Gutsbesitzer Frese, Kämmerer Wiemann, Gutsbesitzer Zahn,

Gutsbesitzer Frehse: Er sei Gutsnachbar des Rosengart gewesen. Als er einmal zu Frau Rosengart ins Zimmer trat, habe diese ihn in ganz unmotivierter Weise umgefasst und ihm einen Kuss gegeben. — Die Angeklagte bezeichnete diese Bekundung als Löüge. Es sei allerdings vorgekommen, daß sie einmal bei einer Festlichkeit, als der Zeuge am Klavier saß, ihn aus Obermut umgedreht habe. Ein anderes Mal habe der Zeuge mit ihr tanzen wollen. Bei dieser Gelegenheit habe die Frau des Zeugen gerufen: „Gebt euch doch einmal einen herzhaften Kuss.“ Ihr (der Angeklagten) Mann, der im Nebenzimmer saß, habe gerufen: Lasst man solche Albernheiten sein, ich liebe das nicht. Im übrigen habe der Zeuge sehr über seine Frau geklagt. — Der Zeuge bezeichnete die von der Angeklagten erzählten Fälle als richtig, und hielt auch die Kussaffäre aufrecht, er habe deshalb den Umgang mit Rosengarts abgebrochen. — Die Angeklagte zeihte wiederholt den Zeugen der Lüge.

Gutsbesitzer Zahn: Er habe mit Rieß sich über den Mord unterhalten. Als er sagte: der Täter werde wohl in nächster Zeit entdeckt werden, habe sich Rieß entfernt.


Als darauf Kutscher Busch vereidigt werden sollte, weigerte er sich, den Eid zu leisten, da er nicht wisse, von wem und weshalb er Angeklagt sei. — Der Vorsitzende suchte den Zeugen zu belehren, daß er nicht Angeklagter, sondern nur Zeuge sei. — Busch beharrte jedoch bei seiner Weigerung. Der Gerichtshof behielt sich die Beschlussfassung über die Vereidigung des Zeugen vor.

Am zweiten Verhandlungstage bekundete Gutsbesitzer Zahn: Er wisse nicht, ob der verstorbene Gutsinspektor Rieß ein guter Schütze war. — Ein Geschworener fragte die Angeklagte, ob das Zimmer derartig mit Pulverdampf angefüllt war, daß sie die Leiche ihres Mannes nicht sofort sehen konnte. — Die Angeklagte verneinte das. Es sei wohl viel Pulverdampf im Zimmer gewesen, sie habe jedoch sogleich den Leichnam zwischen Tisch und Sofa liegen sehen. — Geschworener: Infolge des windigen Wetters kann in dem Zimmer kaum Pulverdampf zu sehen gewesen sein. —

Auf Antrag des Verteidigers, Justizrats Dr. Sello, wurde nochmals Kämmerer Wiemann vernommen. Dieser, der als einer der ersten an der Mordstätte erschienen war, bekundete, daß er Pulverdampf nicht wahrgenommen habe. — Gutsbesitzer Sperber: Rieß sei bei ihm Inspektor gewesen. Er sei im allgemeinen ein guter Schätze gewesen. Rieß war leichtsinnig und moralisch etwas gesunken, im übrigen aber ein gutmütiger Mensch, der wissentlich wohl niemanden geschädigt habe. — Förster Jensch: Rieß, der ein Martinigewehr besaß, sei ein sehr guter Büchsenschütze und ein sehr guter Mensch gewesen. — Rittergutsbesitzer Schuster: Rieß sei zwei Jahre bei ihm Inspektor gewesen. Er sei ein sehr guter, ehrlicher Mensch und ein sehr gewissenhafter Beamter gewesen, der sich niemals hätte bestechen lassen. Rieß habe, als er bei ihm (Zeugen) war, eine Schrotbüchse und eine Kugelbüchse besessen. Letztere sei bei ihm geblieben und sei noch heute auf seinem Gute. Rieß sei abgegangen, da er sich verheiratet hatte. Er habe auf Anfrage des Rosengart den Rieß nur in jeder Beziehung empfehlen können.