Vom ältesten Rathause und vom Junker Blomendal

Vom ältesten Rathause und vom Junker Blomendal
(1292.)

Im Jahre 1292 erhielt Hamburg von den Grafen Adolf, Gerhard, Johann und Heinrich nicht nur die volle Bestätigung aller von deren Vorfahren und von den Kaisern erlangten Freiheiten und Privilegien, sondern auch eine Bestätigung und Erweiterung des freistädtischen Rechtes der Köre, d. h. der eigenen Gesetzgebung durch Erlass von Statuten und Edikten aller Art.


Die Hamburger machten auch sogleich Gebrauch davon, erließen ein Stadtrecht und gaben allerlei neue Verordnungen, die das Regiment im Innern betrafen.

Darunter war auch wichtig: die Aufhebung der Einteilung in Alt- und Neustadt, deren jede ein eigenes Rathaus hatte. Und um der leidigen Eifersucht vorzubeugen, sollten sogar die Namen Alt- und Neustadt aufhören. Die beide Teile bisher trennenden Befestigungen und Grenzzeichen wurden also niedergerissen, und gab es hinfort nur eine einige Stadt Hamburg.

Wieder eine Folge davon war's, dass eins der beiden Rathäuser eingehen mußte, und da das der Neustadt (dasselbe, das bis 1842 bestand) geräumiger und mehr inmitten der vereinigten Stadt belegen war, als das der Altstadt am Fischmarkt, so mußte dieses weichen. Der Rat der Altstadt, welcher sich mit dem der Neustadt vereinigte, um hinfort nur einen Rat in Hamburg zu bilden, verließ seine alte Residenz, die von da an leer stand und zu andern Zwecken gebraucht werden sollte.

Nun heißt es, und eine Urkunde bestätigt es, dass damals, als das alte Rathaus am Fischmarkte leer stand, der Junker Arnold Blomendal ein Auge darauf warf und es ihm wohlgefiel; bat also seine Herren, die Grafen von Holstein, dass sie ihm dasselbe austhun möchten, er wolle ein Schloss daraus bauen, das er von ihnen zu Lehen tragen könne. Die Grafen bedachten nicht erst lange, wie die Sache beschaffen wär, und sagten dem Junker sein Ansuchen zu. Allein die Bürger gestunden den Grafen keine Gerechtsame zu an dem Hause, und da diese einsahen, dass die Hamburger im Rechte waren, selbe aber um keinen Preis der Welt ein Herrenhaus, Schloss oder gar eine Burg inmitten ihrer Stadt haben wollten, so wurde aus Junker Blomendals Absichten nichts. Freilich warf er deshalb einen Zorn auf die Hamburger, sagte ihnen die Freundschaft ab und Fehde an, raubte auch für etliche 1000 F Lübsch Güter und Waren, die Sache wurde aber gütig ausgetragen. Es heißt ferner, dass alle Nachkommen dieses Junker Blomendals, die im Lüneburgischen sesshaft gewesen und nachmals ihren Namen Hochdeutsch geschrieben, immerdar des Urahns Gelüste geerbt, und ein gutes Auge auf das Hamburger Rathaus gehabt haben. Und nach vielen hundert Jahren hat ein gelehrter verdienstvoller Herr dieses namens einen Ehrenplatz in demselben, nämlich in der Ratsstube, erlangt. Es hat also der vorausstrebende Geist des alten Junker Arnold nunmehr wohl Ruhe.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Hamburgische Geschichten und Sagen Teil I (bis 1350)