Hierauf wurden die Sachverständigen vernommen.

Hierauf wurden die medizinischen Sachverständigen vernommen. Kreisarzt Sanitätsrat Dr. Fabian gab eine eingehende Schilderung über den Befund des zerschmetterten Schädels. Die aufgefundene Spitzkugel sei von kurzer Entfernung abgeschossen worden. Sie habe dem Ermordeten die linke Schläfe durchbohrt und sei an der rechten Schläfenseite wieder herausgegangen. Die Kugel sei geeignet gewesen, die geschehene Verletzung herbeizuführen. Der Tod sei durch Zerreißung des Gehirns und Zertrümmerung des Schädels erfolgt. — Gerichtsarzt Dr. Luchau schloß sich diesem Gutachten vollinhaltlich an.

Büchsenmacher Rodewald begutachtete: Das ihm vorgelegte tödliche Geschoss sei wahrscheinlich mit einem sogenannten Hinterladegewehr mit vier Balkenzügen abgeschossen worden. Das Geschoss passte genau in das auf dem Gerichtstisch liegende Gewehr. — Auf Befragen des Ersten Staatsanwalts bemerkte der Sachverständige: Die Kugel sei jedenfalls nicht mit einer Flinte, sondern entweder mit einem bayrischen Militärgewehr oder einem Gewehr mit vier Balkenzügen abgefeuert worden.


Der Vorsitzende ließ hierauf das Geschoss den Geschworenen zeigen.