gewinnen, er muss mit Schwächern, mit Kränklichem Nachsicht, er muss Geduld mit seinen Untergebenen tragen, er muss ihr Vertrauen zu gewinnen wissen und er muss nichts für eine Kleinigkeit halten, was wesentlich ist, dagegen aber alles Unwesentliche hintansetzen; Dies wird der Mann sein, der ein echter Vorgesetzter in seinen Teilen so, wie jeder ihm Untergeordnete in seinem Fache sein wird.

So wie eines jeden Pflicht ist, verlässlich zu berichten, alle Fakta nach den Hauptgrundsätzen zu beurteilen und seine Meinung freimütig hinzurücken, so ist es auch die Schuldigkeit eines jeden Staatsbeamten, dass er selbst auf Abstellung aller Missbräuche, auf die wahre und beste Art zur Befolgung der Befehle, auf die Entdeckung der dagegen Handelnden, endlich auf alles, was zur Aufnahme und Besten seiner Mitbürger gereichen könnte, nachsinne, als zu deren Dienst wir sämtlich bestimmt sind; die gute Ordnung aber erheische, dass ein Untergebener diese seine Gedanken durch seinen Oberen einreiche, dieser, wenn er der Mann ist, der er sein soll und sein muss, wird den vielleicht in seinem Eifer Irrgehenden mit Belehrung und mit Überzeugung zurecht weisen.

Tut er dieses und er findet, dass ein solcher sein Vertrauen verdiene, so kann er es benutzen: Jeder Chef aber soll vorzüglich dieses zu verdienen trachten, und wäre er höchst sträflich, wenn er nicht auf diese Art sich gegen seine Untergebene benehme oder wohl gar das Gute, was sie vorschlugen, unterdrückte und aus Nebenabsichten oder vielleicht aus Eigendünkel ihnen nicht Gerechtigkeit über das widerfahren ließe, was sie ersonnen hätten und anzeigten.

Jeden Chefs Schuldigkeit ist, dass er alles das unnütze und unnotwendige anzeige und zur Abstellung vorschlage, so wie ein jeder Untergebener es seinen Chef vorzutragen hat, was er nur als einen Umtrieb der Geschäftsansicht, der zum Wesentlichen nicht führt und nur zwecklose Schreiberei und Zeitverlust verursacht, damit derlei Hindernisse sogleich auf die Seite geräumt und Hände nicht unnütz beschäftigt werden, denen es sonst an hinlänglicher Zeit zum Nachdenken und zu wichtigern Sachen gebrechen müsste.

Da das Gute nur eines sein kann, nämlich jenes, so das Allgemeine und die größte Zahl betrifft, und ebenfalls alle Provinzen der Monarchie nur ein Ganzes ausmachen, und also nur ein Absehen haben könne, so muss notwendig alle Eifersucht, alles Vorurteil, so bis jetzt öfters zwischen Provinzen und Nationen, dann zwischen Departements so viele unnütze Schreibereien verursacht hat, aufhören, und muss man sich nur einmal recht eigen machen, dass bei dem Staatskörper so, wie bei dem menschlichen Körper, wenn nicht jeder Teil gesund ist, alle leiden und alle zur Heilung auch des mindesten Übels beitragen müssen: Nation, Religion muss in allen diesen keinen Unterschied machen, und als Brüder in einer Monarchie müssen alle sich gleich werden, um einander nutzbar zu sein.

Fälschlich werden die unterschiedlichen Teile und Zweige einer Monarchie unter einander verwickelt und misskannt; schon vom Landesfürsten anzufangen, dünkt sich jener der mäßigste, welcher nicht, wie viele, das Vermögen des Staats, und seiner Untertanen als sein vollkommenes Eigentum ansieht und glaubt, dass die Vorsicht Millionen Menschen für ihn erschaffen und sich nicht träumen lässt, dass er für den Dienst dieser Millionen zu diesem Platze von selber bestimmt worden, und jener unter den Ministern hält sich für den gewissenhaftesten, der nicht die Plusmacherei, um sich seinem Landesfürsten beliebt zu machen, zum einzigen Augenmerk nimmt. Ersterer und die Letzteren glauben sich gefällig genug, wenn sie die Staatseinkünfte als ein Interesse betrachten, das ihnen von dem Kapital des inneren Staatsreichtums zusteht und auf dessen Erhaltung sie zwar wachen, zugleich aber möglichst bedacht zu sein haben, dass sie die Benutzung in allen Gefällen und Rubriken, um ihr Kapital nur stets auf ein höheres Prozent zu bringen, immer wachsen machen.

