Hamburgisches Kriegswesen im Jahre 1563

Gegen Ostern genannten Jahres erscholl plötzlich ein dräuend' Kriegsgeschrei in unsrer Stadt. Es kam Kundschaft, dass König Friedrich II. von Dänemark mächtig rüste, und obschon Hamburg derowegen ein gutes Gewissen hatte, so war's doch weise, auf der Hut zu sein. Der Rat ließ deshalb in stadtväterlicher Besorgnis sogleich am Ostertage alle im Hafen liegenden Schiffe in Beschlag nehmen, um sie falls nötig zu bemannen und als Kriegsschiffe zu gebrauchen, gegen billige Miethe. Solch' Verfahren würde zweifelsohne gegenwärtig von beteiligten Eignern und gesammter Handelsschaft als erschrecklicher Gewaltstreich angesehen werden. Damals aber fand Jedermann es billig und recht, da das allgemeine Beste es erforderte, dem der Einzelne sich gern fügte. Überdies blühte grade eine ungemeine Eintracht bei uns, denn kurz zuvor, den 10. April, hatte der Rat die ganze zeither von ihm geführte Finanz-Verwaltung der Bürgerschaft abgetreten und in die Hände der von dieser erwählten acht „Verordneten zur Kämmerei“ gelegt. Und dies ist nach unsrer Verfassung ein Hauptstück der Rechte Erbgesessener Bürgerschaft geblieben, welche mithin durch ihre Deputirten immer „den Knopf auf dem Beutel“ behält.

Nach dem Feste wurden von den beschlagenen Schiffen die Islandsfahrer wieder frei gegeben, da deren Zeit zum Auslaufen gekommen war. Sodann wurde unter Trommelschlag durch die ganze Stadt stark geworben, um die vorhandene Miliz, welche der Stadtkasse zu Liebe nur wenige und schwache Rotten hatte, zu vervollständigen. Schon am 27. Mai wurde auf dem Wall von einigen Herren des Rats die neu angenommene Besatzung, drei Fähnlein, gemustert.


Nach damaligem Kriegsbrauch hatte jedes Fähnlein (oder Compagnie) drei Offiziere: Hauptmann, Hauptmanns-Lieutenant und Fähndrich. Ein Fähndrich war damals ein wichtiger Posten, er musste ein großer kräftiger Recke sein, von seinem Mut und Geschick hing des Haufens Ehre und Wohlfahrt ab. Die Fahne, das Ehrenstück des Soldaten, ist des Fähndrichs Braut. An einer Hand verwundet, nimmt er sie in die andre; auch hier verletzt, faßt er sie mit den Zähnen; niedergerannt, wickelt er sie um sich, und läßt eher vom Leben als von den Fetzen der zerstückelten Fahne. So lange die Krieger das Fähnlein lustig fliegen sehen, so lange streiten sie mutig weiter, trotz Tod und Verderben. Der Fähndrich, beim Marsch zwischen den „Spielen,“ Trommlern und Pfeifern gehend, schreitet beim Sturm voran, den Soldaten männlich zuredend, und die Fahne immer allen sichtbar haltend. In der Schlacht stehet er im heißesten Streite, die Fahne hoch, das Schwert gezückt. — Das war der Fähndrich der Vorzeit; mit hochfliegendem Fähnlein, in schimmernder Tracht, ein ritterlich Schwert an der Seite, stellte er dar: das fröhliche tapfere Gewissen der Kriegerschaar.

Nach der noch vorhandenen „Musterrolle“ hießen die drei Hauptleute: Nickel Plate, Jürgen von Straßburg und Jacob Strumpf; sie bekamen den zehnfachen Sold eines gemeinen Landsknechts. Lieutenants waren (zum achtfachen Solde) Hans von Hojer, Alerander Klappe von Danzig und Wulf von Auerbach. Die Fähndrichs (zum sechsfachen Solde) hießen Hans von Gotland, Balthasar Klinthen und Jürgen Geverdes, der nachmals, 1577, zu Ritzebüttel als Hauptmann kommandierte. In jedem der drei Fähnlein waren sodann ein Feldweibel, der so geliebte als gefürchtete Mittelsmann zwischen Offizieren und Soldaten, unentbehrlich als Erxerziermeister und Kenner des Kriegsmannsbrauchs, ein graubärtiger Kampfgenosse, der vierfachen Sold bekam; ferner ein Schreiber oder Rechnungsführer, ein Foerer (Führer) der voranschreitende Weg- und Richtungweiser, auch betraut mit dem Dienst unsres Fouriers, dessen Titel wohl aus dem seinigen entstanden ist; zwei Gemeinweibel, die Vertreter der Landsknechte und von diesen erwählt, sie führten die Schild- und Schaarwachten auf, teilten Proviant und Munition aus, und bekamen doppelten Sold; zwei Hauptmannstrabanten, zwei Trummenslager, die gewaltig große Trommeln rührten, zwei Pieper, (Querpfeifer). Endlich folgten die Landsknechte selbst, deren ungefähre Hälfte, wegen vorzüglicher Ausrüstung, zwiefachen Sold empfing und daher Doppelsöldner hießen. Sie trugen vollen Harnisch, Schwert, Dolch und Feuergewehr, schwerfällige Musqueten, die beim Schießen in einem Gabel- oder Hakenstock ruhten, weshalb der Name „Hakenschützen.“ Unter ihnen waren häufig junge Gesellen von adlicher oder gutbürgerlicher Herkunft, die das Kriegshandwerk erlernten. Die übrige Mehrzahl der Landsknechte, bewaffnet mit unvollständigem Harnisch, Pickelhaube, rostigem Schwert, und mit Lanze oder Spieß von großer Länge, erhielt die einfache Löhnung, 4 Gulden monatlich, nach Kaiser Max Verordnung, vom Jahre 1507.

