Im ehemaligen Strafkodex für das Theater zu Rom heißt es:

Aus: Sundine: Unterhaltungsblatt für Neu-Vorpommern und Rügen, 18. Band 1844
Autor: Redaktion - Sundine, Erscheinungsjahr: 1844
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Theater, Kodex
Wer im Parterre sich während der Vorstellung erhebt, aus welchem Grunde es immerhin sei, bezahlt eine Strafe von fünf römischen Thalern.
Wer seinen Hut oder Mütze aufbehält, wird unmittelbar zum Saale hinausgeführt.
Ein Schauspieler, der sich eine unsittliche Bewegung erlaubt oder einen Ausdruck, der nicht im Buche des Souffleurs steht, wird auf fünf Jahre auf die Galeeren geschickt und darf in der Folge keinen Platz bekleiden.
Gibt Jemand einem Andern im Theater eine Ohrfeige, kommt er auf zehn Jahre auf die Galeeren.
Wer irgend eine Waffe im Theater hat, wird für zeitlebens auf die Galeeren geschickt, und Verwundet er Jemand, wird er zum Tode verurteilt.
Jedes Zeichen des Beifalls oder des Tadels ist aufs Strengste verboten. Wer dagegen handelt, wird mit sechsmonatlichem Arrest bestraft.