Historisch-diplomatische Abhandlung von dem Ursprung der Stadt Rostock Gerechtsame und derselben ersteren Verfassung in weltlichen Sachen bis ans Jahr 1358.

nebst denen von Originalien genommen Urkunden, Münzen, Siegeln und anderen Altertümern der mittleren Zeit, welche die Bewiese enthalten.
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Rostock, Hansestadt, Hanse, Hansa, Rostocker Stadtgeschichte, Mecklenburg, Ostsee, Kirchen, Mittelalter, Hansezeit, Universität,
Vorbericht

Gegenwärtige Abhandlung ist sowohl in Betracht ihres Ursprungs, als der Vollendung unter die zufälligen Dinge zu rechnen. E. E. Rat dieser Stadt hatte dem Verfasser derselben die Wiederlegung einer Schrift worin einige der Stadt Gerechtsame angefochten waren, aufgetragen. Dieses Geschäft erforderte eine Untersuchung des Zustandes der rostockischen geistlichen und weltlichen Gerichtsbarkeit in denen ältesten Zeiten und solcher ließ sich ohne zuverlässige Bestimmung des ersten Ursprunges der Gerechtsame dieser Stadt nicht herausbringen. Hier merkte der Verfasser bei den Geschichten der mittleren Zeiten eine behindernde Dunkelheit, die damalige politische Verfassung genugsam zu übersehen. Durch solche Verlegenheit ward er bewogen, die alten Geschichtsschreiber und Urkunden in etwas genauere Erwägung zu ziehen, um zu sehen, ob sich nicht daraus von der ersten Staatsverfassung dieser Stadt etwas Gewisses bestimmen lassen mochte. Diese Lehrer brachten ihn bald auf die Spur, dass der Stadt Freiheiten und Gerechtsame aus andern Quellen, als bisher geschehen, abgeleitet werden müssen. Eine angeborene Liebe zur Vaterstadt ward hierbei die einzige Triebfeder, solche Gedanken weiter auszuführen, und so erwuchs nach gerade gegenwärtige Abhandlung, welche zu schreiben, des Verfassers Endzweck gar nicht war. Die Pflichten, mit welchen er dieser Stadt verbunden ist, schienen es ihm nachher zur Schuldigkeit zu machen, solche Gedanken öffentlich der Nutzen davon haben könnte. Hierzu hielt er sich so vielmehr verbunden, um teils Rostock von dem Vorwurf, welcher ihr oft gemacht, dass sie durch Rebellion und Untreue gegen die durch, Landes-Herrschaft diejenigen Freiheiten und Vorzüge erhalten, welche sie vormalen gehabt und noch zum Teil besitzt, zu befreien; teils die wahren Quellen zu zeigen, woraus der Stadt Gerechtsame herzuleiten, als welche man vormalen versäumet und die Verteidigung der Stadt Gerechtsame aus denen Römischen Gesetzen und solche erläuternden Rechtsgelehrten genommen hat; wie die zur Zeit des Erb-Vertrages verfasste, und andere Schriften zeigen.

Man ist hierbei nicht der törichten Meinung, mehrere Einsicht zu haben, als so viele vortreffliche um diese Stadt höchst verdiente Männer: vielmehr völlig überführt, dass es nicht an derselben Einsicht und Gelehrsamkeit, sondern an den Zeiten, zu welchen sie gelebt, gelegen, dass sie die die wahren Gründe verfehlet. Man erkannte damalen noch nicht den Nutzen der Geschichte und Urkunden in Verteidigung der Gerechtsamen der Länder und Städte. Eine Nachlässigkeit und Unerfahrenheit der Gelehrten in der alt deutschen Sprache und der Mönchenschrift machte letztere verachtet, sie blieben in Staub und Moder verborgen liegen, und wurden kaum des Aufhebens wert gehalten. Gleiches unglückliches Schicksal haben die rostockschen Urkunden mit vielen andern gehabt. Man erinnert sich noch mit Leidwesen, dass bei dem Bau des jetzigen Rathauses die alten Briefe in offenen Kasten frei herumlagen, aus welchen die Schulknaben sich nach ihrem Gefallen ein Stück Pergament herunterholten, wenn sie solches zum Deckel um ihre Schreibebücher oder sonst nötig hatten. Man weiß auch, dass verschiedene alte Siegel zur Verfertigung des Schuhwachses sind gemissbraucht worden.

