Zweiter Abschnitt. Vom Ursprung der heutigen Stadt und Ihrer Freiheiten.

§. 05. Die ins Land berufenen sächsischen Kolonisten stiften die Stadt Rostock.
§. 06. Selbige machten die Beibehaltung ihrer alten Freiheit zur Bedingung diese wüste Gegend zu bebauen.
§. 07. Sie richteten die innerliche Verfassung der von ihnen erbauten Städte nach ihrer mitgebrachten ihnen gelassenen Rechte und Sitten ein.
§. 08. Und hielten es mit Errichtung der Stadt Rostock eben so
§. 09. Wobei sie die Verfassung der Stadt Lübeck sich zum Beispiel sein ließen.