Von alten Hexen (1641-1643)

Im Jahre 1641 wurde ein altes Weib, Grete Wibner geheißen, gefänglich eingesetzt. Es ging von ihr in der ganzen Stadt das Gerüchte, dass sie eine richtige Hexe sei, und viele Leute erzählten einander, dass Grete Wibner sich auf Wahrsager- und Zauberkünste verstehe, auch auf's Weitermachen und andere Teufeleien. Das Ärgste aber war, dass sie sollte durch ihre Hexerei Manchem vom Leben zum Tode geholfen, und Tränke gebraut haben, welche Keinem zum Segen ausgeschlagen wären. Und der Eheliebsten Herrn Lic. Nicolaus Jarre, des nachmaligen Ratmanns und Bürgermeisters, hatte sie, so hieß es, solch ein Tränklein beigebracht, worüber diese leider hintersinnig geworden war und auch bis an ihren Tod wahnwitzig geblieben ist. Als nun die alte Hexe gerichtlich ist um ihre Übeltaten befragt, erst in der Güte, dann auch peinlich, da hat sie Gottesleugnung, viele Diebereien, Bosheiten und andre Übeltaten bekannt. Daneben hat sie puncto der Hexereien, auf so viele andre und zum Teil wohlberufene und gar vornehme Frauen, als ihre Teufelsschwestern ausgesaget, dass der Prozess ein ganz weitschichtiges Aussehen ohne Absehen erlangt hat. Damals fing man nun schon allhier wie aller Orten an, nicht mehr viel auf Hexenprozesse zu geben, indem man unter der angeblichen Zauberei nur simple Bosheit, Frevel, Schwindelei und Selbstbetrug vermutet. Auch trug man andrerseits billig Bedenken auf eines verlogenen Weibes Aussagen hin, ehrbare anständige Frauen in Ungelegenheit zu bringen. Deshalb beschloss man höheren Ortes, den Punkt wegen der Hexereien fallen zu lassen und das Weib mithin nicht grade lebendig zu schmauchen, sondern nur wegen gestandener übriger Missetaten zu richten. Drum ist sie am 17. Januar 1642 hinausgeführet und enthauptet. Und damit dem Volksglauben: dass sie eine richtige Hexe sei, ein unschuldig Genüge geschehe, hat man unterm Hochgericht ein prasselnd Feuer angemacht, und gleich nach der Exekution Kopf und Rumpf der Gerichteten, letzteren in ihr braunes Kleid und in ihre Schürze von blauem Fries gewickelt, ins Feuer geworfen und zu Asche verbrannt.

Eben so milde verfuhr man auch 1643 mit der alten Cillia Hempel, die das Volk längst für eine Hexe gehalten und ihr viele Zauberei Schuld gegeben hatte. Jetzt aber hatte sie ihrem eignen Mann im Schlaf das Genick abgestoßen. Dieses Verbrechens halber wurde sie gerichtet, nämlich gerädert, darnach aber ihr Körper in ihre roten Frieskleider gewickelt und beim Gerichtsplatz ins Feuer geworfen, womit denn das Gerechtigkeitsgefühl des Volkes sich befriedigt befand.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Hamburgische Geschichten und Denkwürdigkeiten