Unsere gegenwärtige Zeiten haben dieses für die vergangene zum voraus, dass man angefangen den großen Nutzen der Urkunden einzusehen. Und die Vorteile welche solche den Geschichten und Staats-Rechten bisher verschafft, sind bekannt genug. Unser deutsches Vaterland soll nur zum Beispiel dienen, in derselben Geschichte sind durch Hilfe der Urkunden sehr viele Dinge entdeckt worden, von welchen man sonst entweder nichts gewusst, oder doch von denen selben ganze falsche Berichte bekannt gemacht. Ebenso hat auch das deutsche Staats-Recht nachdem man angefangen die Urkunden dabei zu Rate zu ziehen, eine ganz andere Gestalt bekommen und es kann keinem Liebhaber dieses Rechts unbekannt sehn, wie viele Irrtümer darin durch Hilfe der Urkunden schon entdeckt worden, welche anzuführen hier zu weitläufig sein würde.

Von solchen Nutzen, den die Diplomatik Deutschland geleistet, ist fast bis anjetzt diese Stadt ausgeschlossen gewesen und die hiesigen Urkunden sind bisher unbekannt geblieben. Nur seit einigen Jahren hat der Verfasser der Rostockischen Nachrichten solche mühsam aus dem Staube hervor gesucht, und in erwähntem Wochenblatte verschiedene die Geschichte der Stadt erläuternde Urkunden nach einer chronologischen Ordnung öffentlich bekannt gemacht. Der Nutzen solcher Briefe in dem Rostockischen Staatsrechte, wird sich hoffentlich in diesen Blättern zeigen. Und sind in der deutschen Historie und dem Staats-Rechte mittelst den Urkunden nicht nur so viele neue Wahrheiten entdeckt; sondern auch viele alte Berichte und Lehren als fehlerhaft bemerkt worden: so ist es eben nichts unerwartetes, wenn man in dieser Schrift verschiedene von dem Ursprunge der Rostockischen Gerechtsamen bisher hoffentlich unbekannt gewesene Sätze aus denen Geschichten und Urkunden entdeckt findet.

Man ist in dieser Abhandlung bis an die ältesten Zeiten Rostocks, so weit von denenselben etwas zuverlässiges zu bestimmen gewesen, gegangen. Dasjenige Fabelhafte, was die Chronikanten sonst von ihr erzehlet, hat man als unzuverlässig ausgelassen, und nur aus echten Quellen geschrieben. Je mehr nun der Zustand jetziger Zeiten von denjenigen, welche in dieser Abhandlung beschrieben, entfernet ist; desto angenehmer wird es hoffentlich dem Leser sein, wenn man ihm eine glaubwürdige Nachricht von dem vorigen Zustande dieser Stad vor Augen legt. Es wird ihm ein ziemlicher Zusammenhang der ersten Staats-Verfassung dieser Stadt daraus kennbar werden; die vormalige Verpflichtung der Durchl. Regenten des Landes und der Bewohner Rostocks wird sich darin zeigen; und Rostocks vorige Gerechtsame, Vorzüge innerliche Verfassung, Gerichtsbarkeit in weltlichen Sachen, nebst andern dahin gehörigen Dingen werden daraus zu ersehen sein; welches alles aber nur auf den Zeitpunkt, so man jetzt beschrieben, gehet. Die heutige Verfassung der Stadt ist von der vormaligen freilich weit unterschieden. Sie verehret jetzt Ihren Durchl. Landes-Herrn in tiefster Ehrfurcht als eine Erbuntertänige Stadt; und durch die nachher von Zeit zu Zeit errichtete Erb- und andere Verträge ist ihre Verfassung und Zustand sehr geändert worden. Diese Vergleiche sind nun zwar der Grund, woraus die jetzige Verfassung der Stadt zu beurteilen; dabei aber dienet dennoch immer der Zustand der vorigen in dieser Abhandlung beschriebenen Zeiten zu derselben Erläuterung; und es wird daraus klar, dass diejenige Gerechtsame, welcherhalb in denen Verträgen nicht etwas gewisses bestimmet worden, annoch völlig der Stadt zuständig sein.

