Der Ausdruck des nationalen Willens

Anlässlich Elsass-Lothringens wird ein Plebeszit gefordert, weil es nicht sicher sei, zu welcher Rasse und Nation die Bevölkerung dieser Provinz sich zähle. Doch im Falle Indien und Ägypten besteht keine solche Ungewissheit. Nicht nur dass diese Länder prima facie berechtigt sind zu einer besonderen nationalen Existenz, in Übereinstimmung mit allen anerkannten Regeln der Nationalität, sondern die verschiedenen politischen Organisationen, die allein das Recht haben, die Wünsche und Interessen des Volkes zu vertreten, haben sogar einstimmig den Willen des Landes erklärt, in den Stand eines sich selbst regierenden Staates erhoben zu werden. Es mag noch erwähnt werden, dass dieser Wille in deutlicher Sprache zum Ausdruck gebracht worden ist, trotz der strengsten Unterdrückungsmaßregeln betreffend die Freiheit der Person, der Rede, Versammlungs- und Pressefreiheit.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Indien und der Weltfrieden