Heraldische Erläuterungen

Aus: Album der Deutschen Reichs- und Sttaatswappen, Flaggen und Konkarden, nebst beschreibenden Text
Autor: Hildebrandt, Adolf Matthias, Erscheinungsjahr: 1900
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Wappen, Reichswappen, Staatswappen, Preußen, Sachsen, Bayern, Hessen
            Deutsches Reich.

Der hier dargestellte Adler mit darüber schwebender Kaiser-Krone, der deutsche Reichsadler, ist das Wappen des deutschen Reiches; er darf nicht in einem Schilde, sondern muss frei schwebend dargestellt werden. Dagegen ist das Wappen des deutschen Kaisers ein goldener Schild, auf welchem die Kaiserkröne ruht und welcher von der Kette des schwarzen Adlerordens umgeben ist. Im Schilde befindet sich der Reichsadler ohne Krone und ohne die Ordenskette. Dieser durch Allerhöchsten Erlass festgestellte Unterschied ist wohl zu beachten!

            Königreich Preußen.

Das hier dargestellte Wappen ist das sogen. mittlere Königliche Wappen, nach dem Allerhöchsten Erlass vom 16. August 1873.

Die einzelnen Felder stellen dar:

Mittelschild: Preußen. — Hauptschild: 1. Provinz Schlesien. — 2. Provinz Brandenburg. — 3. Provinz Rheinprovinz. — 4. Provinz Posen. — 5. Provinz Sachsen. — 6. Provinz Pommern. — 7. Provinz Westfalen. — 8. Provinz Hannover. — 9. Provinz Schleswig-Holstein-Lauenburg. — 10. oben: Nürnberg, unten Hohenzollern. — 11. Provinz Hessen-Nassau und Frankfurt a/M.

Der rote Schildesfuß ist das sogen. „Regalienfeld“, das Zeichen der Königlichen Rechte.

An Stelle Hannovers, welches sonst als Provinz ein laufendes weißes Ross im roten Felde führt, ist im Staatswappen das Wappen von Lüneburg (ein blauer Löwe im goldenen, mit roten Herzen bestreuten Felde) gesetzt.

Die rotgefütterte Krone (statt der bisherigen offenen Königskrone) ist auf besonderen Befehl S. M. des jetzt regierenden Königs eingeführt.

Die häufig vorkommende Anbringung der Devise „Gott mit uns“ an der Konsole ist in dem erwähnten Erlass nicht vorgeschrieben.

Außer diesem Wappen gibt es noch das Königliche Majestätswappen mit 64 Feldern im Schilde, Baldachin usw., und das kleine Königliche Wappen, welches im Schilde nur den Preußischen Adler zeigt; Krone und Schildhalter wie bei dem mittleren Wappen. Dieses kleine Wappen führen die Königlichen Prinzen.

            Königreich Bayern.

Mittelschild: Stammwappen Bayern. Feld 1: Pfalzgrafschaft bei Rhein; 2: Herzogtum Franken; 3: Markgrafschaft Burgau; 4: Fürstentum Veldenz.

Bei dem großen Staatswappen umgibt das Ganze ein reich verziertes Wappenzelt und von der Konsole hängen der Hubertus-, St. Georgs-, der Max- Josefs- und der Zivilverdienst-Orden herab.

Als kleines Wappen wird nur der blau-weiß gerautete Mittelschild geführt.

            Königreich Sachsen.

Das hier abgebildete Wappen ist durch Königliche Verordnung vom 7. Juni 1889 festgestellt worden. Der Schild enthält außer dem Mittelschilde „Sachsen“, welcher auf dem roten, sogen. Regalienfelde liegt, 10 Felder, welche folgende Landesteile vertreten:

1. (schwarzer Löwe in Gold): Markgrafschaft Meißen. — 2. (rot -silberner gekr. Löwe in Blau): Landgrafschaft Thüringen. — 3. (goldener Adler in Schwarz): Pfalz Thüringen. — 4. (goldener Adler in Blau): Pfalz Sachsen. — 5. (gold- silberner Löwe in Blau): Herrschaft Pleißen. — 6. (goldener Löwe in Schwarz): Vogtland. — 7. (schwarzer Löwe und rote Herzen in Gold): Grafschaft Orlamünde. — 8. (zwei blaue Pfähle in Gold): Grafschaft Landsberg. — 9. geteilt; oben (Mauer): Markgrafschaft Oberlausitz, unten vorn (Rose): Grafschaft Altenburg, hinten (Henne): Grafschaft Henneberg. — 10. (3 blaue Balken): Herrschaft Eisenberg.