Wie nun der Verfasser in dieser Abhandlung nur den ältesten Zustand der Stadt Rostock anzeigen, und dadurch die Verfassung unsrer und anderer benachbarten Städte in denen mittleren Zeiten, wie auch die alten deutschen Gesetze und Rechte erläutern wollen; so verhofft derselbe, dass aus dieser unschuldigen Bemühung ihm nichts zur Last werde geleget werden. Er bezeuget hierdurch öffentlich, dass er niemandes Zugeständnisse, vielweniger die Gerechtsame der Durchl. Landes-Herren an diese Stadt, dadurch gekränkt haben wolle; welches ohnedem nicht in der Gewalt seiner als eines Privat-Skribenten Feder gestanden. Die untertänigsten Pflichten, welche dem Durchl. Landes-Herrn er als ein getreuer Untertan schuldig ist, sind ihm viel zu heilig, als dass Er mit einer einzigsten Silbe solche wolle verletzet und in seiner vollkommensten Ehrfurcht das geringste wissentlich versäumet haben; welches alles er für die abscheulichste Missetat hält. Dass er als ein Mensch irren, und Fehltritte begehen können, dazu bekennt er sich; weilen er aber solche wider seinen Vorsatz gemacht hätte, will er ihrethalben nicht gehalten sein, und es werden selbige kaum gezeigt werden können, da er sogleich ihrer entsagen wird.

Übrigens hat man bei Ausarbeitung dieser Schrift die Geschichte und Urkunden zu Leitsterne gehabt. Nur hat es in denen ältesten Zeiten da die Slawen diese Gegend bewohnten, fast überall an einen zuverlässigen Wegweiser gefehlt. Diese Völker bekümmerten sich am allerwenigsten um die Verzeichnung ihrer Dinge, und es ist daher die Verfassung ihres gemeinen Wesens wie überhaupt, so auch des slawischen Rostocks sehr unbekannt geblieben. In denen nachherigen hingegen, wie die ins Land berufene sächsisch Kolonisten unser jetziges Rostock erbaut haben, leistet die Geschichtskunde schon mehreren Nutzen. Diese hat man bei der Zeit noch fehlenden urkundlichen Nachrichten zum Grunde gelegt, und dabei auf dem Berichte der bewährtesten Schriftsteller als Helmolds und anderer, welche zum Teil zur Zeit Rostocks Stiftung gelebt haben, gebaut. Die daraus bestimmte Sätze sind hiernächst mit Urkunden bestätigt, und solche desto glaubwürdiger zu machen jederzeit wörtlich mitgeteilt. Ob nun gleich hierdurch diese Abhandlung eine bunte der Wahrheit der Zierde vorziehen wollen: indem es bei historischen Ausführungen auf gutem Beweis ankommt, welchen man nun bei jeden Satz lesen kann, und man vermeinet nichts ohne gleich beigefügte hinlängliche Beweise geschrieben zu haben.

Wer diese in der Abhandlung selbst beigebrachten Auszüge in ihrem völligen Zusammenhange lesen will, findet solche in dem Anhange. Welchen die Beweise der ausgeführten Sätze enthaltenden Beilagen man einen lateinischen Titul gegeben hat, weilen diese Schriften in solcher Sprache verfasst sind und zu denen Zeiten noch alles in der römischen Sprache aufgeschrieben worden. Denen Liebhabern der deutschen Geschichte und Rechte können diese zu derselben Erläuterung vieles beitragende Schriften nicht unangenehm sein; da überdem dergleichen Nachrichten von andern Städten woraus doch ihre pragmatische Geschichte zu erlernen bisher selten bekannt gemacht worden. Die meisten Chroniken der Städte enthalten alle etwa daselbst geschehene Mordgeschichte, Missgeburten, lächerliche Begebenheiten und andere Nichtswürdigkeiten woran niemanden gelegen; ohne derselben innerlichen Verfassung und Gerechtsamen Erwähnung zutun. Nicht anders als wenn dieses so nichtswürdige Dinge wären, welche ihre Bemühung nicht einmal verdienet hätten. Es haben auch die hier angeführten Beilagen ihren völligen Glauben, in dem sie aus dem Stadtarchiv nach der dazu erhaltenen Erlaubnis genommen, und von denen Originalen mit des Verfassers eigener Hand alle abgeschrieben worden. Solche Abschriften hat man zwar mit aller Behutsamkeit besorget, aber doch nicht gänzlich verhindern können, dass wegen der sonstigen Geschäfte des Verfassers nicht einige Fehler beider oft eilfertigen Abschrift und Korrektur der gedruckten Bogen sollten vorgegangen sein. Wer mit der alten Möchen-Schrift bekannt ist, und weiß wie leicht man dabei im abschreiben fehlen könne, wird ein etwaniges kleines Versehen verzeihen.