So hält der Zivilstand den Militärstand bloß zu Eroberungen und zu Hindanhaltung des Feindes geeignet, in Friedenszeiten aber für einen Blutegel des kontribuierenden Standes, und der Soldat glaubt sich wieder berechtigt, vom Lande für sich den möglichsten Nutzen zu erhalten.

Der Mautner sieht nur auf die Vermehrung des ihm anvertrauten Gefälles; und so trachtet der, dem die Leitung der Bergwerkserzeugung obliegt, damit er nur sein verschmelztes Erz verwahre, selbes wohlfeil erzeuge und seine Abfuhr gut ausfalle, und endlich der Richter befleißet sich seinerseits nur, dass das Ansehen und alle Formenbehandlung der Gerichtshändel wohl beobachtet werden.

Diese sind die Hauptleitführer eines Staates, welche samt allen ihren Individuen nur auf sich und nicht auf das Allgemeine sehen, ja unter ganz falschen Grundsätzen die Staatsverwaltung betrachten.

Der Soldatenstand besteht aus mehren Tausenden in Ordnung gehaltenen und zum Dienste des Staats gebildeten Leuten: Das Wenige, was sie an Gehalt empfangen, verzehren sie im Lande und sind also Konsumenten; dasjenige, was ihnen der Staat in natura verschafft, nämlich Nahrung und Kleidung, wird im Lande bis auf ein sehr weniges produziert, manufaktuiert und fabriziert, ja die Beurlaubung gibt dem Ackerbau, den bürgerlichen Gewerben mehre Hände, und die Leichtigkeit zu heiraten macht sie ebenfalls zu Prokreanten.

Die Finanzen, welche von dem Landesfürsten immediate geleitet und bestimmt werden, betrachte Ich nicht im obigen Gesichtspunkte mit dem großen Haufen, sondern Ich erwäge hierbei, dass, da die Belegung und Gefällsbenutzung willkürlich vom Landesfürsten und seiner Finanzstelle abhängt, ein jedes Individuum, so entweder Besitzungen oder einen Nahrungsverdienst im Lande hat, sein durch seiner Vorältern Vorsicht oder durch seinen Schweiß und Industrie erworbenes Vermögen dergestalt und mit einem blinden Vertrauen in einer Monarchie auf den Landesfürsten kompromittiert, dass nämlich jeder nur insoweit belegt und beitragen wird, als es die unumgängliche Notwendigkeit des Ansehens und der daraus entstehenden Sicherheit, die Verwaltung der Gerechtigkeit, die innerliche Ordnung und die wahre Aufnahme des ganzen Staatskörpers, von dem jeder einen Teil ausmacht, fordert, dass ferners die Monarchie in der Ausgabe nichts außer diesen Hauptabsichten verschwenden, die Abgaben auf die wohlfeilste und verlässlichste Art erhalten und den Staat in allen seinen Teilen zu bedienen trachten wird, wofür er dem allgemeinen und jedem Individuo Rechenschaft zu geben schuldig und seiner eigenen Vorliebe für Personen der Freigebigkeit selbst gegen Notleidende wiewohl einer der vorzüglichsten Tugenden des Wohlhabenden bei Verwaltung der allgemeinen ihm nicht gehörigen Staatseinkünften sich keineswegs überlassen dürfe, sondern nur mit dem ihm als Partikulär eigentümlichen Vermögen sich dergleichen Vergnügen verschaffen dürfe. Sollte er aber nach hinlänglicher Versehung der Monarchie in allen Teilen etwas Ansehnliches in den Ausgaben vermindern können, so ist er schuldig, es in der Einnahme durch Nachlässe zu vermindern, weil jeder Bürger nicht für den Überfluss, sondern nur für den Bedarf des Staats beiträgt.