Im Majestätswappen ruhen über dem Schilde fünf Helme, das Ganze umgibt ein Hermelinmantel, aus der Königskrone herabwallend.

Das kleinere Wappen zeigt nur den Schild mit dem Stamm -Wappen „Sachsen“, dazu Krone, Schildhalter usw. wie auf der Tafel.

            Königreich Württemberg.

Die Hirschhörner bilden das alte Württembergische Stammwappen; die drei schwarzen Löwen gelten als das Wappen von Schwaben. (Lange Zeit erschienen die rechten Vorderpranken derselben rot gefärbt, als Erinnerung an Konradin von Hohenstaufen. Seit einigen Jahren ist diese, heraldische Spielerei außer Gebrauch gesetzt.)

Die amtliche Feststellung des Wappens vom Jahre 1817 bestimmt, dass der Schild oval und von einem Eichenlaubkranze umgeben sein soll. Diese unheraldische Bestimmung wird vielfach nicht mehr ausgeführt. Unheraldisch ist auch, dass der Helm nach der genannten Feststellung keine Decken haben soll. Wir haben auf der Tafel solche in den Wappenfarben hinzugefügt.

            Großherzogtum Sachsen.

Mittelschild: Stammwappen Sachsen. Feld 1: Landgrafschaft Thüringen. (NB. Die verschiedenen Sächsischen Herzogtümer führen die rot-silbernen Streifen des Thüringer Löwen verschiedenartig.) 2: Markgrafschaft Meißen: 3: gespalten; vorn Grafschaft Henneberg, hinten Grafschaft Arnshaugk; 4: gespalten; vorn: Herrschaft Blankenhain, hinten Herrschaft Tautenburg.

Das große Wappen zeigt über dem Schilde drei Helme, um den Schild den Orden vom weißen Falken und um das ganze einen aus der Königskrone herabwallenden Fürstenmantel.

Als kleines Wappen wird nur der gekrönte Mittelschild, event. vom Mantel umgeben, geführt.

            Großherzogtum Oldenburg.

Die Bedeutung der Felder ist folgende:

Die roten Balken in Gold: Oldenburg. — Das goldene Kreuz in Blau: Grafschaft Delmenhorst. — Das goldene Kreuz mit der Bischofsmütze: Fürstentum Lübeck. — Das Schach von Rot und Silber: Fürstentum Birkenfeld. — Der goldene Löwe in Blau: Herrschaft Jever.

Das große Staatswappen hat außerdem noch einen Rückenschild mit den Wappen von Norwegen, Schleswig, Holstein, Stormarn, Ditmarschen und Knyphausen.

            Großherzogtum Baden.

Nur das alte Stammwappen der ehemaligen Markgrafen von Baden, der rote Schrägbalken in goldenem Felde, wird gegenwärtig als Wappen des Großherzogtums geführt. Bei dem großen Staatswappen ist das Ganze noch von einem aus der Königskrone herabwallenden Mantel umgeben, und unterhalb des Schildes hängen von der Konsole herab die badischen Orden. (Die schildhaltenden Greifen sind silbern, nicht, wie vielfach irrig angegeben wird, schwarz.)

            Großherzogtum Hessen.

Seit Annahme der großherzoglichen Würde im Jahre 1806 bildet der zehnmal von Silber und Rot quergestreifte Löwe in Blau, das alte Stammwappen von Hessen und Thüringen, die alleinige Schildfigur des Großherzoglich Hessischen Wappens. Als — nicht sehr glücklich gewählte — Zutat wurde dem Löwen eine Königskrone auf den Kopf gesetzt und ein Schwert in die rechte Pranke gegeben.

Bei dem großen Staatswappen ist das Ganze von einem aus der Königskrone herabfallenden Hermelinmantel umgeben; vom Schilde hängen die Insignien des Ludwigsordens und des Verdienstordens Philipps des Großmütigen herab.

            Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.