So sind auch diese Beweise zu denen in der Abhandlung ausgeführten Sätzen mit aller möglichster Bemühung aus dem Staube hervorgesucht, und nur hier diejenigen, welche den bestimmten Zeitpunkt erläutern, angeführt worden. Von denen folgenden Jahren ist eine weit größere Menge von Beweistümern der bestimmten Sätze vorhanden, und man wird solche, wo der Höchste Leben und Muße verleihet, indem anderen Teil, welcher den Zustand der Stadt von 1358. bis an den ersteren Erb-Vertrage enthalten soll, mitteilen; auch da man jetzt nur von der weltlichen Verfassung gehandelt hat, in einer besonderen Abhandlung den ersten Zustand dieser Stadt in geistlichen Sachen bis zur Zeit der Reformation urkundlich zeigen.

Von denen bei den abgedruckten Urkunden vorgekommenen Siegeln, hat man zugleich einen Abriss mitteilen wollen; und also verschiedene Siegel der Dänischen Könige, Mecklenburgischen Regenten und wendischen Städte welche zum Teil bisher noch nirgends zum Teil aber sehr fehlerhaft abgezeichnet worden, zum Vorschein gebracht. So hat man auch die Rostockischen Münzen Mittlerer Zeiten, so viel davon in des Verfassers Münz-Kabinett vorhanden sind, auf der 21. Beilage abgebildet. Die daselbst den ersten Platz einehmende Münze ist ein silberner mit dem Buchstaben r bezeichneter rostockischer Bracteat und gewiss, da man wenige dergleichen alte städtische Münzen hat sehr rar. Von der anderen in der Ordnung, welche kein Hohlmünze sondern ein Solidus, ist die nur auf einer Seite befindliche Umschrift ausgegangen und mit aller angewandten Bemühung nicht heraus zu bringen gewesen; man hält aber solche für eine rostockische Münze. Dahingegen ist man von denen dreien folgenden Bracteaten zweifelhaft, ob solche zu den rostockischen zu zählen sind, weilen das darauf befindliche Tier, nicht den rostockischen Greif, sondern einen Löwen vorzustellen scheint.

Die zu Angang dieser Schrift gesetzte Vignette soll die alte Burg Rostock und wie solche mit ihrem Götzen von denen Dänen zerstöret worden, vorstellen; es ist aber die Zeichnung darauf nicht gar zu wohl getroffen. Und die Schluss-Vignette bestehet aus dreien Wappen, welche an der hiesigen Marien Kirche zu sehen, zu den rostockischen Altertümern mittlerer Zeiten gehören, und wenigsten aus dem dreizehnten Jahrhundert sind. Man findet solche in der Wand erwähnter Kirchen, bei der kleinen Kirchentüre nach dem Markte zu, etwa eine Elle hoch von der Erde nahe über die Fundamentsteine eingemauert. Sie sind von Messing gemacht und etwa eine flache Hand groß, auch denen wenigsten bekannt. Da nun selbige mit der Zeit, indem böse Hände von einigen schon etwas abgeschlagen haben, gar vergehen möchten; so hat man sie hier zum beständigen Andenken abstechen lassen.

Die auf dem Titelblatte zu sehende rostockische Münze gehöret zwar nicht zu den mittleren Zeiten. Man hat aber solche ihrer merkwürdigen Umschrift halber hier mitteilen und dadurch ihr Andenken erhalten wollen; da zu den jetzigen Zeiten die alten Thaler sehr eingeschmolzen und rar werden. Sie ist sonst auch schon in Köhlers Münz-Belustigung in Kupfer vorgestellt, und im Jahr 1605 wie auch 1611 geprägt geprägt worden. Der Gehalt derselben ist verschieden, ob sie gleich sonst an Größe in der Runde sich alle gleich sind. Denn so finden sich einige welche drei Speziesthaler, andere welche zwei Speziesthaler schwer sind, und wieder andere welche nur das Gewicht von einem solchem Thaler haben. Eine weitere Beschreibung dieser Münze und der Gelegenheit bei welcher die Stadt selbige hat prägen lassen, versparet man zur anderen Zeit, dieweil solche zur jetzigen Abhandlung eigentlich nicht gehöret.

