Von der Abschaffung der Feuerprobe

Von der Abschaffung der Feuerprobe
(1257.)

Bis in die Mitte des dreizehnten Jahrhunderts war zu Hamburg noch die Feuerprobe im Schwange, ein uralter überall verbreiteter Gerichtsbrauch, um die Wahrheit zu erkunden. Wer einer Missetat oder Falschheit stark verdächtig war, der mußte, um seine behauptete Unschuld zu beweisen, unter Anrufung Gottes, des Allwissenden und Allmächtigen, glühendes Eisen anfassen, oder auf rotgeglühtes Eisen treten, oder durch ein loderndes Feuer schreiten. Kam er dann unverletzt davon, so nahm man an, dass Gott selbst die Wahrheit seiner Behauptung durch dies Wunder erwiesen habe, und sprach ihn frei. Es gab bekanntlich auch andere ähnliche Gottesgerichte, z. B. die Wasserprobe und den Zweikampf. Übrigens konnte gemeiniglich ein als ehrenhaft bekannter Mann sich schon durch seinen Eid vom Verdachte reinigen, und nur dem übelberüchtigten, dessen Eid keinen Glauben verdiente, wurde die gefährliche Feuerprobe zuerkannt.


Schon längst waren von Rom aus diese Gottesgerichte, namentlich die Feuerproben, verboten, aber da das Volk nun einmal an ihre Untrüglichkeit glaubte, so waren sie schwer abzuschaffen. Papst Heinrich III. (um 1216) und Kaiser Friedrich II. (um 1221) erließen scharfe Edikte dawider, und rotteten sie damit auch an vielen Orten aus. Aber in Hamburg blieben sie dennoch im Gebrauch, weil manche Dompröpste ihre Beibehaltung für nützlich erachteten.

Im Jahre 1257 aber tat der Rat zu Hamburg ein Einsehen, und schickte einige Gesandte nach Viterbo in Italien au den Papst Alexander IV., dem diese vorstellten, dass doch endlich möchte die gefährliche Probe des glühenden Eisens gänzlich abgeschafft werden. Der Papst nahm die Hamburgischen Legaten freundlich auf, versprach Gewährung, und gab ihnen ein Breve vom 1. Juni 1257, darin er erklärte, dass er dem Rate, der Bürger-Gemeine und dem Volke zu Hamburg, seinen geliebten Söhnen, in Allem zu willfahren gesonnen sei, was der gesunden Vernunft nicht zuwider laufe, und deshalb erfülle er gern ihre Bitte, und kassiere hiemit gänzlich die Feuerprobe, so dass kein Mensch gezwungen werden solle, sich ihr zu unterwerfen, und wer dawider handle, der solle dem Zorn des allmächtigen Gottes und der heiligen Apostel Petri und Pauli verfallen sein.

Damit kehrten die Hamburger Herren zurück, und da fortan kein Angeklagter Lust bezeigte, freiwillig die Feuerprobe zu bestehen, so ist sie seitdem in Hamburg nicht mehr vorgekommen.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Hamburgische Geschichten und Sagen Teil I (bis 1350)