Feld 1 (Stierkopf): Herzogtum Mecklenburg; 2 (Greif): Herrschaft Rostock; 3 (Greif und grünes Feld): Fürstentum Schwerin; 4 (Kreuz): Fürstentum Ratzeburg; 5 (Arm): Herrschaft Stargardt; 6 (Stierkopf schräg): Fürstentum Wenden; Mittelschild: Grafschaft Schwerin.

Nach der Feststellung vom Jahre 1871, bzw. den durch den jetzt regierenden Großherzog befohlenen, jedoch mehr nur rein künstlerischen Abänderungen.

Das große Staatswappen zeigt über der Krone fünf Helme, um den Schild hängt der Orden der wendischen Krone. Das ganze umgibt ein reichverzierter Purpurmantel.

Als kleines Wappen wird nur der Stierkopf (wie in Feld 1) im gekrönten Schilde geführt.

            Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz.

Bedeutung der Felder, großes und kleines Wappen wie bei Mecklenburg- Schwerin.

            Herzogtum Braunschweig.

Im gespaltenen Schilde vorn Braunschweig, hinten Lüneburg.

Das große Staatswappen enthält zwölf Felder, auf dem Schilde ruhen fünf Helme, Schildhalter sind wilde Männer mit Keulen, und das ganze umgibt ein Wappenmantel. Vielfache Varianten kommen vor.

Als kleines Wappen wird bisweilen auch das weiße Pferd im rotem Schilde geführt.

            Herzogtum Sachsen-Koburg-Gotha.

Mittelschild: Sachsen. Feld 1: Landgrafschaft Thüringen; 2: Markgraftum Meißen; 3: Grafschaft Henneberg; 4: Herzogtum Koburg.

Das große Staatswappen enthält 19 Felder, einen Mittelschild und 3 Felder im Schildfuß; Schildhalter sind zwei goldene rückwärtssehende gekrönte Löwen, das Ganze umgibt der Fürstenmantel.

Das kleine Wappen zeigt nur den sächsischen Stammschild mit der Krone, bisweilen auch mit Schildhaltern und Mantel.

            Herzogtum Sachsen-Meiningen.

Mittelschild : Sachsen. Feld 1: Landgrafschaft Thüringen; 2: Grafschaft Henneberg; 3: Herrschaft Römhild; 4: Markgrafschaft Meissen.

Das grosse Wappen zeigt einen mit sechs Helmen bedeckten Schild mit 20 Feldern und einem Mittelschilde; als kleines Wappen wird nur der Stammschild (Sachsen) mit Krone oder Fürstenmantel geführt.

            Herzogtum Sachsen-Altenburg.

Mittelschild: Sachsen. Feld 1: Altenburg; 2: Grafschaft Eisenberg; 3: Grafschaft Orlamünde; 4: Herrschaft Pleißen.

Das große Staatswappen enthält außer dem Mittelschilde 20 Felder; der Schild wird von zwei mit Herzogskronen gekrönten goldenen vorwärts blickenden Löwen gehalten, welche je eine von Grün und Silber geteilte Fahne an silberner Stange tragen; das ganze umgibt ein Fürstenmantel.

Als kleines Wappen wird nur der Mittelschild unter dem Fürstenmantel geführt.

            Herzogtum Anhalt.

Mittelschild: Anhaltisches Stammwappen. (Derselbe, mit der Herzogskrone bedeckt, wird auch allein als kleines Wappen geführt.) Feld i: Sachsen; 2: Pfalz Sachsen; 3: Herzogtum Engern; 4: angebliches Stammwappen der alten Grafen von Anhalt („Bäringer“); 5: Herrschaft Ballenstedt; 6: (Schachbrett): Grafschaft Askanien; 7: (Gold-rot geviert): Grafschaft Waldersee; 8: (goldene Schrägbalken in Blau): Grafschaft Warmsdorf; 9: (silberner Adler in Blau, richtiger Rot): Grafschaft Mühlingen; 10 (leer): Regalienfeld; 11: (Bär auf Mauer): Herrschaft Bernburg.

Bei dem großen Wappen wird der mit 6 Helmen besetzte Schild von zwei schwarzen Bären mit goldenen Halsbändern gehalten; um den Schild hängt der Orden Albrechts des Bären; das Ganze steht unter einem Fürstenmantel.

            Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt.

