David, Christian Georg Nathan (1793-1874)

war zu Kopenhagen, den 25. Januar 1793 in einer wohlhabenden Judenfamilie geboren. Er ging zum Christentum über, und studierte seit 1809 auf der Landes-Universität Philosophie und vorzüglich Staatswissenschaften. Nach einem längeren Aufenthalt im Ausland, namentlich in Göttingen, wo er sich den Doktorgrad in der philosophischen Fakultät erwarb, kehrte er nach Kopenhagen zurück, habilitierte sich nach der dortigen Universität, und wurde bald zur Professur der Staatswissenschaften befördert. Seine Vorlesungen betrafen fast ausschließlich die politischen und historischen Wissenschaften; nebenbei beschäftigte er sich angelegentlich mit schriftstellerischen Arbeiten, und nahm sehr lebhaften Teil an allen Erscheinungen, welche das öffentliche Leben und die aktuellen Zustände der Staaten und Völker berührten. Er gründete ein staatswirtschaftliches Archiv, in welchem er im Sinne des Fortschrittes feinem Vaterlande die Kenntnis dessen zu vermitteln suchte, was im Ausland geleistet oder gewollt wurde.

Das Wichtigste, was er nach dem Pariser-Ereignisse 1830 zunächst tat, war seine Teilnahme an der Wiedereinführung ständischer Verfassung, wozu er die Schrift: „Über das Wesen der preußischen Provinzial-Stände“ (Kopenhagen 1831) verfasste. Nach der Einführung der Provinzialstände gründete David eine neue Zeitschrift, „das Vaterland“ oder „Fädrelandet“, deren Zweck die Ausbildung der innern Politik und Verbesserung der öffentlichen Zustände war. Dies gab den Anlass zu einer Kriminalklage gegen ihn. Am 30. September 1834 wurde David von dem königl. Generalfiskal Treschow auf Befehl des Königs in Anklage versetzt. Unter Anwesenheit einer großen Menge Zuhörer verteidigte sich David vor dem Hof- und Stadtgerichte mit so viel Glück, dass ihn das Gericht von der Anklage frei sprach; doch, „weil er sich auf eine so zweideutige Art geäußert habe, dass seine Sätze einer näheren Erklärung bedürften, um nicht in einem allerdings strafbaren Sinne verstanden zu werden“, verurteilte es ihn in die Prozesskosten. Von allen Anwesenden wurde die Freisprechung mit rauschendem Beifall aufgenommen. Die Regierung appellierte an das Höchste-Gericht, das indessen am 30. November 1835 die Freisprechung bestätigte. Bevor aber das Urteil des Höchsten-Gerichtes erschien, bat sich David zu einer Reise ins Ausland Urlaub aus. Noch ehe er in die Heimat zurückkam, hatte ihn die Regierung mit gesetzmäßiger Pension in den Ruhestand gesetzt. Seitdem beschäftigt er sich mit literarischen Arbeiten.