Mehr braucht es vorgängig von dieser Arbeit nicht zu sagen, da sie numehro vor Augen ist. Sollte solche der Vater-Stadt einen Nutzen bringen, und ihres Lesers Beifall finden; so würde man eine angenehme Vergütung der dabei angewandten Bemühung und Kosten davon haben. Dann dieses ist der einzigste Endzweck gegenwärtiger mühsamen und kostbaren Arbeit; als wozu weder eine verwerfliche Begierde zum Gelde noch ein unmäßiges Verlangen hohe Ehren-Stellen zu erhalten, die sonst gewöhnlichen Triebfedern der mehresten Gelehrten, den Verfasser getrieben noch treiben können: indem wohl ein jeder leicht einsieht, dass von solchen die Gerechtsame einer besonderen Stadt betreffenden Schriften beides nicht gehofft werden könne. Und die Umstände in welchen sich der Verfasser durch die gnädige Vorsorge seines himmlischen Vaters befindet, werden ihn über dem von dem Verdacht unreiner Absichten lossprechen, Eine pflichtmäßige Beförderung des Nutzens und der Glückseligkeit der Vaterstadt; die Erläuterung der städtischen Verfassungen und Rechte in denen mittleren Zeiten, welche bisher noch überhaupt sehr dunkel geblieben; und den Beifall der dieser Sache kündigen Gelehrten zu erhalten, sind die reinen Quellen gegenwärtiger Bemühung gewesen, welche der Höchste nutzbar sein lasse.

Der allmächtige Erhalter der Welt und Beschützer der Länder und Städter wolle auch unser Rostock fernerhin in seine gnädige Obhut nehmen. Der Herr, der die Herzen der Kongo und Fürsten in seinen Händen hat, der lenke unsers Durchl. Herzogs und Herrn unser vortrefflichsten Landes-Vaters Neigung zu diese Stadt, dass die Merkmale Höchstderoselben Landesväterlichen Hulde und Gnade viel an ihr werden, und erhalte sie bis ans Ende der Welt bei stetem Flor und Wachstum.

Kurze Vorstellung.
Des Vortrages nach denen Abschnitten und Paragraphen

Historisch diplomatisch Abhandlung Rostock 1757 00 1 Abschnitt

Historisch diplomatisch Abhandlung Rostock 1757 00 1 Abschnitt

Historisch diplomatisch Abhandlung Rostock 1757 00 Titel

Historisch diplomatisch Abhandlung Rostock 1757 00 Titel

Historisch diplomatisch Abhandlung Rostock 1757 03 Vorbericht

Historisch diplomatisch Abhandlung Rostock 1757 03 Vorbericht

zweiter Abschnitt

zweiter Abschnitt

Dritter Abschnitt

Dritter Abschnitt

Vierter Abschnitt

Vierter Abschnitt

Fünfter Abschnitt

Fünfter Abschnitt

Rostocker Siegel 09

Rostocker Siegel 09

Rostocker Siegel 10

Rostocker Siegel 10

17 Rittertracht der damaligen Zeit, in der Mitte Kaiser Maximilian I.

17 Rittertracht der damaligen Zeit, in der Mitte Kaiser Maximilian I.

Rostocker Siegel 12

Rostocker Siegel 12

Rostocker Siegel Greif 01

Rostocker Siegel Greif 01

Rostocker Siegel Stier 1

Rostocker Siegel Stier 1

099 Kirchensiegel von St. Jacobi

099 Kirchensiegel von St. Jacobi

099 Siegel des Domstiftes von St. Jacobi

099 Siegel des Domstiftes von St. Jacobi

099 Von der Kanzel der St. Jacobi-Kirche

099 Von der Kanzel der St. Jacobi-Kirche

100 Rostock, Grundriss der St. Petri-Kirche

100 Rostock, Grundriss der St. Petri-Kirche

101 Rostock, St. Petri-Kirche, Balken

101 Rostock, St. Petri-Kirche, Balken

Rostock 107 St. Petri-Kirche, Portal der Kanzeltreppe

Rostock 107 St. Petri-Kirche, Portal der Kanzeltreppe

Rostock 270 Denkstein für Thomas Rode

Rostock 270 Denkstein für Thomas Rode

Rostock, Das neue Stadttheater

Rostock, Das neue Stadttheater

Rostock, Rathaus

Rostock, Rathaus

Rostock, Stadt-Theater (1895-1942)

Rostock, Stadt-Theater (1895-1942)

Rostock - Giebelhäuser bei der Nicolaikirche

Rostock - Giebelhäuser bei der Nicolaikirche

Rostock - Kröpeliner Tor

Rostock - Kröpeliner Tor

Rostock, Lange Straße, Marienkirche in den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts

Rostock, Lange Straße, Marienkirche in den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts

Rostock - Markt, Marienkirche und Blutstraße

Rostock - Markt, Marienkirche und Blutstraße