Wie ein Prokurator seine Schulden tilgt (1597)

Joachim Barckhan mag ein ganz verständiger Anwalt und Prokurator gewesen sein; aber wenn er auf den Dielen der Herren Prätoren oder im Gerichte seinen Clienten ihr Recht, und sich selbst eine trockene Kehle prokuriert hatte, so wusste er auch, wo Bartel den Most holt, nämlich im Rats-Weinkeller, allwo er mehr Schoppen trank als ihm diente, jedenfalls mehr, als er verdiente und bezahlen konnte, dergestalt, dass er dem Ratskeller um Johannis 1597 schuldig geblieben war 131 Gulden 5 ß, womit sein Kredit dasigen Ortes auch völlige Endschaft erreicht hatte.

Um nun als rechtschaffener Mann seine Schulden zu bezahlen, und wiederum, wie es einem ehrlichen Bürger so wohl ansteht, zu Weine gehen zu können, erbot er sich, seine Schuld nach und nach abzutragen, wenn er von Löblicher Kämmerei als deren Anwalt, für Zivilsachen des Fiscus wie für peinliche Anklagung der Missetäter, bestellt würde. Die Ratskeller-Verwaltung, welche in dieser etwas umständlichen Manier dennoch das einzige Mittel sah, zu Gelde zu kommen, persuadirte wirklich Löbl. Kämmerei zu seiner Anstellung ad interim, und diese kehrte dann die von ihm berechneten Gebühren dem Ratskeller aus.


Obschon damals das Honorar eines fiscalischen Procurators nur sehr gering war — (denn für die ganze Procedur einer Anklage u. s. w. bekam er nur 8 ß à Person) so war der fleißige Mann doch im Stande, innerhalb weniger Jahre seine ganze große Schuld zu tilgen; wobei ihm freilich die damals recht häufigen Missetaten glücklich zu statten kamen. Denn unter den neununddreißig im Jahre 1599 von ihm eingeklagten Personen, waren achtzehn arme Sünder, nämlich fünf Todtschläger, fünf Landfriedensbrecher, drei Vergewaltiger (Frevler), ein Backenschneider und vier Diebe; unter den achtzehn übrigen wegen zivilrechtlicher oder polizeilicher Gegenstände vom Fiscus verklagten Personen, war ein unreinlicher Bürger, wegen „Verunflathens des Flethes“ in Anspruch genommen. Im Jahre 1600 gab's noch mehr Malificanten zu bedienen, nämlich elf Todtschläger, zwei Backenschneider, drei Falschmünzer, drei Diebe, eine Diebin, zwei wegen Gewalttätigkeiten, einer wegen gebrochener Urphede, — im Ganzen sechsunddreißig Fälle.

Und im Jahre 1602 hatte Joachim Barckhan, der Prokurator, seine Schuld im Ratsweinkeller ehrlich abverdient, war obendrein wirklicher fiscalischer Anwalt geworden, saß im guten Brodt, und konnte sich von da an auch im Ratskeller wieder Wein dazu zapfen lassen.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Hamburgische Geschichten und Denkwürdigkeiten