So muss ein Vorsteher der Mauten selbe lediglich als die Schleuse des Handels und der Landesindustrie betrachten und den sich etwa bei diesem Gefälle ergebenden Abgang reichlich und gewiss in einem doppelten Betrage durch den Vorteil ersetzt zu sein sich versichern, der durch die erweiterte, innerliche Nahrungslage und Industrie in zerteilten Händen sich befinden wird und also sein Hauptaugenmerk nur auf die Hintanhaltung des dieser Verbreitung der Nahrungslage schädlichen Schleich - und fremden Handels richten. So muss jedenfalls der Bergwerksproduzent, gleich jedem Partikulier, denken und diese Produktion der Erze als eine Fabrik ansehen, wo jedermann, der bei selber arbeitet oder durch seine besitzende Oberfläche und deren Erzeugnis seine Konvenienz finden muss, ohne dass er gezwungen werde, zu Erzeugung eines mehren Erzes und Salzes seiner Konvenienz oder dem besseren Verschleiße seiner Produkte zu entsagen, so muss endlich der Richter nicht auf die Form mehr, als auf die Ausübung der Gerechtigkeit sehen. Und da das Wort Gerechtigkeit nur in sich die größte Billigkeit fasset, so muss er auch auf die Behendigkeit und wohlfeile Bedienung des Staats darinnen den Bedacht nehmen.

In Geschäften zum Dienste des Staats kann und muss keine persönliche Zu- oder Abneigung den mindesten Einfluss haben, so wenig, als sich unterschiedene Charakters und Denkungsarten untereinander in dem bürgerlichen Umgange in eine freundschaftliche Verbindung nötigen lassen; ebenso muss in Geschäften deren Wohl und Beförderung das einzige Ziel der Dienenden sein und jeden Der der Liebste, Der der Schätzbarste sein, welcher am tauglichsten und fleißigsten ist.

Dieses ist die Pflicht der Obern gegen ihre Untergebenen; je aber, so im gleichen Charakter und Range untereinander sind, müssen die nämliche Wirksamkeit, die nämliche Tätigkeit in Geschäften haben, und mitsammen ohne Rücksicht auf Rang oder Zeremonie die Geschäfte behandeln, betreiben, einander besuchen, mit einander sich verabreden, immer den andern belehren, nicht Beschwerde gegen einander anführen, vielmehr alles vergessen, um das Geschäft gehen zu machen. Sie müssen die wechselseitigen Unvollkommenheiten ertragen, geschwächte Gesundheit zu Guten halten, Tage und Stunden verwenden, die sie können und kurz als Freunde, als Brüder, die nur ein Ziel haben können und sollen, mitsammen handeln. Dieses versteht sich vorzüglich auf die Chefs, und diese müssen auch ihre Subalternen untereinander und mitsammen dazu anhalten.

Die Eigenliebe muss keinen Diener so weit verblenden, dass er sich scheue von einem Andern etwas zu lernen, er mag nun seines gleichen oder minder sein. Die gute Wirkung, die der eine oder andere in Einleitung eines Geschäftes und dessen Ausübung ersonnen hat, muss er eben so froh sein, seinem Mitbruder und Kollegen zu erklären, so wie diese froh sein müssen, selbe von ihm zu überkommen, alles in dem allgemeinen Hauptziele zum Besten für den Dienst des Staats.

Die Expedierung der Befehle, so wie in wichtigen Sachen die Anfragen und die Berichtlegungen, müssen nicht nach dem materiellen Laufe für Rats - und gewöhnliche Expeditionstaxe verschoben bleiben, sondern derjenige Trieb, der jeden zur Erfüllung der Endzwecke beseelen muss, muss sie auch in diesen leiten und ohne weiteren Zeitverlust in Bewegung setzen.

Da Alles darauf ankommt, dass die Befehle richtig begriffen, genau vollzogen und die zu verwendenden Individuen nach ihrer Fähig- oder Unfähigkeit richtig beurteilt, erkannt und darnach angewendet werden, so ist es unentbehrlich notwendig, dass alle Jahre oder so oft als nur eine Vermutung ist, dass es in einer oder andern Provinz entweder unordentlich, oder langsam, oder nicht zweckmäßig zugeht, entweder der Chef selbst oder der von ihm abzuschickende sogleich sich zur Landesstelle oder dem Generalkommando begebe, die Umstände in loco untersuche, die zu verwendenden Subjekte prüfe, jedermann anhöre und hiernach sogleich nach den schon bestehenden Befehlen das Unrechte abstelle, jeden zurechtweise oder die sich findenden, erheblichen Anstände Mir anzeige, zugleich aber die Beseitigung untauglicher Subjekte veranlasse. Auf diese nämliche Art hat eine jede Landesstelle ihre untergebenen Kreishauptleute, Komitate etc. zu respizieren und alljährlich entweder in Person des Chefs oder durch einen abgeschickten vertrauten Mann zu untersuchen und das Nämliche darin zu beobachten, was die Hofstelle gegen sie tut und besonders sie auf die ordentliche Haltung der Protokolle, Erfüllung der Vorschriften und Befehle anzuhalten.

