Ordnung des Geschäftsganges

Jedes mit einem seine deutsche Untertanschaft erweisenden Passe versehenes hilfesuchendes Individuum wird an das damit beauftragte Komitee-Mitglied adressiert, um in das statistische Register eingetragen zu werden. Von dort aus wird der Arme, wenn er annehmbar ist, an den ihm zunächst wohnenden Mitpfleger gewiesen, der ihn baldmöglichst und nötigenfalls sofort besucht, um über das Wahre des angegebenen Notstandes die möglichste Gewissheit zu erlangen und demgemäss entweder eine augenblickliche Hilfe zu gewähren, oder sie durch das betreffende Komitee-Mitglied zu veranlassen; das nachhaltig Nötige aber wird in der nächsten Monatssitzung des Komitee zum Vortrage und Beschluss gebracht.

Alle bei dieser Aufnahme ermittelten, zu unsern bis jetzt zulässigen Arbeiten fähigen Pfleglinge werden an das mit dieser Abteilung beauftragte Komitee-Mitglied gewiesen, dort eingeschrieben und mit einem Arbeitsbüchlein versehn an die betreffende Dame oder Mitpfleger geschickt, um daselbst, nach ihren erwiesenen Leistungsfähigkeiten mit Arbeitsmaterial versehn zu werden. Die fertigen Stücke werden vom Empfänger im Büchlein gegengeschrieben und der Arbeitslohn, wenn der Arme entlegen wohnt, sogleich ausgezahlt, oder auf die Arbeitskasse angewiesen. Für ausgezeichnet gute und prompte Arbeit wird eine Extravergütung bewilligt und dies so wie auch jede durch Fleiß errungene häusliche Verbesserung im Büchlein angemerkt. In der Komitee-Sitzung wird auch über diese Abteilung, ihre Betriebserweiterung etc. Beschluss gefasst.