In dieser Weise waren nun die drei angeworbenen Fähnlein zusammengesetzt. Jedoch hatte der Rat eine erkleckliche Ersparung erzielt, indem er den Doppelsöldnern, statt 8 Gulden, 7 Gulden bewilligt hatte, womit die grade untätigen Kriegsknechte sich begnügen mussten. Beim zweiten Fähnlein wurden auch die „Gewaltiger“ der Besatzung geführt, nämlich der Profos, des Profosen Junge, der Stockmeister und zwei Stockmeistersknechte. Diese hielten rechtschaffen mit Stock und Eisen Gehorsam und Ehrbarkeit unter den frommen teutischen Landsknechten, wie sie sich gern nannten, aufrecht. Die drei Fähnlein zählten 249, 269 und 214, mithin zusammen 732 Mann. Ihre viermonatliche Unterhaltung kostete 24.157 Gulden 4 ß 6 Pfennig an Sold und Nebenausgaben, z. B. für sechs Ellen rotes englisches Tuch, zu den drei Fahnen. In der ersten Compagnie diente u. A. als Doppelsöldner, ein Otto Beneke von Boitzenborg, welchen aber als meinen Ahnherrn anzuerkennen, ich einiges Bedenken trage.

Scheinen nun auch diese 732 Kriegsmänner zu wenig zur Verteidigung einer Stadt und Festung von der Große Hamburgs, so darf man nicht vergessen, dass neben den Söldnern die hauptsächliche Beschirmung der Stadt den Bürgern oblag, deren Zahl und Wehrhaftigkeit völlig hinreichte. Die Söldner brauchte man dazumal (abgesehen von ihrer Verwendung außerhalb Stadt und Gebiet) für den schweren und besondere Kriegskunde erfordernden Dienst, auch um die Bürger zu schonen, so lange es nicht notwendig war. Die Wehrverfassung stammte noch aus der Zeit der Blüte des mittelalterlichen Zunftwesens und hing mit diesem zusammen. Wo alle Bürger, selbst die Kaufleute, in bestimmte Gilden, Zünfte u. a. Genossenschaften sich vereinigten, wo alle Einwohner das Recht und die Pflicht, Waffen zu tragen ausübten, da machte sich die Sache leicht. Diese Genossenschaften bildeten die Compagnien der Bürgerwehr, jede unter einem Hauptmann (Hovetmann) mit eigner Fahne. Sonn- und Fesitags-Nachmittags übte man sich in Armbrust- später in Büchsen-Schießen, wie auch im „Schirmen,“ der kunstmäßigen Handhabung der Hellebarde oder Lanze. Der Reihe nach traf sie der nächtliche Wachtdienst auf den Wällen, wie vormals auch das Schanzen, die Pflicht an Erweiterung oder Ausbesserung der Festungswerke zu arbeiten. In älteren Zeiten waren die Bürger auch zum Kriegsdienst außerhalb der Stadt verpflichtet, und allemal, in der Stadt wie im Felde, oder zur See, waren Ratsherren die obersten Befehlshaber. Zum Bürgerrechte wurde Keiner zugelassen, der nicht in voller Rüstung vor dem Senate erscheinen konnte. —

Es waren auch erst einige Jahre früher (1557 — 1559) diese Wehranstalten durch eine Wall- und Wacht-Ordnung neu reguliert. Der Soldateska hatte man die Bewachung der Torposten und Außenwerke, — die Obhut der Wälle aber dem „Bürger-Aufsehen“ zugeteilt, dessen Compagnien damals wohl nicht mehr nach dem Gewerbe der Wehrmänner sondern nach ihrer Wohnung gebildet waren.

Übrigens war im Jahre 1563 das ganze Kriegsgeschrei nur blinder Lärmen oder starke Übertreibung gewesen. Der König, mit dem im Mai eine Hamburgische Gesandtschaft verhandelte, besuchte unsere Stadt vom 24. bis 26. Juli, und wohnte in Franz Evers Hause in der großen Reichenstraße. Als er in Frieden geschieden war, entließ man auch die überflüssige Mannschaft. Es zeigt aber doch diese Historie, dass E. H. Rat allezeit der Stadt Sicherheit sorglich im Auge gehabt hat, und dass Hamburg mit dem Wahlspruch „si vis pacem, para bellum, mach' ein bärbeißig Gesicht, wenn du ungebissen bleiben willst,“ immerdar gut gefahren ist. Weshalb wir auch bei löblichem Bürger-Militair die kriegerische Miene besonders hoch achten.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Hamburgische Geschichten und Denkwürdigkeiten