Vom Schandstein-Tragen

Vom Schandstein-Tragen
(Um 1292.)

Unter den wenn auch oft grausamen und mindestens sehr strengen, aber stets sinnreichen und zuweilen fast komischen Strafen des Mittelalters, war auch die des Schandstein-Tragens durch ganz Deutschland und namentlich Niedersachsen sehr allgemein. Sie war nur für Frauenzimmer bestimmt, und zwar für solche Vergehen, die nicht grade schwere Leibes- und Lebensstrafen nach sich zogen.


Nach dem alten Hamburger Stadtrecht von 1292 wurden der leichtfertigen Verleumderin ehrbarer Frauen und Jungfrauen beim Kaak (dem Richtplatz fürs Stäupen, Brandmarken und ähnliche Strafen), zwei Steine um den Hals gehängt, worauf sie damit belastet vom Fron und seinen Knechten mit Hörnerblasen, ihr zur Schmach und Schande, durch die Straßen und zur Stadt hinaus geführt wurde. Diese strenge Strafe für ein Vergehen, welches damals doch nicht so häufig vorgekommen sein muß, wiederholt noch das Stadtrecht von 1497. Ein solches in Lübeck aufbewahrtes Paar Schandsteine, wiegt mit der eisernen Kette, an der sie hängen, 2 LT und 8 T; es wurde so um den Hals gelegt, dass der eine Stein auf der Brust, der andere tief auf dem Rücken hing. In einigen Städten waren Stacheln daran befestigt. Oft waren die Steine noch besonders geformt, oder trugen darauf eingehauene Figuren, z. B. mit Anspielung auf das veranlassende Vergehen: einen Weiberkopf mit ausgestreckter Zunge, unter einem Maulkorbe.

Später kam es so hier wie anderswo auf, dass die Delinquentinnen nur einen aber wohl an 100 T schweren Stein tragen mußten, gewöhnlich in ovaler Schüssel-Form, oder in Gestalt einer Katze, oder einer Flasche (weshalb der Volkswitz diese Strafe auch „den Trunk aus des Büttels Flasche“ nannte), oder in noch anderen symbolischen Formen. Um diese Zeit scheinen bereits die Verleumderinnen tugendhafter Frauen, vielleicht weil ihre Zahl sich häufte, mit dem Schandstein verschont gewesen zu sein, dagegen gebrauchte man ihn fleißig zur abschreckenden Bestrafung der bos- und lügenhaften Diebinnen und schlechten Weiber, der leichtfertigen (fahrenden) Mägde, so wie der untreuen Frauen; auch (und hierauf paßte die Flaschenform) der Trunkfälligen, so wie derer, die im Zanken, Schmähen, Lästern, Prügeln und Kratzen unverbesserlich waren (es soll ja hie und da unter dem schönen Geschlechte solche „Haderkatzen“ geben). Auf diese war es wohl mit der steinernen Katze gemünzt.

So wurde hier in Hamburg am 9. Dezember 1636 eine junge Sünderin, die auch ihr Kind verwahrloset hatte, durch die Straßen geführt; sie trug den Schandstein und mochte die Augen nicht aufschlagen. Und vorauf und hinterher gingen die Schinderknechte und Büttelsleute, und bliesen auf Kuhhörnern, und der Jan Hagel und alle Gassenbuben liefen bei an und machten mit Pfeifen und Kessel-Schlagen ein erschreckliches Lärmen, und verlachten und verhöhnten grausam das arme junge Weibsbild, das sodann am Kaak gestäupt (mit Ruthen gestrichen) wurde. Und zuletzt, bei anbrechender Dunkelheit, führte sie der Fron bis ins Tor, dort sprach er zu ihr: „um der Bosheit willen, so du begangen, darum bist du gnädiglich gezüchtigt. Des sollt du mit Rache nimmermehr im Argen gedenken meinen Herren, und sollt fortan meiden die Stadt, dir geschehe dann Gnade von meinen Herren, das schwöre, so wahr dir dereinst Gott helfe und sein heiliges Wort,“ und den Eid mußte sie ihm nachsprechen, und die Urphede schwören, dass sie keine Rache der gnädigen Strafe halber hegen und die Stadt meiden wolle ihr Lebelang, — dann stieß der Fron sie zum Tore, zur Stadt, ins Elend hinaus und hinter ihr schloß der Torwart die Pforte. —

Eben so erging es den 30. August 1539 einem bösen lästerlichen Weibe, und 1342 einer treulosen Frau: sie mußten den Schandstein tragen, und dann Stadt und Gebiet verschwören.

Gegen Ende des Jahrhunderts scheint diese Strafart abgekommen zu sein. Hier und anderer Orten findet man sie im folgenden nicht mehr.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Hamburgische Geschichten und Sagen Teil I (bis 1350)