Bei diesen Untersuchungen müssen hauptsächlich die eingeführten Konduitenlisten rektifizieret und die Meinungen, die man von diesen Beamten im Publikum hat, erhoben und bestimmt werden.

Die Kreishauptleute, die Ober- und Vizegespäne müssen auf die nämliche Art ihre Kommissarien, ihre Stuhlrichter und diejenigen Dominien visitieren und bereisen, welche ihrer Aufsicht unterstehen, und so solle ebenfalls bei dem Kreise über jeden Oberbeamten oder Präfekten eines Dominii die Konduitenliste, hauptsächlich in Ansehung folgender zwei Punkten geführt werden: Ober nämlich in Beobachtung der Befehle genau, auch sonst ein billiger Mann sei; wie jene Grundobrigkeiten, die nicht in persona ihre Güter verwalten und also die Befehle nicht selbst in Ausübung bringen können und daher in ihre Oberbeamten und Präfekten kompromittierten, für deren Fakta sich verpflichten und zu deren Abdankung bei vorkommenden Unordnungen von Staatswegen angehalten werden müssen.

Jeder wahre Diener des Staats und Redlichdenkender muss bei allen Vorschlägen und Verbesserungen, welche offenbar für das Allgemeine, sei es in der Belegungsart, in der Besteuerung oder in einer wirtschaftlicheren Gebahrung nutzbarer, einfacher oder ordentlicher ausfallen können, nie auf sich zurücksehen, nach seinen persönlichen Interessen oder Annehmlichkeit die Sache berechnen und sich dagegen, wenn sie ihm lästig, und dafür, wenn sie ihm nutzbar wäre, erklären, sondern er muss sich stets nach dem großen Grundsatze benehmen, dass er nur ein einzelnes Individuum sei und dass das Beste des größeren Haufens weit das seinige, so wie eines jeden Partikuliers und des Landesfürsten selbst, als einzelner Mann betrachtet, übertreffe. Er muss erwägen, dass er selbst an dem, was für das Allgemeine, dessen einzelnen Teil er ausmacht, nutzbar ist, ganz gewiss, wann es ihm auch nicht gleich anfangs einleuchtend wird, dennoch in der Folge wo immer den Vorteil selbst finden werde.

Dieses sind im Kurzen Meine Gesinnungen; dass selbe befolgen zu machen, Mich Pflicht und Überzeugung leitet, können Meine Worte und Mein Beispiel beweisen, und dass ich selbe in Ausübung setzen werde, kann man hiernach versichert sein. Wer nun mit Mir so denkt und sich als einen wahren Diener des Staats, so lange er selbem dient, ganz mit Hintansetzung aller anderen Rücksichten widmen will, für diesen werden vorstehende Meine Sätze begreiflich sein, und in deren Ausübung ebenso wenig als Mir beschwerlich fallen; Jener aber, der nur das seinem Dienste anklebende utile oder honorificum zum Augenmerke setzt, die Bedienung des Staats aber als ein Nebenzweig betrachtet, der soll es lieber voraussagen und ein Amt verlassen, zu dem er weder würdig, noch gemacht ist, dessen Verwaltung eine warme Seele für des Staates Beste und eine vollkommene Entsagung seiner selbst und aller Gemächlichkeiten fordert.

Dieses ist, was Ich Jedermann zu erkennen zu geben finde, damit das so wichtige Werk der Staatsverwaltung zu seinem wesentlichen Endzwecke von jedem dazu gebraucht werdenden geleitet werde.

Kaiser Josef II. 1741-1790

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Der Rabenstein, die Wiener Hinrichtungsstätte

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Kaiser Josef II. trifft Papst Pius VI.

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Kaiser Josef II. führt den Pflug

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Kaiser Josef II. trifft Friedrich II.

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Kaiser Josef II. mit Katharina II. Kaiserin von Russland

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Josef II auf seinem Sterbebett 1790

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Wien, Josefsplatz 1848 Reiterstandbild Kaiser Josefs II.

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