Mittelschild: der Reichsadler, auf der Brust ein goldenes Schildchen tragend wie ein Fürstenhut; — Kaiserliches Gnadenzeichen, bei der Erhebung in den Fürstenstand verliehen. Den Schild teilt ein von Schwarz, Gold und Blau gestücktes Kreuz. — Vordere Hälfte, Mittelschild: Stammwappen Schwarzburg; Feld 1 und 4: Herrschaft Arnstadt; 2 und 3: Herrschaft Sondershausen. — Hinten, Mittelschild : Herrschaft Klettenberg ; 1 und 4 : Grafschaft Hohnstein ; 2 und 3 : Grafschaft Leutenberg. — Schilderfuß: Herrschaft Leutenberg.

Als kleines Wappen wird merkwürdiger Weise nicht das Stammwappen mit dem Löwen geführt, sondern der Mittelschild mit dem Reichsadler und mit dem Schildesfuß Leutenberg.

Das große Wappen hat über dem Schilde sechs Helme, als Schildhalter rechts einen wilden Mann, links eine wilde Frau, beide mit je einer silbernen Lanze, an welcher ein von Rot und Silber geteiltes Fähnchen. Um das Ganze ein Wappenmantel.

            Fürstentum Reuss (ältere und jüngere Linie).

Das 1. und 4. Feld — der goldene, rot gekrönte Löwe in Schwarz — ist das Stammwappen des Hauses Reuß; der goldene Kranich im 2. und 3. Felde bedeutet die Herrschaft Kranichfeld.

Das große fürstliche Wappen zeigt über dem Schilde, welcher von zwei, schwarz über weiß quergeteilten rückwärtssehenden Löwen gehalten wird, drei goldene Helme; der Mittlere trägt einen Fürstenhut, darüber 3 Pfaufedern, der Rechte einen von weiß und schwarz längsgeteilten Brackenrumpf, der Linke den Kranich. (Beide nach Innen gewendet.)

Siegel der älteren Linie zeigen in neuerer Zeit statt des heraldisch richtigen Fürstenhutes eine fünfbügelige rotgefütterte (großherzogliche) Krone.

            Fürstentum Waldeck.

Der Mittelschild zeigt in Gold einen schwarzen achtstrahligen Stern: das Stammwappen Waldeck. Im Hauptschilde bedeutet Feld 1 und 8 (das Ankerkreuz): das Fürstentum Pyrmont; 2 und 7 (3 Schildchen): die Grafschaft Rappoltstein; 3 und 6 (die Hahnenköpfe): die Herrschaft Hoheneck; 4 (der silberne Löwe in Blau): die Grafschaft Gleichen; (Löwe und Schindeln) die Herrschaft Geroldseck.

Im großen fürstlichen Wappen ruhen auf dem Schilde fünf Helme. Das kleine Wappen hat einen von Gold und Silber gespaltenen Schild, vom der Waldecker Stern, hinten das Pyrmonter Kreuz.

            Fürstentum Lippe.

Mittelschild: Stammwappen Lippe. (Wird auch allein als kleines Wappen geführt.) Feld 1 und 8 (Mühleisen): Herrschaft Vianden in Holland; 2 und 7 (Stern mit Schwalbe): Herrschaft Swalenberg; 3 und 6: Herrschaft Ameyden; 4 und 5: Grafschaft Sternberg.

Das ganze wird auch mit Wappenmantel umgeben geführt.

            Fürstentum Schaumburg-Lippe.

Der Mittelschild — mit dem irrig so genannten „Nesselblatt“ — ist das Stammwappen des Hauses Schaumburg; die Rose in Feld 1 und 4 ist Lippe, der Stern mit der Schwalbe in Feld 2 und 3 die Herrschaft Swalenberg. Die fünfbügelige Krone (statt des heraldisch richtigeren Fürstenhutes) ist neuerdings amtlich angenommen.

Bei dem großen fürstlichen Wappen ruhen drei Helme über dem Schilde und das Ganze wird von einem aus der Krone herabwallenden Mantel umschlossen.

Ein abgekürztes Wappen kommt auf Siegeln der Mitglieder des fürstlichen Hauses vor: im Schilde das Nesselblatt, in dessen Mitte, statt des weiß-rot geteilten Schildes, ein silbernes Schildchen, in welchem die Lippe’sche Rose steht.

            Freie und Hansestadt Hamburg.

Die Burg ist ganz weiß; die öfters vorkommende blaue Färbung des Tores und des Daches ist unrichtig.

Auf jedem der roten Fähnchen des Helmes wiederholt sich die Burg.

            Freie und Hansestadt Lübeck.

Außer dem hier dargestellten Wappen: der alte deutsche Reichsadler mit einem von weis und rot geteilten Herzschilde, wird bisweilen auch nur der letztere allein geführt.

            Freie und Hansestadt Bremen.

Wie hier abgebildet, ist das große Bremer Staatswappen durch Beschluss vom 13. November 1891 festgesetzt worden, und zwar mit der Einschränkung, dass es so vollständig nur auf den Flaggen geführt werden soll, während auf den Siegeln, Stempeln usw. der Helm mit der Helmzier wegfällt und nur eine große fünfblättrige Krone über dem Schilde ruht. Außerdem wird — für geringere Veranlassungen — nur der Schild mit dem Schlüssel und der darauf ruhenden Krone geführt.

Bezüglich der Staatsflagge bestimmt eine Verordnung vom gleichen Tage, dass dieselbe von rot und weiß mindestens achtfach gestreift sein soll, mit Einfassung von rot-weißen Würfeln an der Flaggenstockseite (wie auf der Tafel). In der Mitte soll sich innerhalb eines weißen Vierecks bei 8 und mehr Streifen das kleine Wappen (Schild mit Krone) bei 12 und mehr Streifen das große Staatswappen befinden.

            Elsass-Lothringen (Reichslande).

Dieses Wappen ist durch Kaiserlichen Erlass, welcher am 9. Februar 1892 veröffentlicht wurde, festgesetzt und seither das allein richtige Symbol der Reichslande. Der Schrägbalken mit den 6 Kronen steht für Oberelsass, der Schrägbalken mit der Rautenkranz-Einfassung für Unterelsass, der Schrägbalken mit den drei gestümmelten Adlern für Lothringen.

Die in diesem Album enthaltenen Wappen sind auch in Gestalt einer großen Karte (Tafel), kunstvoll geordnet, als

Tafel der Deutschen
Reichs- und Staatswappen

gezeichnet von
Ad. M. Hildebrandt
nebst Textheft
— zum Preise von gleichfalls 5 Mark —

zu haben. In solcher Ausstattung ist die prächtige Tafel bestimmt, eingerahmt als Wandschmuck zu dienen. Sie sollte in den Geschäftszimmern von Regierungsbehörden, in Kasinos, in Versammlungszimmern patriotischer Vereine, von Studentenverbindungen, in Kontoren, Schulsälen und ferner in Wohnzimmern kunstsinniger Familien Platz finden.

Zu diesem Zwecke sei sie angelegentlich empfohlen.
Leipzig. Peter Hobbing.

002 Königreich Preußen

002 Königreich Preußen

003 Königreich Bayern

003 Königreich Bayern

004 Königreich Sachsen

004 Königreich Sachsen

005 Königreich Württemberg

005 Königreich Württemberg

006 Großherzogtum Sachsen

006 Großherzogtum Sachsen

007 Großherzogtum Oldenburg

007 Großherzogtum Oldenburg

008 Großherzogtum Baden

008 Großherzogtum Baden

009 Großherzogtum Hessen

009 Großherzogtum Hessen

010 Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin

010 Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin

011 Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz

011 Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz

012 Herzogtum Braunschweig

012 Herzogtum Braunschweig

013 Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha

013 Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha

014 Herzogtum Sachsen-Meiningen

014 Herzogtum Sachsen-Meiningen

015 Herzogtum Sachsen-Altenburg

015 Herzogtum Sachsen-Altenburg

016 Herzogtum Anhalt

016 Herzogtum Anhalt

017 Fürstenburg Schwarzburg

017 Fürstenburg Schwarzburg

018 Fürstentum Reuss

018 Fürstentum Reuss

019 Fürstentum Waldeck

019 Fürstentum Waldeck

020 Fürstentum Lippe

020 Fürstentum Lippe

021 Fürstentum Schaumburg

021 Fürstentum Schaumburg

022 Freie Stadt Hamburg

022 Freie Stadt Hamburg

023 Freie Stadt Lübeck

023 Freie Stadt Lübeck

024 Freie Stadt Bremen

024 Freie Stadt Bremen

025 Elsass-Lothringen

025 Elsass-Lothringen